Kautionskonto & Zinsgutschriften für Mieter in Deutschland

Kaution & Kautionskonto 3 Min. Lesezeit · veröffentlicht 07. September 2025

Als Mieter in Deutschland sollten Sie wissen, wie Zinsgutschriften auf Ihrem Kautionskonto korrekt berechnet und ausgezahlt werden. Viele Mietverträge und Konten regeln die Verzinsung unterschiedlich; dennoch stehen Ihnen gesetzliche Rechte und Informationen aus dem BGB zu. In diesem Leitfaden erkläre ich praxisnah, welche Unterlagen Sie sammeln sollten, welche Formulare zu verwenden sind, wie Sie Fristen einhalten und wann ein Schreiben an den Vermieter oder das Amtsgericht sinnvoll ist. Außerdem zeige ich, wie Sie gerechte Abrechnungen prüfen, Zinsforderungen geltend machen und welche Behörden oder Gerichte zuständig sind. Dieser Text richtet sich an Mieter ohne juristische Vorkenntnisse. Ich nenne auch offizielle Formulare und praktische Beispiele, damit Sie sofort handeln können.

Was Sie wissen müssen

Grundsätzlich regeln die Vorschriften zum Mietvertrag die Behandlung der Kaution; maßgeblich sind die Vorschriften im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) §§ 535–580a[1]. Die Kaution muss getrennt vom Vermögen des Vermieters angelegt werden, und erzielte Zinsen gehören grundsätzlich dem Mieter, sofern nichts anderes vereinbart ist. Banken und Sparkassen führen Zinsen je nach Vertrag und Marktlage unterschiedlich; oft sind die Beträge gering, aber sie sind Teil der Abrechnung.

Dokumentation ist die beste Grundlage für eine erfolgreiche Forderung.

Kautionskonto: Verzinsung und Anspruch

Prüfen Sie zuerst die Kontoauszüge: Achten Sie auf Gutschriften, Kontonummern und die Angabe, ob es sich um ein getrennt geführtes Kautionskonto handelt. Fordern Sie eine schriftliche Kautionsabrechnung an, wenn diese fehlt. Notieren Sie Zeiträume und Beträge, und behalten Sie alle Belege. Falls der Vermieter Zinsen abzweigt oder die Abrechnung unklar ist, können Sie die Zinsforderung geltend machen.

  • Kontoauszüge für die gesamte Mietdauer (deposit, document): zeigen Zinsgutschriften und Kontobewegungen.
  • Schriftliche Abrechnungen oder E‑Mails (document): Belege, die Zinszahlungen oder Auseinandersetzungen belegen.
  • Mietvertrag und Kautionsvereinbarung (form): regeln oft, wie die Kaution angelegt wird.
  • Schriftverkehr mit dem Vermieter (contact): Fristsetzungen, Aufforderungen und Antworten dokumentieren.
Gute Belege verkürzen den Weg zu einer schnellen Lösung.

Formulare & Muster

Es gibt keine bundeseinheitliche Pflichtformular‑Vorlage für Kautionsabrechnungen, aber Musterbriefe und Kündigungsschreiben helfen bei der Kommunikation. Nutzen Sie offizielle Vorlagen für formelle Schreiben, wenn verfügbar. Ein allgemeines Kündigungs- oder Mahnschreiben können Sie mit standardisierten Formulierungen beginnen; bei gerichtlichen Schritten ist die ZPO maßgeblich.

  • Musteranschreiben an den Vermieter (form): Formulieren Sie eine höfliche Fristsetzung zur Herausgabe der Kautionszinsen und nennen Sie die verlangten Beträge.
  • Mahnung / Fristsetzung (form): Setzen Sie eine klare Frist (z. B. 14 Tage) und fordern Sie die Abrechnung.
  • Klageeinreichung beim Amtsgericht (court): Wenn die Abrechnung ausbleibt, ist das Amtsgericht zuständig; für Verfahrenshinweise siehe die ZPO.

Für rechtliche Grundlagen und konkrete Gesetzestexte sehen Sie die offiziellen Online‑Gesetze und Verfahrensregeln. Bei Musterbriefen orientieren Sie sich an Vorlagen des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz.

Wenn es zum Streit kommt

Versuchen Sie zunächst eine schriftliche Klärung. Nennen Sie die Beträge, fügen Sie Kontoauszüge als Kopien bei und setzen Sie eine angemessene Frist. Wenn die außergerichtliche Lösung scheitert, regelt die Zivilprozessordnung (ZPO)[2] die weiteren Schritte, etwa Mahnverfahren und Klage. Amtsgerichtliche Verfahren sind häufig nötig, wenn es um konkrete Geldansprüche aus dem Mietverhältnis geht.

Reagieren Sie schriftlich und innerhalb gesetzter Fristen, damit Sie Ihre Rechte nicht verlieren.

FAQ

Wer bekommt die Zinsen der Kaution?
Die Zinsen stehen in der Regel dem Mieter zu, sofern im Mietvertrag keine abweichende und rechtlich wirksame Vereinbarung getroffen wurde.
Muss der Vermieter Zinsen auszahlen?
Ja, erzielte Zinsen sind Teil der Kaution und müssen bei Rückzahlung berücksichtigt oder ausgewiesen werden.
Wie lange habe ich Zeit, Zinsen einzufordern?
Ansprüche verjähren in der Regel nach den gesetzlichen Fristen; allgemein gilt oft eine dreijährige Verjährungsfrist.

Anleitung

  1. Dokumente sammeln (document): Kontoauszüge, Mietvertrag, bisherige Kautionsabrechnung.
  2. Vermieter schriftlich auffordern (form): Frist setzen und genaue Beträge nennen.
  3. Bei Rückfragen telefonischen Kontakt dokumentieren (contact) und Gesprächsnotizen anfertigen.
  4. Fristen beachten (deadline): Innerhalb der gesetzten Frist reagieren oder erneut mahnen.
  5. Mahnverfahren oder Klage prüfen (court): Falls erforderlich beim zuständigen Amtsgericht Klage erheben.
  6. Ergebnis sichern (approved): Erhaltene Abrechnung prüfen und Belege aufbewahren.

Hilfe und Unterstützung / Ressourcen


  1. [1] Gesetze im Internet — BGB §§ 535–580a
  2. [2] Gesetze im Internet — Zivilprozessordnung (ZPO)
  3. [3] Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz — Muster und Formulare
Bob Jones
Bob Jones

Redakteur & Forscher, Tenant Rights Deutschland

Bob verfasst und prüft Inhalte zum Mietrecht für verschiedene Regionen – mit dem Ziel, rechtliche Schutzrechte für Mieter verständlich zu machen und sich für Wohnraumgerechtigkeit einzusetzen.