Kautions-Teilrückzahlung: Muster für Mieter, Deutschland

Kaution & Kautionskonto 3 Min. Lesezeit · veröffentlicht 07. September 2025

Als Mieter in Deutschland stehen Sie oft vor Fragen zur Rückzahlung der Mietkaution. Wenn der Vermieter nur einen Teil der Kaution zurückzahlt, brauchen Sie klare Belege, um Abzüge zu prüfen und gegebenenfalls nachzufordern. Dieser Leitfaden zeigt praxisnah, welche Unterlagen wichtig sind, wie Sie eine Teilrückzahlung dokumentieren, welche Fristen gelten und welche rechtlichen Grundlagen im BGB stehen[1]. Sie erhalten Musterformulierungen, Tipps zum Belegmanagement und Hinweise, wann ein Antrag beim Amtsgericht sinnvoll sein kann. Am Ende finden Sie ein FAQ, eine Schritt-für-Schritt-Anleitung und offizielle Links zu Gesetzestexten und Gerichten.

Wann ist eine Teilrückzahlung möglich?

Eine Teilrückzahlung kommt typischerweise vor, wenn der Vermieter berechtigte Forderungen gegen die Kaution verrechnet, etwa wegen ausstehender Mietzahlungen, Schäden oder Betriebskostennachzahlungen. Prüfen Sie schriftlich, welche Positionen der Vermieter nennt und fordern Sie Belege an. In vielen Fällen gilt: Ohne nachvollziehbare Rechnung oder Kostenvoranschlag ist ein Abzug schwer zu begründen.

Dokumentation ist oft entscheidender Beweis als mündliche Aussagen.
  • Ausstehende Miete oder Nachzahlungen
  • Reparaturen oder Schadenbeseitigung mit Rechnungen
  • Fehlende Übergabeprotokolle oder Nachweise über ordnungsgemäße Übergabe

Welche Belege sind wichtig?

Sammeln Sie alle Belege systematisch: Rechnungen des Handwerkers, Zahlungsnachweise, Fotos vom Schaden und das Übergabeprotokoll. Achten Sie darauf, Datum, Betrag, Leistung und Absender klar lesbar zu haben. Ohne diese Nachweise können Sie die Rechtmäßigkeit von Abzügen anzweifeln.

Bewahren Sie digitale Kopien jeder Rechnung und jedes Fotos in einem Ordner mit Datum.
  • Handwerkerrechnungen mit Leistungsbeschreibung
  • Quittungen oder Überweisungsbelege
  • Fotos vor und nach der Reparatur
  • Übergabeprotokoll bei Auszug

Musterbrief: Teilrückzahlung anfordern

Schreiben Sie freundlich, aber bestimmt und fügen Sie Kopien aller Belege bei. Nennen Sie konkret den geforderten Betrag, begründen Sie eventuelle Einwände und setzen Sie eine Frist zur Nachbesserung oder Rückzahlung. Weisen Sie darauf hin, dass Sie bei ausbleibender Reaktion rechtliche Schritte prüfen, etwa Mahnverfahren oder Klage vor dem Amtsgericht[2].

Beispiel (kurz):

Sehr geehrte/r Frau/Herr [Name],
ich habe Ihre Abrechnung vom [Datum] erhalten. Bitte senden Sie mir bis zum [Datum] die Originalbelege für die von Ihnen abgezogenen Posten. Ich beantrage die Überprüfung folgender Abzüge: [Positionen]. Sollten die Belege nicht vorgelegt werden, behalte ich mir vor, die Rückzahlung gerichtlich prüfen zu lassen.

Wann sind offizielle Formulare sinnvoll?

Wenn der Vermieter nicht reagiert, sind zwei Formulare/Verfahren relevant: das Mahnverfahren (Mahnbescheid) und die Klage beim Amtsgericht (Klageformular). Ein Mahnbescheid kann schnell Forderungen durchsetzen, wenn der Betrag unbestritten ist; andernfalls folgt die gerichtliche Klärung. Das Amtsgericht ist zuständig für viele Mietstreitigkeiten; in höheren Instanzen entscheidet unter anderem der BGH über Grundsatzfragen[2][3].

Reagieren Sie rechtzeitig auf Fristen, sonst können Ansprüche verfallen.

FAQ

Wie schnell muss der Vermieter die Kaution zurückzahlen?
Das Gesetz gibt keine feste Frist, aber üblich sind bis zu sechs Monate wegen Abrechnungs- und Prüfungsbedarf; konkrete Fälle richten sich nach den Umständen.
Kann der Vermieter pauschal eine Reinigungspauschale einbehalten?
Pausschalen sind nur zulässig, wenn sie im Mietvertrag klar vereinbart und angemessen sind; sonst sind Einzelbelege erforderlich.
Was mache ich, wenn Belege fehlen?
Fordern Sie die Belege schriftlich an, dokumentieren Sie Ihre Anfrage und prüfen Sie Mahnverfahren oder Klage beim Amtsgericht.

Anleitung

  1. Sammeln Sie alle vorhandenen Belege und erstellen Sie eine Liste der strittigen Positionen.
  2. Schreiben Sie einen formellen Brief mit Fristsetzung und fügen Sie Kopien bei.
  3. Kontaktieren Sie den Vermieter und dokumentieren Sie Telefonate schriftlich.
  4. Wenn keine Reaktion erfolgt, stellen Sie einen Mahnbescheid oder bereiten Sie die Klage vor.
  5. Reichen Sie Unterlagen beim zuständigen Amtsgericht ein und verweisen Sie auf Ihre Belege.

Wesentliche Erkenntnisse

  • Belege sind der wichtigste Schlüssel zur Durchsetzung Ihrer Ansprüche als Mieter.
  • Formlose Aufforderungen helfen, aber bei ausbleibender Reaktion sind gerichtliche Schritte möglich.

Hilfe und Unterstützung / Ressourcen


  1. [1] Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) – gesetze-im-internet.de
  2. [2] Informationen zu Gerichten und Zuständigkeiten – justiz.de
  3. [3] Bundesgerichtshof – bundesgerichtshof.de
Bob Jones
Bob Jones

Redakteur & Forscher, Tenant Rights Deutschland

Bob verfasst und prüft Inhalte zum Mietrecht für verschiedene Regionen – mit dem Ziel, rechtliche Schutzrechte für Mieter verständlich zu machen und sich für Wohnraumgerechtigkeit einzusetzen.