Kündigung als Mieter in Deutschland: Muster & Tipps
Viele Studierende in Deutschland stehen vor der Aufgabe, ihr Mietverhältnis ordentlich zu kündigen — sei es wegen Praktika, Umzug oder Studium an einer anderen Hochschule. Als Mieter sollten Sie Fristen, Formvorschriften und mögliche Folgen kennen, damit die Kündigung rechtssicher ist und Ärger vermieden wird. Dieser Text erklärt in klarer Sprache, welche Schritte nötig sind, welche offiziellen Regeln im BGB gelten und wie Sie ein wirksames Kündigungsschreiben verfassen. Zudem finden Sie praktische Mustervorlagen, Hinweise zu Fristen, zum Umgang mit Kautionen und was bei Nachmietersuche oder vorzeitiger Vertragsbeendigung zu beachten ist. Am Ende zeigen wir Musterformulierungen, ein Beispielkündigungsschreiben für Studierende und Tipps für den Nachweis der Zustellung.
Wann kann ein Mieter ordentlich kündigen?
Grundsätzlich kann ein Mieter das Mietverhältnis ordentlich mit Einhaltung der vertraglichen oder gesetzlichen Fristen beenden. Die relevanten Regeln zum Mietverhältnis und zur Beendigung finden sich im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) und sind für Kündigungsfristen und Formvorschriften maßgeblich[1]. Achten Sie darauf, ob Ihr Mietvertrag abweichende Fristen vorsieht; vertragliche Vereinbarungen, die zu Ungunsten des Mieters von zwingenden Normen abweichen, sind unwirksam.
Form und Inhalt des Kündigungsschreibens
Die Kündigung muss schriftlich erfolgen und eigenhändig unterschrieben sein. Ein formloses Schreiben reicht, wenn es folgende Angaben enthält: Name und Anschrift von Mieter und Vermieter, Datum, eindeutige Erklärung der Kündigung, Kündigungsfrist und Unterschrift. Ein Musterschreiben hilft besonders Studierenden, die Form zu wahren.
- Empfänger (Name und Adresse des Vermieters) im Briefkopf angeben.
- Deutliche Kündigungserklärung formulieren: "Hiermit kündige ich das Mietverhältnis zum ...".
- Datum und Unterschrift nicht vergessen; eigenhändige Unterschrift ist erforderlich.
- Falls nötig: Grund für vorzeitige Beendigung oder Hinweis auf Nachmieter nennen (nur wenn relevant).
Fristen und Zustellung
Übliche ordentliche Kündigungsfristen betragen drei Monate für Wohnraummietverhältnisse, falls vertraglich nichts anderes vereinbart ist. Prüfen Sie Ihren Mietvertrag genau; manche Zeiträume können variieren. Für die ordnungsgemäße Zustellung ist wichtig, den Zugang nachweisen zu können.
- Beachten Sie die Kündigungsfrist: Kündigungen müssen so erfolgen, dass die Frist beim Vermieter eingeht.
- Versand nachweisbar: Einschreiben mit Rückschein oder persönliche Übergabe gegen Empfangsbestätigung.
- Bei Unsicherheit: Datum des Poststempels kann als Anhaltspunkt dienen, gilt aber nicht immer als Zugangsnachweis.
Musterschreiben für Studierende
Beispiel für ein einfaches Kündigungsschreiben, das alle notwendigen Angaben enthält:
Max Mustermann Musterstraße 1 12345 Musterstadt
Vermieter GmbH Vermieterstraße 2 54321 Vermieterort
Datum: 01.07.2025
Betreff: Kündigung des Mietvertrags für Musterstraße 1, 12345 Musterstadt
Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit kündige ich den Mietvertrag zum nächstmöglichen Termin (oder: zum TT.MM.JJJJ). Bitte bestätigen Sie mir schriftlich den Erhalt dieser Kündigung und das Beendigungsdatum des Mietverhältnisses.
Mit freundlichen Grüßen
Unterschrift
Praktische Schritte vor Auszug
Vor dem Auszug sollten Mieter Zählerstände ablesen, Fotos vom Zustand der Wohnung machen und eine Übergabe mit Protokoll vereinbaren. Die Rückgabe der Schlüssel und Absprachen zur Kaution sind ebenfalls wichtig.
- Fotos und Dokumentation des Wohnungszustands anfertigen und aufbewahren.
- Übergabeprotokoll mit Uhrzeit, Datum und Unterschriften erstellen.
- Regelungen zur Rückzahlung der Kaution klären und Kontodaten bereithalten.
Was tun bei Problemen oder Streit?
Wenn der Vermieter die Kündigung bestreitet oder es Streit um Mängel, Kaution oder Räumung gibt, können Mieter rechtliche Schritte prüfen. Mietrechtliche Streitigkeiten werden in der Regel vor dem Amtsgericht verhandelt; für Verfahrensregeln kann die Zivilprozessordnung relevant sein[2]. Bei rechtlichen Fragen gibt das Bundesgerichtshof (BGH) Präzedenzfälle und Entscheidungen, die als Orientierung dienen können[3].
Häufige Fragen
- Kann ein Student vor Ablauf der Kündigungsfrist ausziehen?
- Ja, grundsätzlich ist das möglich, aber der Mieter bleibt bis zum Ende der Kündigungsfrist oder bis ein Nachmieter eintritt vertraglich verpflichtet. Eine Vereinbarung mit dem Vermieter kann die Lösung erleichtern.
- Muss die Kündigung per Einschreiben versendet werden?
- Eine Kündigung muss schriftlich sein; der Versand per Einschreiben mit Rückschein ist empfehlenswert, aber nicht zwingend vorgeschrieben. Wichtig ist ein Nachweis des Zugangs.
- Gibt es ein amtliches Musterformular für Kündigungen?
- Es gibt kein gesetzlich vorgeschriebenes Formular. Ein formloses Schreiben mit den genannten Pflichtangaben genügt in der Regel.
Anleitung
- Prüfen Sie zuerst Ihren Mietvertrag auf Fristen und Sondervereinbarungen.
- Verfassen Sie ein schriftliches Kündigungsschreiben mit Datum und Unterschrift.
- Senden Sie die Kündigung nachweisbar (z. B. Einschreiben/Rückschein) oder übergeben Sie sie persönlich gegen Empfangsbestätigung.
- Protokollieren Sie beim Auszug den Wohnungszustand und vereinbaren Sie eine Schlüsselübergabe mit dem Vermieter.
Hilfe und Unterstützung
- Gesetze im Internet (BMG/bmj) - Gesetzestexte und Erläuterungen
- Bundesgerichtshof (BGH) - Leitentscheidungen im Mietrecht
- Justizportal - Informationen zu Amtsgerichten in Deutschland