Kaution richtig anlegen bei Auszug - Mieter in Deutschland

Kaution & Kautionskonto 2 Min. Lesezeit · veröffentlicht 07. September 2025
Viele Mieter stehen beim Auszug vor der Frage, wie die Kaution korrekt verwahrt wird und welche Abzüge der Vermieter rechtmäßig vornehmen darf. In Deutschland regelt das Bürgerliche Gesetzbuch, dass eine Mietkaution üblicherweise in Höhe von bis zu drei Monatsmieten verlangt werden kann und Zinsen angefallen sind, die dem Mieter zustehen. Dieser Ratgeber erklärt in klarer Sprache, wie Sie als Mieter Ihr Kautionsguthaben schützen, ein Kautionskonto ordnungsgemäß einrichten und Forderungen des Vermieters prüfen. Sie erfahren Fristen, typische Abrechnungsfehler und praktische Schritte, um unberechtigte Rückbehalte zu begrenzen sowie wie und wann ein Verfahren vor dem Amtsgericht sinnvoll ist.

Kautionsrückbehalt verstehen

Die rechtliche Grundlage für die Mietkaution steht in § 551 BGB: Vermieter dürfen Kaution verlangen, müssen sie getrennt vom Vermögen verwahren und über entstandene Zinsen informieren.[1] Bei Streit über Einbehalte entscheidet oft das Amtsgericht; in wichtigen Fällen gibt es auch BGH-Rechtsprechung zur zulässigen Höhe und Abzinsung von Forderungen.[2]

In den meisten Fällen muss der Vermieter seine Forderungen innerhalb einer angemessenen Frist geltend machen.

Wann darf der Vermieter einbehalten?

  • Nur für nachweisbare Forderungen: nur Schäden, ausstehende Nebenkosten oder Mietrückstände dürfen abgezogen werden.
  • Belegepflicht: Ein Abzug muss im Rahmen einer nachvollziehbaren Abrechnung belegt werden.
  • Keine Pauschalabzüge ohne Nachweis: reine Vermutungen reichen nicht für den Einbehalt.
Bewahren Sie Kautionsbelege, Fotos und Übergabeprotokolle mindestens zwei Jahre auf.

Kautionskonto korrekt anlegen

Als Mieter können Sie verlangen, dass die Kaution getrennt angelegt wird; viele Verträge nennen ein sogenanntes Treuhand- oder Sparbuchkonto. Achten Sie auf klare Kontobezeichnung und die Nennung des Zinssatzes im Kontoauszug. Beim Einrichten sollten Sie Kontobelege und Kontoauszüge aufbewahren und die Bankverbindung schriftlich dem Vermieter mitteilen. Bei Fragen zur rechtmäßigen Anlage können Sie die gesetzlichen Vorgaben in § 551 BGB prüfen und sich an das Amtsgericht wenden.[1]

Kleine Zinsbeträge summieren sich über Jahre und gehören dem Mieter.

Häufige Fragen

Wie lange darf der Vermieter die Kaution zurückhalten?
Es gibt keine pauschale gesetzliche Frist; der Vermieter muss Forderungen innerhalb einer angemessenen Frist geltend machen und begründen. Die Praxis sieht oft Fristen um sechs Monate, aber der Einzelfall zählt.
Welche Nachweise brauche ich gegen unberechtigte Abzüge?
Fotos vom Übergabezustand, das Übergabeprotokoll, Kontoauszüge und Belege über durchgeführte Reparaturen sind die wichtigsten Nachweise.
Wohin kann ich mich wenden, wenn der Vermieter nicht zahlt?
Zunächst schriftlich Frist setzen und Abrechnung verlangen; danach ist das Amtsgericht zuständig, und es gibt die Möglichkeit des Mahnverfahrens oder einer Klage.

Anleitung

  1. Dokumente sammeln: Übergabeprotokoll, Fotos, Kontoauszüge und alle Rechnungen zusammenstellen.
  2. Frist setzen: Vermieter schriftlich in angemessener Frist zur Rückzahlung auffordern (z. B. 14–30 Tage).
  3. Schriftlich argumentieren: Begründung und Belege in einem klaren Schreiben an den Vermieter senden.
  4. Gerichtliche Schritte: Bei Weigerung Mahnbescheid oder Klage beim Amtsgericht prüfen und ggf. einleiten.[3]

Wichtigste Punkte

  • Die Kaution darf nur für belegte Forderungen verwendet werden.
  • Gute Dokumentation erhöht Erfolgsaussichten bei Streit.
  • Setzen Sie dem Vermieter eine klare Frist zur Zahlung.

Hilfe und Unterstützung / Ressourcen


  1. [1] § 551 BGB - Gesetze im Internet
  2. [2] Bundesgerichtshof - Entscheidungen
  3. [3] Justizportal - Informationen zu Gerichten
Bob Jones
Bob Jones

Redakteur & Forscher, Tenant Rights Deutschland

Bob verfasst und prüft Inhalte zum Mietrecht für verschiedene Regionen – mit dem Ziel, rechtliche Schutzrechte für Mieter verständlich zu machen und sich für Wohnraumgerechtigkeit einzusetzen.