Indexmiete und Mietpreisbremse: Mieter in Deutschland

Miete & Mietpreisbremse 2 Min. Lesezeit · veröffentlicht 07. September 2025

Was ist Indexmiete?

Bei der Indexmiete ändert sich die Miete automatisch nach einem vereinbarten Preisindex. Eine solche Klausel muss im Mietvertrag stehen und beschreibt, welche Indexgröße zugrunde liegt. Die rechtliche Grundlage für Mietverhältnisse finden Sie im Bürgerlichen Gesetzbuch, insbesondere zu Rechten und Pflichten von Mieter und Vermieter.[1]

Indexmiete passt die Miete an die Inflation an.

Was ist die Mietpreisbremse?

Die Mietpreisbremse begrenzt die Neuvermietung auf ortsübliche Vergleichsmieten; in vielen Regionen gelten Ausnahmen, z. B. bei Neubauten oder umfassender Modernisierung. Ob Ihre Gemeinde die Mietpreisbremse anwendet, erfahren Sie bei der zuständigen Landesbehörde.

Nicht jede Mieterhöhung ist automatisch zulässig; prüfen Sie Ihre Vertragsklauseln genau.

Wie wirken Indexmiete und Mietpreisbremse zusammen?

Wenn ein Mietvertrag eine Indexmiete vorsieht, ändert sich die laufende Miete nach dem Index. Die Mietpreisbremse greift vor allem bei Neuvertragsabschlüssen und kann die Einstiegshöhe begrenzen. Praktisch heißt das: Bestehende Indexmietverträge bleiben in der Regel wirksam, bei Neuvermietungen kann die Bremse aber die Ausgangsmiete beeinflussen.

Konkrete Hinweise für Mieter

  • Sammeln Sie alle Mietzahlungen, Nebenkostenabrechnungen und den aktuellen Mietvertrag als Belege.
  • Prüfen Sie die genaue Formulierung der Indexklausel im Vertrag und notieren Sie, welcher Index genannt ist.
  • Beachten Sie Fristen: Für Widersprüche und Mietminderungen gelten oft enge Zeitrahmen.
  • Wenn der Konflikt nicht außergerichtlich lösbar ist, ist das Amtsgericht zuständig für Mietstreitigkeiten in erster Instanz.
Bewahren Sie Rechnungen, Fotos und Schriftwechsel zentral und geordnet auf.

Formulare und rechtliche Schritte

Es gibt offizielle Verfahren, die Mieter zur Unterstützung nutzen können: den Antrag auf Prozesskostenhilfe (PKH) für Gerichtsverfahren und das Beratungshilfeformular für außergerichtliche Rechtsberatung. Mit PKH können geringe Einkommen von Gerichts- und Anwaltskosten befreit werden; das Formular erhalten Sie bei Gerichten oder auf den Seiten des Bundesministeriums der Justiz.[3]

Beantragen Sie Prozesskostenhilfe rechtzeitig, bevor Fristen zur Klage ablaufen.

Gerichte und Zuständigkeiten

Mietrechtliche Streitigkeiten werden zunächst beim Amtsgericht verhandelt; in Berufungsfragen folgt das Landgericht, bei grundlegenden Rechtsfragen entscheidet ggf. der Bundesgerichtshof (BGH). Für Verfahrensregeln siehe die Zivilprozessordnung.[2]

Ein schriftlicher, klarer Widerspruch an den Vermieter ist oft der erste und wichtigste Schritt.

FAQ

Kann der Vermieter wegen Indexmiete die Miete jederzeit erhöhen?
Nein. Die Indexklausel legt fest, unter welchen Bedingungen die Miete angepasst wird; plötzliche oder zusätzliche Erhöhungen außerhalb der Klausel sind nicht ohne Weiteres zulässig.[1]
Gilt die Mietpreisbremse für meinen neuen Mietvertrag?
Das hängt von der Region und Ausnahmen wie Neubau oder umfassender Modernisierung ab; erkundigen Sie sich bei der Landesbehörde oder dem Amtsgericht.
Wie reiche ich Widerspruch gegen eine Mieterhöhung ein?
Schriftlich beim Vermieter mit Datum, Begründung und Kopien relevanter Belege; bewahren Sie eine Zustellungsbestätigung auf.

Anleitung

  1. Sammeln Sie alle Dokumente: Mietvertrag, Zahlungsbelege, Nebenkostenabrechnungen und relevante Fotos.
  2. Formulieren Sie schriftlich Ihren Widerspruch oder Ihre Einrede gegen die Mieterhöhung und senden Sie ihn per Einschreiben oder mit Empfangsbestätigung.
  3. Notieren Sie Fristen im Kalender und handeln Sie innerhalb der gesetzlichen Zeiträume.
  4. Falls erforderlich, stellen Sie einen Antrag auf Prozesskostenhilfe und reichen Sie die Klage beim zuständigen Amtsgericht ein.

Kernaussagen

  • Indexmiete und Mietpreisbremse beeinflussen Mieten unterschiedlich; beide sind zu prüfen.
  • Widersprüche sollten schriftlich und fristgerecht erfolgen.

Hilfe und Unterstützung / Ressourcen


  1. [1] Gesetze im Internet – BGB §§ 535–580a
  2. [2] Gesetze im Internet – ZPO
  3. [3] Bundesministerium der Justiz – Prozesskostenhilfe
Bob Jones
Bob Jones

Redakteur & Forscher, Tenant Rights Deutschland

Bob verfasst und prüft Inhalte zum Mietrecht für verschiedene Regionen – mit dem Ziel, rechtliche Schutzrechte für Mieter verständlich zu machen und sich für Wohnraumgerechtigkeit einzusetzen.