Mieter: Aufzug nachrüsten 2025 in Deutschland
Welche Unterlagen Sie brauchen
Für eine erfolgreiche Vereinbarung über eine Aufzugnachrüstung sammeln Sie zuerst alle relevanten Unterlagen. Das hilft, Forderungen klar zu formulieren und Fristen zu setzen.
- Schriftliche Anfrage oder Mängelanzeige an den Vermieter mit konkretem Wunsch nach Aufzugseinbau und Terminvorschlag.
- Fotos vom Treppenhaus, Maße und ein einfacher Lageplan zur Dokumentation der aktuellen Zugänglichkeit.
- Kostenvoranschläge von mindestens zwei Fachfirmen, damit Aufwand und Kosten konkret belegt sind.
- Ärztliche Bescheinigung oder Schwerbehindertenausweis, falls Barrierefreiheit aus medizinischen Gründen erforderlich ist.
- Frühere Schriftwechsel, Termine und eine Liste mit gewünschten Fristangaben für die Umsetzung.
Fristen und Vereinbarung mit dem Vermieter
Setzen Sie in Ihrer schriftlichen Anfrage eine angemessene Frist zur Stellungnahme — etwa 14 bis 30 Tage — und begründen Sie, warum der Umbau nötig ist. Berufen Sie sich dabei sachlich auf Ihre Wohnbedürfnisse und dokumentieren Sie Antworten und Termine schriftlich. Sollte der Vermieter nicht reagieren oder ablehnen, können nach Maßgabe des Mietrechts die nächsten Schritte Fristsetzung, Vermittlung über die Schlichtungsstelle oder Klage beim Amtsgericht sein.[1][2]
Praktischer Verfahrensablauf
Erklären Sie in Ihrer Anfrage, ob Sie Kostenbeteiligung oder alternative Zugangsoptionen akzeptieren. Vereinbaren Sie einen Ortstermin mit dem Vermieter oder der Hausverwaltung und notieren Sie Teilnehmer, Datum und besprochene Maßnahmen.
Häufige Fragen
- Kann ich als Mieter den Einbau eines Aufzugs verlangen?
- Sie können einen schriftlichen Wunsch oder eine Mängelanzeige stellen; ob ein Anspruch besteht, richtet sich nach dem Einzelfall und den Regelungen des Mietrechts (BGB) sowie nach baulichen und wirtschaftlichen Voraussetzungen.[1]
- Muss ich als Mieter für den Aufzug bezahlen?
- Grundsätzlich trägt der Vermieter die Kosten für bauliche Maßnahmen, aber Kostenvereinbarungen sind möglich; prüfen Sie jede Vereinbarung schriftlich und lassen Sie sich Kostenvoranschläge zeigen.
- Welche Behörde oder Gericht ist zuständig bei Streit?
- Im ersten Schritt sind üblicherweise die Amtsgerichte (Mietgerichte) zuständig; höhere Entscheidungen können vor dem Landgericht oder dem Bundesgerichtshof landen.[3]
Anleitung
- Dokumente sammeln: Fotos, Maße, ärztliche Bescheinigungen und zwei Kostenvoranschläge.
- Schriftliche Anfrage an Vermieter senden: Sachverhalt, Frist (z. B. 14–30 Tage) und Terminvorschlag nennen.
- Fristen überwachen: Schriftliche Eingänge datieren und Fristüberschreitungen dokumentieren.
- Ortstermin vereinbaren: Teilnehmer, Datum und Ergebnisse schriftlich festhalten.
- Bei Konflikten: Schlichtung oder Klage beim Amtsgericht prüfen; ggf. Antrag auf Prozesskostenhilfe stellen.
Wichtigste Erkenntnisse
- Schriftlichkeit schützt Ihre Rechte und schafft Nachweisbarkeit.
- Setzen Sie klare Fristen und dokumentieren Sie jede Reaktion.
- Sammeln Sie Beweise: Fotos, Kostenvoranschläge und ärztliche Bescheinigungen.
Hilfe und Unterstützung / Ressourcen
- Gesetze im Internet (BGB, ZPO) – offizielle Gesetzestexte
- Bundesgerichtshof – Informationen zu Entscheidungen
- Justizportal – Hinweise zu Gerichten und Formularen