Kautionskonto bei Indexmiete: Mieter-Checkliste Deutschland
Was gilt bei Kaution und Indexmiete?
Als Mieter in Deutschland sollten Sie wissen, dass die Kaution bei Indexmiete getrennt vom Vermögen des Vermieters verwahrt werden muss und rechtlich verbindliche Regeln gelten [1]. Achten Sie bei Indexmiete besonders auf Dokumentation zu Zinsen und Verbleib des Guthabens sowie auf Fristen bei Erhöhungen und Auszug.
Rechtliche Grundlagen
Die wichtigsten Vorschriften zum Mietverhältnis finden sich im BGB, insbesondere zu Pflichten von Vermieter und Mieter, zu Kautionsregelungen und zur Rückzahlung [1]. Bei gerichtlichen Verfahren wie Räumungsklagen gelten die Regeln der ZPO [2], und die örtlichen Amtsgerichte sind zuständig für die meisten Mietstreitigkeiten [3].
Kautionskonto-Typen und worauf Mieter achten sollten
- Treuhand- oder Mietkautionskonto (deposit) getrennt vom Vermögen des Vermieters anlegen.
- Zinsregelung prüfen: Wem gehören erwirtschaftete Zinsen und wie werden sie ausgewiesen (deposit zinsen)?
- Vertragliche Vereinbarungen schriftlich festhalten und Kontoauszüge als Beweismittel aufbewahren (form).
- Bei Übergabe Fotos und Protokolle erstellen, um spätere Abzüge plausibel zu prüfen (evidence).
Kaution sicher verwahren: Praxis-Schritte
So gehen Sie als Mieter vor, wenn eine Indexmiete vereinbart ist: fordern Sie schriftliche Angaben zum Kautionskonto vom Vermieter, dokumentieren Sie Eröffnungsbelege und verlangen Sie jährliche Kontoauszüge zur Nachvollziehbarkeit.
- Fordern Sie schriftliche Bestätigung des Kautionskontos und der Verwahrart vom Vermieter an.
- Eröffnen oder prüfen Sie das Kautionskonto zusammen mit dem Vermieter und sichern Sie Kontoauszüge (deposit).
- Dokumentieren Sie Mängel bei Einzug mit Fotos und Übergabeprotokoll als Beweismittel.
- Beachten Sie Fristen zur Geltendmachung von Abzügen nach Auszug und fordern Sie eine detaillierte Abrechnung.
FAQ
- Wer verwahrt die Kaution bei Indexmiete?
- Die Kaution muss getrennt vom Vermögen des Vermieters verwahrt werden, in der Praxis meist auf einem Treuhand- oder Mietsparkonto; genaue Absprachen gehören in den Mietvertrag [1].
- Hat die Kaution Anspruch auf Zinsen?
- Ja, Zinsen gehören grundsätzlich dem Mieter, soweit sie erwirtschaftet werden; lassen Sie sich jährliche Kontoauszüge geben und prüfen Sie die Ausweisung.
- Wohin kann ich mich wenden, wenn der Vermieter nicht auszahlt?
- Bei Streitigkeiten sind die Amtsgerichte zuständig; informieren Sie sich über rechtliche Schritte und Beweissicherung vor einer Klage [3].
Anleitung
- Schritt 1: Bitten Sie den Vermieter schriftlich um Angaben zum Kautionskonto und zur Verwahrart.
- Schritt 2: Eröffnen Sie ein gemeinsames Mietsparkonto oder bestätigen Sie das bestehende Konto schriftlich.
- Schritt 3: Sammeln Sie Kontoauszüge, Übergabeprotokolle und Fotos als Beweismittel.
- Schritt 4: Fordern Sie nach Auszug eine detaillierte Abrechnung und reagieren Sie binnen Fristen auf Einwände.
Hilfe und Support / Ressourcen
- Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) – Gesetze im Internet
- Informationen zu Gerichten und Zuständigkeiten – Justiz.de
- Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz – Service und Muster