Kaution teilweise zurückfordern in Deutschland
Wenn Sie als Mieter in Deutschland nur einen Teil Ihrer Mietkaution zurückbekommen, ist das oft ein Streit über abzugsfähige Kosten. Dieser Text erklärt verständlich, welche Belege Sie sammeln müssen, welche Fristen gelten und wie Sie eine sichere, dokumentierte Forderung stellen. Wir behandeln typische Abzüge wie ausstehende Nebenkosten, Reparaturen und Endreinigungen und zeigen ein Beispielanschreiben samt praktischen Tipps für den Schriftverkehr mit dem Vermieter. Falls eine Einigung scheitert, beschreibe ich die Schritte bis zur Klage vor dem Amtsgericht und welche offiziellen Formulare Sie nutzen können. Lesen Sie weiter, um Ihre Rechte als Mieter in Deutschland klar und nachvollziehbar durchzusetzen.
Welche Ansprüche gibt es auf Teilrückzahlung?
Grundsätzlich steht dem Mieter die Rückzahlung der Kaution zu, soweit der Vermieter keine berechtigten Forderungen für Mietrückstände, Betriebskostenabrechnungen oder Schadensersatz geltend macht. Die gesetzlichen Regeln finden sich im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB), insbesondere bei den Vorschriften zum Mietvertrag und Sicherheiten. Bei Gerichtsverfahren gelten die Regeln der Zivilprozessordnung (ZPO) für Klagen und Mahnverfahren.[1] [2]
Welche Belege sollten Mieter sammeln?
- Eigenbelege wie Fotos, Übergabeprotokoll und Inventarliste (documents)
- Rechnungen von Handwerkern oder Endreinigung (receipt)
- Kontoauszüge und Zahlungsnachweise für Kautionszahlung und Mietzahlungen (payment)
- Schriftwechsel mit dem Vermieter: E‑Mails, Briefe, Mahnungen (form)
Wie rechne ich Abzüge konkret ab?
Vermieter müssen Abzüge belegen. Typische Positionen sind offene Nebenkostenabrechnungen oder tatsächlich entstandene Reparaturkosten. Pauschale oder spekulative Abzüge ohne Rechnung sind nicht zulässig. Fordern Sie die zugrundeliegenden Rechnungen an und prüfen Sie, ob die Reparaturkosten die normale Abnutzung überschreiten.
Musterschreiben: Teilrückzahlung fordern
Wenn Sie eine Teilrückzahlung verlangen, senden Sie ein formales Schreiben mit Auflistung der geprüften Belege und einer klaren Zahlungsaufforderung bis zu einem Datum. Benennen Sie die Belege und fügen Sie Kopien bei. Beispiel: „Ich fordere die Rückzahlung von X Euro bis zum 30.06.XXXX. Als Belege sende ich Kopien der Rechnungen und des Übergabeprotokolls.“
Was, wenn der Vermieter nicht antwortet oder ablehnt?
Bleibt der Vermieter untätig oder bestreitet Ihre Forderung, können Sie ein Mahnverfahren oder eine Klage beim zuständigen Amtsgericht anstreben. Vorab ist eine letzte Zahlungsfrist und Androhung von gerichtlichen Schritten ratsam. Das Amtsgericht entscheidet in der Regel in erster Instanz über Mietstreitigkeiten.[3]
Anleitung
- Sammeln Sie alle Belege (documents): Übergabeprotokoll, Fotos, Rechnungen.
- Schreiben Sie ein formales Forderungsschreiben mit Frist (form) und fügen Sie Kopien bei.
- Kontaktieren Sie den Vermieter telefonisch und per Brief, um Kommunikation zu dokumentieren (call).
- Reagiert der Vermieter nicht, beantragen Sie einen Mahnbescheid oder reichen Sie Klage beim Amtsgericht ein (court).
FAQ
- Wie lange darf der Vermieter die Kaution einbehalten?
- Der Vermieter darf die Kaution nur so lange zurückhalten, wie zur Prüfung berechtigter Forderungen erforderlich. In der Praxis erfolgen Rückzahlungen meist innerhalb von sechs Monaten nach Mietende, je nach Abrechnungssituation.
- Welche Frist soll ich im Forderungsschreiben setzen?
- Setzen Sie eine angemessene Frist von etwa 14 bis 30 Tagen und kündigen Sie an, dass Sie anschließend gerichtliche Schritte prüfen werden.
- Kann der Vermieter ungeprüfte Schätzungen abziehen?
- Nein. Ohne konkrete Rechnungen oder Nachweise sind Schätzungen in der Regel nicht durchsetzbar. Verlangen Sie Belege.
Hilfe und Unterstützung / Ressourcen
- Mieterrechte und Vermieterpflichten (§§ 535–580a BGB)
- Erklärungen zur Zivilprozessordnung (ZPO)
- Bundesgerichtshof (BGH) – Entscheidungen zum Mietrecht
