Kaution & Indexmiete: Klarheit für Mieter in Deutschland
Was gilt bei Kaution und Indexmiete?
Bei einer Indexmiete ändert sich die Miete nach dem Verbraucherpreisindex; die Kaution bleibt jedoch ein separater Anspruch des Vermieters und darf nicht automatisch an Indexanpassungen gekoppelt werden. Vermieter müssen Abzüge begründen und nachweisen; Mieter haben Anspruch auf eine nachvollziehbare Abrechnung und Belege.[1]
- Kautionskonto: Die Kaution sollte getrennt verwaltet und nachvollziehbar dokumentiert werden.
- Fristen: Fordern Sie die Abrechnung innerhalb üblicher Fristen ein und reagieren Sie auf Nachfragen zügig.
- Abzüge: Jegliche Abzüge müssen einzeln aufgeführt und begründet werden.
- Belege sichern: Bewahren Sie Fotos, Rechnungen und Kontoauszüge als Nachweis auf.
Wie prüfe ich die Abrechnung?
Prüfen Sie zuerst, ob die Abrechnung Zeitraum, Beträge und eventuelle Indexanpassungen klar darstellt. Vergleichen Sie Mietzahlungen und Indexberechnungen mit Ihren eigenen Unterlagen und fordern Sie fehlende Belege schriftlich an.
- Indexvergleich: Prüfen Sie, wie die Indexanpassung berechnet wurde und ob die Basisdaten stimmen.
- Kontoauszüge: Verlangen Sie Kontoauszüge oder Quittungen, die Kautionsbewegungen zeigen.
- Formulare anfordern: Bitten Sie um eine detaillierte Aufstellung und Belege innerhalb einer Frist.
- Fristen setzen: Nennen Sie eine angemessene Frist zur Nachreichung fehlender Nachweise.
Praktische Schritte bei strittigen Abzügen
Wenn der Vermieter Abzüge nicht ausreichend belegt, sollten Sie schriftlich widersprechen, Belege anfordern und ggf. ein Angebot zur gütlichen Einigung vorschlagen. Wenn keine Einigung gelingt, ist der Klageweg möglich; in vielen Fällen sind die Amtsgerichte zuständig.
- Widerspruch schreiben: Formulieren Sie ein kurzes, sachliches Schreiben mit Fristsetzung und Beleganforderung.[3]
- Belege zusammenstellen: Legen Sie Fotos, Rechnungen und Kontoauszüge geordnet bei.
- Gerichtliche Schritte: Reichen Sie bei fehlender Klärung einen Antrag beim zuständigen Amtsgericht ein.
FAQ
- Wie lange darf der Vermieter die Kaution einbehalten?
- Eine pauschale Frist gibt es nicht; üblich sind Abrechnungszeiträume von drei bis sechs Monaten, in Einzelfällen länger, etwa bei offenen Betriebskosten.
- Welche Nachweise muss der Vermieter liefern?
- Der Vermieter muss alle Abzüge durch originalbelege, Rechnungen oder Kontoauszüge belegen; allgemeine Pauschalen reichen nicht.
- Wann kann ich Klage beim Amtsgericht einreichen?
- Wenn der Vermieter innerhalb der gesetzten Frist keine nachvollziehbare Abrechnung und Belege vorlegt, können Sie beim örtlichen Amtsgericht Klage einreichen.
Anleitung
- Fristen prüfen: Setzen Sie eine schriftliche Frist (z. B. 14 Tage) zur Vorlage fehlender Belege.
- Belege sammeln: Ordnen Sie Fotos, Rechnungen und Kontoauszüge und kopieren Sie diese sicher.
- Widerspruch senden: Senden Sie ein formloses Schreiben per Einschreiben oder E-Mail mit Lesebestätigung.
- Gerichtliche Klärung: Reichen Sie, falls nötig, beim Amtsgericht Klage ein; die Zuständigkeit liegt in der Regel beim örtlichen Amtsgericht.
Wichtigste Punkte
- Bewahren Sie alle Zahlungsbelege und Fotos systematisch auf.
- Fordern Sie fehlende Belege schriftlich und mit Fristsetzung an.
- Bei unklaren Abzügen ziehen Sie rechtliche Schritte in Betracht und suchen Beratung.
Hilfe und Unterstützung
- Gesetze im Internet – BGB §§ 535–580a
- Bundesgerichtshof – Entscheidungen
- Informationen zu Amtsgerichten – justiz.de