Legionellenprüfung für Mieter in Deutschland 2025
Als Mieter in Deutschland können Sie verpflichtet oder berechtigt sein, an einer Legionellenprüfung teilzunehmen oder Informationen dazu vom Vermieter zu verlangen. Dieser Text erklärt in verständlicher Sprache, welche Pflichten Vermieter und Mieter haben, welche Fristen gelten und welche offiziellen Formulare genutzt werden. Sie lesen praxisnahe Schritte, wie Sie Prüfergebnisse dokumentieren, auf erhöhte Werte reagieren und Ihre Wohnung schützen. Außerdem erfahren Sie, wann ein Mietminderungstatbestand oder ein Ansprechpartner am Amtsgericht relevant wird. Ziel ist es, dass Sie als Wohnraummieter in Deutschland Ihre Rechte kennen, notwendige Fristen einhalten und formale Schritte sicher durchführen können. Am Ende finden Sie eine Anleitung zum Vorgehen, eine FAQ-Sektion und Links zu offiziellen Formularen und Gerichtsstellen in Deutschland.
Was ist eine Legionellenprüfung?
Eine Legionellenprüfung ist eine Untersuchung des Trinkwassers in Gebäuden, um das Risiko durch Legionellen festzustellen. In Deutschland regelt die Trinkwasserverordnung die Pflichten zur Untersuchung, Dokumentation und zum Handeln bei Überschreitungen der Grenzwerte[1]. Prüfergebnisse müssen protokolliert und in vielen Fällen dem Gesundheitsamt zugänglich gemacht werden.
Pflichten von Vermieter und Mieter
Bei Wohnraum trägt der Vermieter in der Regel die Verantwortung für die Sicherheit der Trinkwasseranlage; Mieter müssen Zugang für Prüfungen gewähren und Hinweise des Vermieters befolgen. Konkrete Pflichten leiten sich aus dem Mietvertrag und dem BGB ab, insbesondere zu Instandhaltung und Mängelbeseitigung[2].
Pflichten des Vermieters
- Wartung und Instandhaltung der Wasseranlagen durchführen.
- Untersuchungen nach der Trinkwasserverordnung organisieren und protokollieren.
- Prüfergebnisse dokumentieren und aufbewahren.
Pflichten des Mieters
- Zugang zur Wohnung für Prüfungen ermöglichen.
- Ergebnisse und Informationen des Vermieters aufbewahren und bei Bedarf weiterleiten.
- Bei gesundheitlichen Problemen den Vermieter und das Gesundheitsamt informieren.
Fristen und Formulare
Die Trinkwasserverordnung legt Fristen für wiederkehrende Untersuchungen und Maßnahmen fest; betroffene Gebäudeeigentümer müssen diese Fristen beachten und die Nachweise bereithalten[1]. Offizielle Musterprotokolle und technische Hinweise stellt das Umweltbundesamt bereit, etwa zur Probenahme und Berichterstattung.
Wichtige Formulare und Dokumente (Beispiele):
- Trinkwasserverordnung (TrinkwV) - gesetzliche Vorgaben und Anlagen (Regelungen zu Untersuchungen und Pflichten).
- Musterprotokoll und Hinweise zur Probenahme - Umweltbundesamt (technische Anleitungen und Protokollbeispiele).
Was tun bei erhöhten Werten?
Sind Legionellenwerte erhöht, muss der Vermieter Maßnahmen zur Gefahrenabwehr ergreifen. Als Mieter sollten Sie:
- Prüfprotokoll kopieren und sicher speichern.
- Den Vermieter schriftlich zur Mängelbeseitigung auffordern.
- Bei ausbleibender Reaktion das zuständige Amtsgericht oder Gesundheitsamt informieren und weitere Schritte prüfen[3].
Rechte: Mietminderung und rechtliche Schritte
Bei erheblichen Beeinträchtigungen der Gebrauchstauglichkeit der Wohnung können Mieter gemäß den Regeln des Mietrechts unter Umständen die Miete mindern. Bei formalen Streitigkeiten ist das Amtsgericht zuständig; für höhere Instanzen können Landgericht und Bundesgerichtshof relevante Entscheidungen treffen[2].
Häufige Fragen
- Wer zahlt die Legionellenprüfung?
- In der Regel trägt der Vermieter die Kosten für Pflichtuntersuchungen an der Trinkwasseranlage; individuelle Vereinbarungen im Mietvertrag können Ausnahmen regeln.
- Können Mieter die Prüfung selbst veranlassen?
- Mieter können den Vermieter auffordern, eine Prüfung veranlassen; eigene Untersuchungen sollten mit dem Vermieter abgestimmt werden, um Beweisfragen zu vermeiden.
- Wann ist Mietminderung möglich?
- Bei nachweisbarer Einschränkung der Nutzung durch Gesundheitsrisiken kann eine Mietminderung in Betracht kommen; sprechen Sie zunächst schriftlich mit dem Vermieter und dokumentieren Sie Befunde.
Anleitung
- Prüfprotokoll prüfen und Datum sowie Werte notieren.
- Schriftliche Aufforderung an den Vermieter senden und Frist setzen.
- Bei fehlender Reaktion Gesundheitsamt informieren und Kopien der Unterlagen übergeben.
- Bei andauernden Problemen rechtlichen Rat einholen und ggf. Klage beim Amtsgericht vorbereiten.
Hilfe und Unterstützung / Ressourcen
- Bundesministerium für Gesundheit (BMG) - Informationen zu Trinkwasser
- Umweltbundesamt (UBA) - Technische Hinweise und Musterprotokolle
- Gesetze im Internet - Trinkwasserverordnung und BGB