Kaution für Mieter: Teilrückzahlung & Abrechnung Deutschland

Kaution & Kautionskonto 3 Min. Lesezeit · veröffentlicht 07. September 2025

Als Mieter in Deutschland ist es wichtig zu wissen, wie die Kaution nach dem Auszug transparent abgerechnet wird und wann eine Teilrückzahlung zulässig ist. Dieser Text erklärt in klarer Sprache, welche Fristen gelten, welche Abzüge der Vermieter vornehmen darf und wie Sie eine faire Endabrechnung einfordern. Sie erhalten praktische Hinweise, welche Belege und Fotos sinnvoll sind, wie ein Musterschreiben für die Rückforderung der Kaution aufgebaut ist und welche Gerichte im Streitfall zuständig sind. Die Informationen verweisen auf relevante Gesetze wie das BGB und auf typische Abläufe beim Amtsgericht, damit Sie Ihre Rechte als Mieter in Deutschland sicher und vorbereitet durchsetzen können.

Was der Mieter bei Teilrückzahlung erwarten kann

Grundsätzlich darf der Vermieter nur solche Beträge von der Kaution einbehalten, die konkret entstanden und nachgewiesen sind. Häufige Posten sind Nachzahlungen für ausstehende Nebenkosten oder Kosten für eine nachgewiesene Reparatur. Fordern Sie eine detaillierte Abrechnung und Belege ein, bevor Sie einer Verrechnung zustimmen. Ein Verweis auf die gesetzlichen Grundlagen hilft: die Pflichten von Vermieter und Mieter sind im BGB geregelt.[1]

Bewahren Sie Übergabeprotokolle und Fotos für die Wohnungsübergabe auf.

Was typischerweise abgezogen wird

  • Kosten für nachgewiesene Reparaturen oder Beseitigung von Schäden an der Wohnung.
  • Offene Nebenkostenabrechnungen und vom Mieter nicht bezahlte Forderungen.
  • Abzüge nur mit Belegen, Rechnungen oder Kostenvoranschlägen.
Bestehen Sie auf einer schriftlichen, nachvollziehbaren Endabrechnung.

Fristen und Zeiträume

Es gibt keine einheitliche gesetzliche Frist für die Rückzahlung, aber der Vermieter muss angemessen zügig abrechnen. In der Praxis werden oft Fristen von einigen Wochen bis zu sechs Monaten genannt, insbesondere wenn noch Nebenkostenabrechnungen offen sind. Wenn es zu einem Rechtsstreit kommt, gelten die Verfahrensregeln der ZPO.[2]

Dokumentation und Fristenangaben stärken Ihre Position bei Rückforderungsansprüchen.

Praxis: So fordern Sie Teilrückzahlung ein

Wenn Sie eine Teilrückzahlung beanspruchen oder eine unklare Abrechnung korrigieren möchten, empfiehlt sich ein strukturiertes Vorgehen mit Musterschreiben, Fristsetzung und Beleganforderungen. Bleiben Sie sachlich, fordern Sie konkrete Belege an und setzen Sie eine schriftliche Frist zur Klärung. Reagiert der Vermieter nicht oder unzureichend, kann der Weg vor das Amtsgericht führen.

Musterschritte in Kürze

  1. Schriftliches Musterschreiben an den Vermieter mit Aufforderung zur detaillierten Abrechnung und Fristsetzung (z. B. 14 Tage).
  2. Belege sammeln: Übergabeprotokoll, Fotos, Zahlungsbelege für Miete und Nebenkosten.
  3. Bei Unklarheiten Vermieter schriftlich zur Klärung kontaktieren und Gesprächsverlauf dokumentieren.
  4. Wenn keine Einigung, prüfen Sie Klage beim zuständigen Amtsgericht (Räumungsklage oder Zahlungsklage) bzw. rechtliche Beratung.
Amtsgerichte sind üblicherweise zuständig für mietrechtliche Geldstreitigkeiten.

FAQ

Wann muss die Kaution ganz oder teilweise zurückgezahlt werden?
Die Kaution muss zurückgezahlt werden, sobald offene Forderungen geklärt sind; eine Teilrückzahlung ist möglich, wenn nur ein Teilbetrag einbehalten wird und die verbleibenden Ansprüche erklärt sind.
Welche Nachweise braucht der Vermieter für Abzüge?
Der Vermieter benötigt konkrete Belege wie Rechnungen, Kostenvoranschläge oder Nachweise über ausstehende Nebenkosten, um Abzüge zu rechtfertigen.
Wohin kann ich mich wenden, wenn der Vermieter nicht zahlt?
Sie können beim örtlich zuständigen Amtsgericht Klage erheben; vorab ist eine schriftliche Aufforderung mit Frist sinnvoll und oft hilfreich.

Anleitung

  1. Formulieren Sie ein schriftliches Musterschreiben mit Aufforderung zur Rückzahlung und einer klaren Frist (z. B. 14–30 Tage).
  2. Sammeln Sie Belege: Übergabeprotokoll, Fotos von Mängeln, Zahlungsnachweise und Nebenkostenabrechnungen.
  3. Kontaktieren Sie den Vermieter schriftlich und dokumentieren Sie jede Antwort; senden Sie bei Bedarf eine Erinnerung.
  4. Reicht der Vermieter nicht nach, bereiten Sie eine Klage beim Amtsgericht vor und legen Sie alle Belege vor.

Hilfe und Unterstützung / Ressourcen


  1. [1] BGB §535 ff. (Mietrecht)
  2. [2] ZPO (Zivilprozessordnung) – Verfahrensregeln
  3. [3] Bundesgerichtshof (BGH) – Entscheidungen
Bob Jones
Bob Jones

Redakteur & Forscher, Tenant Rights Deutschland

Bob verfasst und prüft Inhalte zum Mietrecht für verschiedene Regionen – mit dem Ziel, rechtliche Schutzrechte für Mieter verständlich zu machen und sich für Wohnraumgerechtigkeit einzusetzen.