Mieter: Aufzug nachrüsten planen in Deutschland
Als Mieter in Deutschland stehen Sie oft vor Fragen, wenn ein Aufzug nachgerüstet werden soll. Dieser Text erklärt verständlich, welche Nachweise Vermieter oder Bewohner benötigen, welche Formulare es bei Behörden gibt und wann ein Antrag sinnvoll ist. Sie erfahren, wie Sie Ihre Rechte nach §§ 535–580a BGB geltend machen, welche Gerichte zuständig sind und wie Belege wie Fotos, Schriftwechsel oder Gutachten als Beweismittel wirken. Außerdem enthält der Leitfaden praktische Schritte zum Sammeln von Dokumenten, zur Kommunikation mit dem Vermieter und zur Vorbereitung eines Antrags bei Ämtern oder dem Amtsgericht. Ziel ist, Ihnen konkrete Handlungsschritte für eine barrierefreie Wohnlösung an die Hand zu geben.
Was Mieter wissen sollten
Wer einen Aufzug nachrüsten möchte, sollte drei Bereiche kennen: die rechtliche Grundlage, die praktische Nachweisführung und die zuständigen Stellen. Nach dem BGB hat der Vermieter grundsätzlich die Pflicht zur Instandhaltung und zur Sicherstellung der Gebrauchstauglichkeit der Mietsache; für formale Verfahren gelten Regelungen der Zivilprozessordnung.[1][2] Bei gerichtlichen Auseinandersetzungen ist in der Regel das Amtsgericht zuständig; höhere Instanzen sind Landgericht und Bundesgerichtshof.[3]
Wichtige Nachweise sammeln
- Fotos vom aktuellen Zustand (Treppenhaus, Eingang, vorhandene Technik).
- Schriftwechsel mit Vermieter, Hausverwaltung oder Eigentümergemeinschaft.
- Gutachten oder Stellungnahmen von Sachverständigen zur baulichen Machbarkeit.
- Kostenvoranschläge von Fachfirmen und Angaben zu Fördermitteln.
Formulare und Behörden
Je nach Förderprogramm und Bundesland benötigen Sie unterschiedliche Anträge. Beispiele relevanter Formulare und Zuständigkeiten:
- KfW-Antrag für barriererelevante Förderprogramme (Antrag auf Förderung von Modernisierungen) – sinnvoll bei geplanten Zuschüssen oder Krediten.[4]
- Anträge bei der örtlichen Bauaufsichtsbehörde für baurechtliche Genehmigungen (Unabhängig vom Mietrecht vor Baumaßnahmen beachten).
- Formulare zur Beantragung von Sozialleistungen oder Wohngeld, falls finanzielle Unterstützung nötig ist.
Anleitung
- Kontakt aufnehmen: Informieren Sie zuerst schriftlich Vermieter oder Hausverwaltung über Ihr Anliegen und fordern Sie Auskunft zur Machbarkeit und Kostenaufteilung an.
- Dokumentation: Sammeln Sie Fotos, Zeugenangaben, Mietverträge und frühere Schriftwechsel als Beweise.
- Kostenvoranschläge und Förderanträge: Holen Sie Angebote ein und prüfen Sie Fördermöglichkeiten (z. B. KfW), bevor bauliche Maßnahmen beschlossen werden.
- Weiteres Vorgehen: Reagiert der Vermieter nicht oder lehnt er ab, können Sie sich an das Amtsgericht wenden oder rechtliche Beratung suchen; bereiten Sie Ihre Unterlagen für ein mögliches Verfahren vor.
FAQ
- Wer trägt die Kosten für den Aufzug?
- Das hängt von Vereinbarungen im Mietvertrag, der Eigentümerstruktur und möglichen Beschlüssen der Eigentümergemeinschaft ab; Fördermittel können Kosten mindern.
- Welche Nachweise helfen vor Gericht?
- Fotos, Gutachten, Kostenvoranschläge, Schriftverkehr und Zeugenaussagen sind zentrale Beweismittel.
- Welches Gericht ist zuständig?
- In Mietstreitigkeiten ist meist das örtliche Amtsgericht zuständig; in höheren Instanzen entscheidet das Landgericht oder der Bundesgerichtshof.[3]
Wichtigste Erkenntnisse
- Dokumentieren Sie Zustand und Kommunikation lückenlos.
- Prüfen Sie Fördermöglichkeiten vor Beginn von Maßnahmen.
- Sprechen Sie schriftlich mit Vermieter und Verwaltung, bevor Sie rechtliche Schritte erwägen.
Hilfe und Unterstützung / Ressourcen
- Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) – Gesetze im Internet
- Zivilprozessordnung (ZPO) – Gesetze im Internet
- KfW Förderbank – Förderprogramme