Kautionssparbuch zurückfordern für Mieter in Deutschland
Viele Mieter in Deutschland stehen vor der Frage, wie sie ein während eines Gerichts- oder Mahnverfahrens hinterlegtes Kautionssparbuch wiederbekommen. Dieser Leitfaden erklärt in klarer Sprache, welche Rechte Mieter haben, welche Fristen gelten und welche Schritte praktisch sinnvoll sind. Er beschreibt, welche Belege Sie sammeln sollten, wie Sie eine formelle Zahlungsaufforderung schreiben und wann ein Mahnverfahren oder eine Klage vor dem Amtsgericht sinnvoll ist. Sie erhalten Hinweise zu relevanten Gesetzesstellen, offiziellen Formularen und zum Umgang mit Bank und Vermieter, damit Sie Ihre Kaution rechtssicher zurückfordern können.
Was ist ein Kautionssparbuch?
Ein Kautionssparbuch ist eine Form der Mietkaution, bei der der Betrag auf einem Spareinlagekonto angelegt wird. Nach § 551 BGB kann der Vermieter die Kaution verlangen und sie ist als Sicherheit für Schäden oder Nachzahlungen vorgesehen.[1]
Wenn die Kaution während eines Verfahrens liegt
Liegt die Kaution, weil z. B. eine Zahlung oder Rückgabe strittig ist, können Zugriffsbeschränkungen bestehen. In vielen Fällen lassen sich Ansprüche durch eine schriftliche Forderung klären; ist das nicht möglich, kommt das Mahnverfahren oder eine Klage in Betracht.[2]
Schritte zur Rückforderung
- Schriftliche Forderung: Fordern Sie die Rückgabe des Sparbuchs und die Auszahlung der Kaution innerhalb einer klaren Frist (z. B. 14 Tage).
- Mahnung: Wenn keine Reaktion erfolgt, senden Sie eine Mahnung mit Fristsetzung und fordern Sie Belege für einbehaltene Beträge.
- Weiteres Vorgehen: Reagiert der Vermieter nicht, leiten Sie ein Mahnverfahren oder eine Klage beim zuständigen Amtsgericht ein.[2]
- Belege sammeln: Kontoauszüge, Kopien des Sparbuchs, Mietvertrag und Schriftverkehr sichern als Nachweis.
Formulare und Muster (offizielle Hinweise)
Für das Mahnverfahren stehen gesetzliche Regeln der ZPO zur Verfügung; die Mahnformulare werden über die Justizbehörden bereitgestellt. Ein Mahnbescheid kann ohne anwaltliche Vertretung beantragt werden, wenn die Forderung klar begründet ist.[2]
Was tun bei Beschlagnahme oder Mitpfändung?
Ist das Sparbuch gepfändet oder Teil eines Vollstreckungsverfahrens, ist das Amtsgericht oder das Vollstreckungsgericht zuständig. Wenden Sie sich an das zuständige Gericht und prüfen Sie, ob ein Herausgabeanspruch besteht oder ob ein Drittschuldnerverfahren eingeleitet werden muss.[3]
Häufige Fragen
- Wie schnell muss der Vermieter die Kaution zurückzahlen?
- Eine gesetzliche feste Frist gibt es nicht; üblich ist jedoch, dass die Kaution nach Beendigung des Mietverhältnisses und Abrechnung innerhalb weniger Wochen bis Monate zu leisten ist. Bei Streit empfiehlt sich eine Fristsetzung per Schreiben.
- Kann der Vermieter das Sparbuch einsehen oder selbst auflösen?
- Der Vermieter hat grundsätzlich keinen automatischen Zugriff ohne Zustimmung oder gerichtlichen Titel; Änderungen am Sparbuch erfordern in der Regel die Zustimmung der eingetragenen Kontoinhaber oder einen gerichtlichen Beschluss.
- Was kostet ein Mahnverfahren oder eine Klage?
- Kosten variieren nach Streitwert; ein Mahnverfahren ist meist kostengünstiger als eine Klage, kann aber bei Widerspruch in ein streitiges Verfahren übergehen, das höhere Gebühren verursacht.
Anleitung
- Schritt 1: Schreiben Sie eine formelle Rückforderungsaufforderung an den Vermieter mit klarer Frist (z. B. 14 Tage).
- Schritt 2: Sammeln Sie Nachweise: Sparbuchkopien, Kontoauszüge, Mietvertrag und alle relevanten Nachrichten.
- Schritt 3: Wenn keine Reaktion erfolgt, senden Sie eine Mahnung und bereiten Sie ggfs. einen Mahnbescheid vor.[2]
- Schritt 4: Reicht der Mahnbescheid nicht, stellen Sie Klage beim zuständigen Amtsgericht und legen Sie Ihre Belege vor.[3]
Hilfe und Unterstützung / Ressourcen
- Gesetze im Internet: §551 BGB (Mietsicherung)
- Gesetze im Internet: ZPO §688 ff. (Mahnverfahren)
- Bundesministerium der Justiz: Informationen zu Gerichten