Kündigung in WGs: Mieterrechte und Fristen Deutschland
Was gilt rechtlich bei Kündigung in einer WG?
Eine Kündigung muss schriftlich erfolgen und von der kündigenden Person eigenhändig unterschrieben sein; mündliche Absprachen genügen nicht. Im Mietrecht finden sich die grundlegenden Regelungen im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB)[1]. Wer in einer WG kündigen kann, hängt vom Vertragsverhältnis ab: Stehen alle Mitbewohner gemeinsam im Mietvertrag, wirkt eine einzelne Kündigung anders als bei einzelnen Untermietverträgen. Bei Unsicherheiten ist das zuständige Amtsgericht die erste gerichtliche Instanz für mietrechtliche Streitfragen[2].
Praktische Schritte zur Koordination
- Gemeinsam Termin und Frist klären.
- Eine Person als Ansprechpartner für Vermieter und Behörden benennen.
- Kündigungsschreiben vorbereiten: klarer Text, eigenhändige Unterschrift, Datum.
- Belege, Mietvertrag und Fotos der Wohnung sichern.
- Zustellung per Einschreiben oder Bote dokumentieren.
- Kaution und mögliche Nachzahlungen klären.
- Schlüsselübergabe und Auszugstermin planen.
Wichtig: Es gibt kein amtliches, bundesweit vorgeschriebenes Formular für eine einfache Mieter-Kündigung; die Schriftform ist das rechtliche Erfordernis. Für gerichtliche Schritte oder Zahlungsansprüche existieren standardisierte Vordrucke wie der Mahnbescheid, die auf Justizportalen verfügbar sind (Justizportal)[3]. Wenn Vermieter oder Mitbewohner Ansprüche anmelden, helfen vollständige Unterlagen und ein lückenloses Übergabeprotokoll.
Häufige Fragen
- Kann ein Mitbewohner allein den Mietvertrag kündigen?
- Das hängt vom Vertrag ab: Stehen alle Personen gemeinsam im Mietvertrag, wirkt eine einzelne Kündigung anders als bei Einzelverträgen oder Untermiete; prüfen Sie den Vertrag und sprechen Sie mit dem Vermieter.
- Muss die Kündigung begründet werden?
- Bei ordentlicher Kündigung durch den Mieter ist in der Regel keine Begründung erforderlich; bei außerordentlicher fristloser Kündigung müssen wichtige Gründe schriftlich dargelegt werden.
- Was tun, wenn ein Mitbewohner nicht mitzieht?
- Dokumentieren Sie Versuche der Einigung, prüfen Sie den Mietvertrag und ziehen Sie ggf. rechtliche Beratung oder das Amtsgericht hinzu.
Anleitung
- Prüfen Sie zuerst die vertraglichen Fristen und berechnen Sie das letzte Kündigungsdatum.
- Formulieren Sie ein schriftliches Kündigungsschreiben und unterschreiben Sie es eigenhändig.
- Zustellen: Senden Sie die Kündigung per Einschreiben mit Rückschein oder übergeben Sie sie gegen Empfangsbestätigung.
- Fertigen Sie Fotos und ein Übergabeprotokoll an, um den Zustand bei Auszug zu belegen.
- Klären Sie die Kaution: Vereinbaren Sie Rückgabeprozedere und Fristen schriftlich.
- Wenn Streit bleibt: Reichen Sie gegebenenfalls eine Klage beim Amtsgericht ein oder lassen Sie sich rechtlich beraten.
Kernaussagen
- Die Kündigung muss schriftlich und unterschrieben erfolgen.
- Prüfen und dokumentieren Sie Fristen sorgfältig innerhalb der WG.
- Sichern Sie Belege, Fotos und ein Übergabeprotokoll für mögliche Streitfälle.
Hilfe und Unterstützung
- Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) – Gesetze im Internet
- Bundesgerichtshof – Entscheidungen zum Mietrecht
- Justizportal – Informationen zu Verfahren und Formularen