Kaution anpassen: Teilrückzahlung für Mieter in Deutschland

Kaution & Kautionskonto 2 Min. Lesezeit · veröffentlicht 07. September 2025

Als Mieter in Deutschland steht vor allem für Studierende die Frage im Raum, wie sich eine faire Teilrückzahlung der Kaution ohne langwierigen Rechtsstreit durchsetzen lässt. Dieser Artikel erklärt schrittweise, welche Unterlagen Sie sammeln sollten, wie Sie fristgerecht und schriftlich beim Vermieter die Rückzahlung beantragen und wann ein Gang zum Amtsgericht nötig sein kann. Wir nennen die relevanten Gesetzesstellen im BGB[1], verweisen auf Verfahrensregeln der ZPO[2] und zeigen Beispiele für Formulierungen und Fristen. Ziel ist, dass Sie als Mieter Ihre Ansprüche verständlich, faktenbasiert und praxisnah vertreten können – mit speziellen Tipps für Studierende, die häufig kurz nach Auszug auf eine zügige Teilrückzahlung angewiesen sind.

Wie Sie als Mieter Teilrückzahlung anfragen

Beginnen Sie mit einer sachlichen Anfrage an den Vermieter: nennen Sie den genauen Rückzahlungsbetrag, begründen Sie Abzüge (wenn vorhanden) und setzen Sie eine klare Frist. Eine kurze, schriftliche Aufforderung hilft, Missverständnisse zu vermeiden. Geben Sie Kontodaten für die Überweisung an und fordern Sie eine Bestätigung des Erhalts.

Detaillierte Dokumentation erhöht Ihre Erfolgsaussichten im Streitfall.

Welche Unterlagen brauchen Sie?

  • Fotos vom Zustand bei Auszug (Fotos, Datum, kurze Beschreibung).
  • Belege über geleistete Zahlungen (Kautionskonto, Überweisungen, Quittungen).
  • Korrespondenz mit dem Vermieter (E‑Mails, Schriftverkehr, Übergabeprotokoll).

Wenn Sie im Mietvertrag eine schriftliche Vereinbarung zur Kautionsanlage finden, prüfen Sie, ob das Geld getrennt auf einem Kautionskonto liegt. Notieren Sie Abläufe und Termine, etwa das Datum der Wohnungsübergabe und die Frist für die Abrechnung.

Reagieren Sie umgehend auf Forderungen, sonst können Rechte verfallen.

Wenn die Verhandlung scheitert

Besteht der Vermieter auf Abzügen, die Sie für ungerechtfertigt halten, ist der nächste Schritt eine förmliche Mahnung oder Klage beim zuständigen Amtsgericht (Mietstreitigkeiten erster Instanz). Verfahren folgen den Regeln der ZPO[2]. In vielen Fällen ist eine kurze schriftliche Klage ausreichend; das Amtsgericht prüft Anspruch und Belege.

In der Regel entscheiden Amtsgerichte in einfachen Mietstreitigkeiten.

FAQ

Wann kann ich Teilrückzahlung der Kaution verlangen?
Sie können grundsätzliche Rückzahlung verlangen, sobald Abrechnungen vorliegen und keine berechtigten Forderungen mehr offen sind; oft nach der Wohnungsübergabe und Prüfung auf Schäden.
Welche Frist sollte ich setzen?
Eine übliche Frist sind 14 bis 30 Tage nach Aufforderung; nennen Sie ein konkretes Datum und kündigen Sie gerichtliche Schritte an, falls keine Zahlung erfolgt.
Muss ich vor Gericht einen Anwalt nehmen?
Vor dem Amtsgericht können Sie in vielen Fällen selbst klagen; bei komplexen Fällen ist Beratung sinnvoll, aber nicht zwingend vorgeschrieben.

Anleitung

  1. Prüfen Sie zuerst den Mietvertrag und notieren Sie alle relevanten Daten zum Kautionskonto und Übergabetermin.
  2. Dokumentieren Sie den Zustand der Wohnung mit Fotos und Zeugen, und sammeln Sie Zahlungsbelege.
  3. Schreiben Sie eine formelle Aufforderung an den Vermieter, nennen Sie Betrag und setzen Sie eine Frist von 14–30 Tagen.
  4. Wenn keine Einigung gelingt, bereiten Sie Unterlagen für eine Klage beim Amtsgericht vor (Belege, Übergabeprotokoll, Fristnachweis).

Hilfe und Unterstützung


  1. [1] Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) — §§535–580a
  2. [2] Zivilprozessordnung (ZPO) — Verfahrensregeln
  3. [3] Bundesgerichtshof (BGH) — Veröffentlichungen und Entscheidungen zum Mietrecht
Bob Jones
Bob Jones

Redakteur & Forscher, Tenant Rights Deutschland

Bob verfasst und prüft Inhalte zum Mietrecht für verschiedene Regionen – mit dem Ziel, rechtliche Schutzrechte für Mieter verständlich zu machen und sich für Wohnraumgerechtigkeit einzusetzen.