Legionellenprüfung: Mieterschutz in Deutschland
Als Mieter in einem Hochhaus in Deutschland können Legionellen-Prüfungen Fragen und Unsicherheit auslösen. Dieser Text erklärt verständlich, welche Pflichten Vermieter haben, wann Messungen nach der Trinkwasserverordnung anfallen[1] und wie Sie mögliche Befunde oder Ausfälle richtig melden. Sie erhalten praktische Schritte für das Melden an das Gesundheitsamt, Hinweise zur Dokumentation und wann eine Mietminderung nach mietrechtlichen Regeln möglich sein kann[2]. Ich nenne auch zuständige Behörden, mögliche Fristen sowie praktische Formulierungen für Schreiben an den Vermieter. Bei Streitigkeiten zeige ich, wann die Klage vor dem Amtsgericht relevant wird und welche Belege hilfreich sind[3].
Pflichten des Vermieters
Der Vermieter ist verantwortlich für die Betriebs- und Instandhaltung der Trinkwasseranlage und muss Prüfungen und ggf. Desinfektionen veranlassen. Die Trinkwasserverordnung (TrinkwV) legt Mindestanforderungen und Meldepflichten bei erhöhten Legionellen-Werten fest[1]. Maßgeblich sind Fristen für Befunde und Wiederholungsmessungen; informieren Sie sich rechtzeitig, wenn Proben geplant sind.
Was Mieter tun sollten
Als Mieter sollten Sie systematisch vorgehen: fordern Sie Informationen über geplante Messungen an, dokumentieren Sie Mails und Termine und fordern Sie schriftliche Ergebnisse an. Wenn Maßnahmen ausbleiben oder ein Befund Risiken anzeigt, melden Sie dies dem örtlichen Gesundheitsamt.
- Klären Sie Termine und Fristen für Messungen und Befunde.
- Kontaktieren Sie zuerst den Vermieter schriftlich mit Fristsetzung.
- Dokumentieren Sie Fotos, E-Mails und Messergebnisse sorgfältig.
- Melden Sie akute Gefahren dem Gesundheitsamt und fordern Sie eine Bestätigung der Meldung an.
Rechte bei Mängeln und Mietminderung
Liegt ein erheblicher Mangel vor, kann eine Mietminderung oder Schadensersatz möglich sein; die rechtlichen Grundlagen finden sich im BGB für Mietrecht und Mängelrechte[2]. Informieren Sie sich vorab, sammeln Sie Belege und setzen Sie dem Vermieter eine angemessene Frist zur Abhilfe.
Häufige Fragen
- Wer zahlt die Legionellenprüfung?
- In der Regel trägt der Vermieter die Kosten für vorgeschriebene Prüfungen und Maßnahmen an der Trinkwasseranlage.
- Wann muss ich das Gesundheitsamt informieren?
- Sobald erhöhte Legionellen-Werte bekannt sind oder der Vermieter nicht reagiert, sollten Sie das örtliche Gesundheitsamt informieren.
- Kann ich die Miete mindern, wenn keine Maßnahmen erfolgen?
- Unter Umständen ja; eine Mietminderung hängt vom Ausmaß der Beeinträchtigung ab und erfordert Dokumentation und Fristsetzung.
Anleitung
- Kontaktieren Sie schriftlich den Vermieter und fordern Sie Informationen zu Messung und Ergebnissen an.
- Setzen Sie eine angemessene Frist (z. B. 14 Tage) zur Vorlage der Messergebnisse.
- Dokumentieren Sie alle Mitteilungen, Fotos und Befunde sicher.
- Ist keine Reaktion vorhanden oder besteht Gesundheitsgefahr, melden Sie den Fall dem Gesundheitsamt schriftlich.
- Bei andauernder Untätigkeit prüfen Sie rechtliche Schritte; ggf. ist das Amtsgericht anzurufen.
Hilfe und Unterstützung / Ressourcen
- Trinkwasserverordnung (TrinkwV 2001) - Gesetze im Internet
- Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) - Gesetze im Internet
- Bundesministerium für Gesundheit
