Kündigung beweisen als Mieter in Deutschland

Kündigung durch Mieter 2 Min. Lesezeit · veröffentlicht 07. September 2025

Als Mieter in Deutschland ist es wichtig zu wissen, wie Sie eine ordentliche Kündigung nachweisen können, ob Sie selbst kündigen oder eine Kündigung angefochten wird. Diese Anleitung erklärt in klarer, praxisnaher Sprache, welche Beweismittel (Schriftverkehr, Übergabeprotokolle, Zeug:innen, Zahlungsbelege) relevant sind, welche Fristen zu beachten sind und welche Gerichte bei Streitfällen zuständig sind. Sie lernen, wie ein formwirksames Kündigungsschreiben aussehen sollte, welche Formanforderungen das Gesetz stellt und wie Sie Unterlagen so ordnen, dass Sie auch ohne Anwalt vorbereitet sind. Am Ende finden Sie eine Schritt-für-Schritt-Anleitung, hilfreiche Behördenlinks und die relevanten gesetzlichen Quellen.

Welche Beweise zählen?

Bei der ordentlichen Kündigung kommt es darauf an, klar und lückenlos zu dokumentieren, was wann geschehen ist. Gängige Beweise sind:

  • Schriftwechsel mit dem Vermieter (E-Mails, Briefe, Kündigungsschreiben).
  • Quittungen und Kontoauszüge, die Zahlungstermine und Kautionsrückzahlungen belegen.
  • Fotos von Zustand und Mängeln bei Übergabe oder Auszug.
  • Zeugenaussagen von Nachbar:innen oder Handwerker:innen, die Termine bestätigen.
  • Übergabeprotokolle und Wohnungsabnahmevereinbarungen.
Detaillierte Dokumentation erhöht die Erfolgsaussichten bei Nachfragen oder gerichtlichen Verfahren.

Form, Fristen und gesetzliche Grundlagen

Eine ordentliche Kündigung muss schriftlich erfolgen und vom Kündigenden unterschrieben sein; die Regeln dazu finden sich im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB).[1] Achten Sie auf die vertraglich vereinbarten Kündigungsfristen und darauf, wann das Schreiben dem Adressaten zugehen muss. Bewahren Sie Originale und nachweisbare Kopien (Einschreiben, Übergabeprotokoll) auf. Wenn es um Wohnraum geht, regeln §§ 535–580a BGB zentrale Rechte und Pflichten.

Beachten Sie Kündigungsfristen strikt, sonst kann die Kündigung unwirksam sein.

Wenn der Vermieter widerspricht oder Räumung droht

Geht der Vermieter gegen die Kündigung vor oder stellt er eine Gegenforderung, sind häufig das Amtsgericht und gegebenenfalls höhere Instanzen zuständig.[2] In einem Klageverfahren gelten die Regeln der Zivilprozessordnung (ZPO), etwa zur Beweisführung und Fristsetzung.[3] Typische Schritte bei Streit:

  • Informieren Sie sich über die örtliche Zuständigkeit des Amtsgerichts.
  • Reichen Sie alle relevanten Dokumente sortiert und nummeriert ein.
  • Kontaktieren Sie kostenlose Beratungsstellen oder Mietberatungen bei Bedarf.
Antworten Sie auf Schreiben des Vermieters zeitnah und dokumentieren Sie jede Zustellung.

FAQ

Kann ich als Mieter eine ordentliche Kündigung ohne Anwalt durchsetzen?
Ja, viele Kündigungen lassen sich durch lückenlose Dokumentation und ein korrektes Kündigungsschreiben ohne Anwalt durchsetzen; bei komplexen Streitfällen ist rechtliche Beratung empfehlenswert.
Welche Beweise sind am aussagekräftigsten?
Schriftliche Kündigungen, Empfangsbestätigungen, Kontoauszüge, Übergabeprotokolle und Fotos sind besonders aussagekräftig.
Wohin wende ich mich, wenn der Vermieter klagt?
In den meisten Fällen ist das örtliche Amtsgericht zuständig; bei Berufungen folgen Landgericht und gegebenenfalls der Bundesgerichtshof.

Anleitung

  1. Formulieren Sie die Kündigung schriftlich und unterschreiben Sie sie persönlich.
  2. Beachten Sie die vertraglich vereinbarten und gesetzlichen Kündigungsfristen.
  3. Sammeln Sie Beweise: E-Mails, Fotos, Quittungen, Übergabeprotokolle.
  4. Falls es zum Streit kommt, reichen Sie die Unterlagen beim zuständigen Amtsgericht ein.

Hilfe und Unterstützung / Ressourcen


  1. [1] Bürgerliches Gesetzbuch (BGB), §568 Kündigung des Mietverhältnisses
  2. [2] Informationen zu Gerichten und Zuständigkeiten, Deutsche Justiz
  3. [3] Zivilprozessordnung (ZPO), Verfahrensregeln
Bob Jones
Bob Jones

Redakteur & Forscher, Tenant Rights Deutschland

Bob verfasst und prüft Inhalte zum Mietrecht für verschiedene Regionen – mit dem Ziel, rechtliche Schutzrechte für Mieter verständlich zu machen und sich für Wohnraumgerechtigkeit einzusetzen.