Internetstörung belegen: Mietminderung in Deutschland

Streitbeilegung & Mietminderung 3 Min. Lesezeit · veröffentlicht 07. September 2025

Mieter in Deutschland sind von temporären Internetstörungen betroffen und brauchen klare Schritte zur Lösung. Zunächst müssen Sie den Ausfall genau dokumentieren und Zeitpunkte sowie Ausfalllängen täglich für Beweiszwecke speichern. Fotos des Routers, Protokolle des Providers und schriftliche Meldungen an den Vermieter sind besonders wichtig. Setzen Sie dem Vermieter eine angemessene Frist zur Behebung und kündigen Sie eine Mietminderung an. Die Berechnung der Minderungsquote richtet sich nach dem Umfang der Gebrauchseinschränkung und vorhandener Rechtsprechung beispielsweise. Wenn der Vermieter nicht reagiert, können Sie beim zuständigen Amtsgericht gegebenenfalls Mietrechtliche Schritte prüfen lassen. Nutzen Sie offizielle Formulare und Nachweise, etwa Schreiben an Vermieter oder Protokollvorlagen von Behörden verwenden.

Was gilt bei Internetstörungen?

Der Vermieter ist nach den Regeln des Mietrechts für die Gebrauchstauglichkeit der Mietsache verantwortlich; Einschränkungen der Internetversorgung können einen Mangel darstellen, der eine Mietminderung rechtfertigt [1]. Wichtig sind zeitnahe Meldung an den Vermieter und konkrete Fristsetzung zur Behebung.

Beweise richtig sammeln

Gute Beweise erhöhen die Erfolgsaussichten bei einer Mietminderung. Sammeln Sie systematisch alle Unterlagen und protokollieren Sie Ausfälle präzise.

  • Fotos (photo) vom Router und Provider-Fehlermeldungen speichern.
  • Termin- und Verbindungseinträge (calendar) sowie Log-Zeiten dokumentieren.
  • Schriftverkehr mit Vermieter und Anbieter (notice) per E‑Mail und Einschreiben sichern.
  • Zeitpunkte und Dauer (deadline) genau notieren und stundenweise belegen.
Bewahren Sie alle Router- und Provider-Belege mindestens sechs Monate auf.

Mietminderung: Recht und Berechnung

Die Grundlage für Ansprüche von Mietern findet sich im BGB; konkret ist die Pflicht des Vermieters zur Herstellung und Erhaltung der Gebrauchstauglichkeit relevant [1]. Die Höhe der Mietminderung orientiert sich an der Nutzungseinschränkung; es gibt keine feste Tabelle, oft legen Gerichte Prozentsätze anhand der Ausfalldauer und Einbußen fest. Dokumentieren Sie Umfang und Frequenz der Ausfälle, um eine nachvollziehbare Minderungsquote zu begründen.

Anmeldung einer Mietminderung

Formulieren Sie ein kurzes, sachliches Schreiben an den Vermieter mit Datum, Fehlerbeschreibung, Nachweisen und einer angemessenen Frist zur Behebung. Wenn erforderlich, verweisen Sie auf mögliche rechtliche Schritte beim Amtsgericht [2]. Für formelle Klagen sind die Muster und Formulare der Justizportale relevant [3].

Reagieren Sie schriftlich und setzen Sie Fristen, sonst riskieren Sie Nachteile.

Was tun bei Gericht?

Kommt es zur gerichtlichen Auseinandersetzung, ist in erster Instanz das Amtsgericht zuständig; in folgenden Instanzen entscheiden Landgericht und ggf. der Bundesgerichtshof über Rechtsfragen [2][4]. Bereiten Sie Akten sauber vor: chronologische Nachweise, Korrespondenz und technische Belege.

FAQ

Wann kann ich die Miete wegen Internetstörung mindern?
Wenn die Internetfunktion zum vertragsgemäßen Gebrauch erheblich eingeschränkt ist und der Vermieter nicht innerhalb einer gesetzten Frist Abhilfe schafft, kann eine Mietminderung infrage kommen.
Welche Beweise genügen für eine Mietminderung?
Fotos vom Router, Provider-Logs, Screenshots von Ausfallzeiten, E-Mail- oder Einschreibebelege an den Vermieter sowie genaue Zeitaufzeichnungen sind aussagekräftig.
Muss ich zuerst das Amtsgericht anrufen?
Nein, zuerst sollten Sie schriftlich Frist setzen und Beweise sammeln. Das Amtsgericht ist die nächste Instanz, wenn außergerichtliche Einigung nicht möglich ist.

Anleitung

  1. Dokumentieren Sie sofort Ausfälle mit Datum, Uhrzeit und Dauer (record).
  2. Melden Sie den Mangel schriftlich dem Vermieter und fordern Sie Frist zur Behebung (notice).
  3. Setzen Sie eine angemessene Frist (z. B. 14 Tage) und kündigen Sie die Mietminderung an (deadline).
  4. Berechnen Sie die Minderungsquote dokumentiert und nachvollziehbar anhand der Nutzungseinschränkung (rent).
  5. Reagiert der Vermieter nicht, prüfen Sie das Vorgehen beim zuständigen Amtsgericht (court).
  6. Bewahren Sie alle Unterlagen und Nachweise auf und fügen Sie sie bei Bedarf der Klage bei (evidence).

Wesentliche Erkenntnisse

  • Frühzeitige Dokumentation erhöht die Erfolgschancen bei Mietminderung.
  • Schriftliche Fristsetzung an den Vermieter ist meist Voraussetzung für spätere Schritte.
  • Das Amtsgericht ist die erste gerichtliche Instanz bei Mietstreitigkeiten.

Hilfe und Unterstützung / Ressourcen


  1. [1] Bürgerliches Gesetzbuch (BGB), §535 — Gesetze im Internet
  2. [2] Amtsgerichte — Justizportal des Bundes und der Länder
  3. [3] Bundesministerium der Justiz — Formulare und Hinweise
  4. [4] Bundesgerichtshof (BGH) — Entscheidungen
Bob Jones
Bob Jones

Redakteur & Forscher, Tenant Rights Deutschland

Bob verfasst und prüft Inhalte zum Mietrecht für verschiedene Regionen – mit dem Ziel, rechtliche Schutzrechte für Mieter verständlich zu machen und sich für Wohnraumgerechtigkeit einzusetzen.