Kautionsabrechnung für Mieter in Germany

Kaution & Kautionskonto 2 Min. Lesezeit · veröffentlicht 07. September 2025

Viele Mieter in Germany stehen nach Auszug vor einer unübersichtlichen Kautionsabrechnung. Die Kaution ist ein häufiger Streitpunkt: Vermieter müssen Abzüge erklären, Zahlungen nachweisen und Fristen einhalten. Als Mieter sollten Sie Belege sammeln, ein unterschriebenes Übergabeprotokoll anfertigen, Fotos und Zahlungsnachweise aufbewahren sowie schriftlich um Rückzahlung bitten. Dieser Text erklärt Schritt für Schritt, welche Belege wichtig sind, welche Abzüge zulässig sein können, wie lange Vermieter Zeit haben und welche Schritte Sie ergreifen können, wenn die Abrechnung unklar oder ungerecht erscheint. Die Hinweise orientieren sich an den relevanten Vorschriften des BGB[1] und geben praxisnahe Handlungsempfehlungen für Ihren Umgang in Deutschland.

Was gehört in eine Kautionsabrechnung?

Eine vollständige Kautionsabrechnung listet die ursprüngliche Kautionshöhe, Zinsen, eventuelle Abzüge und deren Begründung. Wichtige Belege helfen Ihnen, jede Position nachzuvollziehen und gegebenenfalls zu widersprechen.

  • Mietzahlungen (rent) – Kontoauszüge und Überweisungsbelege zur Bestätigung geleisteter Zahlungen
  • Übergabeprotokoll (form) – unterschriebene Übergabedokumente mit Datum
  • Fotos und Schadenserfassung (evidence) – Bildbelege mit Datum und kurzer Beschreibung
  • Kautionshöhe (deposit) – Nachweis der eingezahlten Summe und Kontobelege
Bewahren Sie alle Belege mindestens zwei Jahre auf.

Zulässige Abzüge

Vermieter dürfen nur tatsächliche, nachgewiesene Kosten von der Kaution abziehen. Typische zulässige Posten sind offene Mietforderungen, bestimmte Reparaturkosten bei vertragswidriger Nutzung und Nachzahlungen für Betriebskosten, sofern sie detailliert belegt sind. Bei unklaren Abzügen können Gerichte, zuletzt auch Entscheidungen des Bundesgerichtshofs, die Abzüge überprüfen.[3]

  • Offene Mietforderungen (rent) – nur bei klar belegten Forderungen mit Rechnungen
  • Reparaturen (repair) – Abrechnung nur der tatsächlich entstandenen Kosten nach Nachweis
  • Reinigungskosten (safety) – nur bei übernommener, nicht vertragsgemäßer Verschmutzung

Fristen und Zuständigkeit

Eine starre Gesetzesfrist für die Abrechnung der Kaution gibt es nicht; in der Praxis sind jedoch Abrechnungen innerhalb weniger Monate zu erwarten. Sollten Sie rechtlich vorgehen müssen, ist in der Regel das Amtsgericht für Mietstreitigkeiten zuständig und die Prozessregeln der ZPO sind zu beachten.[2]

Reagieren Sie schriftlich und fristgerecht auf Abrechnungen, damit keine Ansprüche verloren gehen.

Wie Sie Einspruch erheben

Wenn ein Abzug unklar erscheint, fordern Sie den Vermieter schriftlich zur Nachreichung von Belegen und zur Erklärung innerhalb einer gesetzten Frist auf. Kann keine Einigung erzielt werden, ist der nächste Schritt eine Klage beim zuständigen Amtsgericht.

  • Aufforderung zur Rückzahlung (notice) – Setzen Sie eine klare Frist, z. B. 14 Tage, und fordern Sie Belege an
  • Klage beim Amtsgericht (court) – Reichen Sie Kopien aller relevanten Belege und das Übergabeprotokoll ein

Häufige Fragen

Wer entscheidet bei Streit über die Kaution?
Das Amtsgericht entscheidet zivilrechtlich über Forderungen aus dem Mietverhältnis; bei grundsätzlichen Rechtsfragen können Entscheidungen des Bundesgerichtshofs relevant sein.
Wie lange darf der Vermieter die Kaution einbehalten?
Es gibt keine pauschale gesetzliche Frist, aber eine Abrechnung sollte innerhalb weniger Monate erfolgen; längere Zurückhaltung muss der Vermieter begründen.
Muss der Vermieter Zinsen zahlen?
Ja, die Kaution ist grundsätzlich verzinslich; genaue Regelungen ergeben sich aus dem BGB.

Anleitung

  1. Belege sammeln (evidence) – Sammeln Sie Mietzahlungen, Übergabeprotokoll und Fotos als vollständige Dokumentation
  2. Vermieter schriftlich auffordern (notice) – Fordern Sie die Abrechnung und Belege mit einer klaren Frist (z. B. 14 Tage)
  3. Klage einreichen (court) – Reichen Sie beim Amtsgericht eine Zahlungsklage mit Kopien aller Belege ein, wenn keine Einigung erzielt wird

Hilfe und Unterstützung / Ressourcen


  1. [1] Gesetze im Internet – BGB §§ 535–580a
  2. [2] Gesetze im Internet – ZPO
  3. [3] Bundesgerichtshof – offizielle Seite
Bob Jones
Bob Jones

Redakteur & Forscher, Tenant Rights Deutschland

Bob verfasst und prüft Inhalte zum Mietrecht für verschiedene Regionen – mit dem Ziel, rechtliche Schutzrechte für Mieter verständlich zu machen und sich für Wohnraumgerechtigkeit einzusetzen.