Mieter: Barrierefreie Klingel in Deutschland finanzieren

Barrierefreiheit & Behindertenrechte 2 Min. Lesezeit · veröffentlicht 07. September 2025

Viele Mieter in Deutschland fragen sich, wer die Kosten für barrierefreie Anpassungen in WEG-Häusern trägt und wie eine barrierefreie Klingel finanziert werden kann. Dieser Leitfaden erklärt praxisnah Ihre Rechte als Mieter, welche Paragrafen im BGB[1] und WEG[2] relevant sind, welche offiziellen Formulare Sie benötigen und wie Sie Förderungen oder Maßnahmen durchsetzen. Sie erhalten konkrete Schritte, Fristen und Beispiele für Kommunikation mit der Hausverwaltung oder Eigentümergemeinschaft sowie Hinweise zu Gerichtsverfahren[3], falls eine Einigung nicht möglich ist. Die Anleitung zeigt auch praktische Formulierungen für Anfragen und Musterschreiben. Am Ende finden Sie Hinweise zu zuständigen Gerichten und relevanten Gesetzesstellen.

Was Mieter wissen müssen

Als Mieter haben Sie Anspruch auf eine bewohnbare Wohnung; Änderungen am Gebäude in einer Eigentümergemeinschaft (WEG) folgen eigenen Regeln. Bei grundsätzlichen Fragen helfen die Regelungen im BGB[1] sowie das Wohnungseigentumsgesetz für Beschlüsse und Kostenverteilung[2]. In vielen Fällen ist eine Abstimmung in der Eigentümerversammlung nötig, in anderen Fällen kann der Vermieter zuständig sein.

Dokumentieren Sie Chats, E‑Mails und Fotos als Beweismittel.

Wer zahlt und was regelt das Recht?

Grundsätzlich gilt: Wer für Modernisierung oder Erhalt zuständig ist, kann auch zur Kostenübernahme verpflichtet sein. In WEG-Häusern entscheidet oft ein Gemeinschaftsbeschluss über die Verteilung der Kosten; als Mieter sollten Sie klären, ob der Vermieter die Kosten trägt oder ob ein WEG-Beschluss die Maßnahme als gemeinschaftliche Modernisierung einstuft.

  • Bei gemeinschaftlichen Modernisierungen trägt die Eigentümergemeinschaft in der Regel die Kosten nach WEG-Regeln.
  • Übernimmt der Vermieter die Modernisierung, ist er in vielen Fällen für die Finanzierung verantwortlich.
  • Fehlt Einigkeit, sollte ein schriftlicher WEG-Beschluss oder eine Vereinbarung dokumentiert werden.
In vielen Fällen entscheidet ein WEG-Beschluss über Gemeinschaftskosten.

Praktische Schritte: Formulare & Fristen

Planen Sie systematisch: Anfrage, Fristsetzung, Finanzierungsklärung, ggf. gerichtliche Schritte. Es gibt keine einheitliche „Musterform“, oft hilft ein formloses, schriftliches Anschreiben an die Hausverwaltung mit konkreter Fristsetzung.

  • Verfassen Sie eine schriftliche Anfrage an die Hausverwaltung mit Datum, gewünschter Maßnahme und Frist.
  • Prüfen Sie Fördermöglichkeiten und mögliche Kostenbeteiligungen durch die Eigentümergemeinschaft oder Förderprogramme.
  • Setzen Sie eine angemessene Antwortfrist (z. B. 14 Tage) und dokumentieren Sie den Versand.
Reagieren Sie fristgerecht auf Antworten, sonst riskieren Sie, Rechte zu verlieren.

FAQ

Wer trägt die Kosten für eine barrierefreie Klingel?
Das hängt von Vereinbarungen, WEG-Beschlüssen und dem Einzelfall ab; prüfen Sie BGB[1] und WEG[2].
Kann ein Mieter die Klingel selbst installieren?
Selbstvornahme ist möglich, wenn der Vermieter zustimmt oder die Maßnahme zulässig und reversibel ist; dokumentieren Sie alles schriftlich.
Welche Fristen gelten bei fehlender Reaktion?
Setzen Sie eine schriftliche Frist (z. B. 14 Tage) und prüfen Sie anschließend rechtliche Schritte vor dem Amtsgericht nach ZPO-Regeln[3].

Anleitung

  1. Prüfen Sie Ihre Ansprüche und sammeln Sie Nachweise wie Fotos und E‑Mails.
  2. Schreiben Sie ein formloses, datiertes Anschreiben an die Hausverwaltung oder den Vermieter und fordern Sie eine Stellungnahme.
  3. Erkundigen Sie sich nach Förderprogrammen und klären Sie mögliche Finanzierungswege.
  4. Bei fehlender Einigung prüfen Sie eine Klage oder Antrag beim Amtsgericht (ZPO) und holen gegebenenfalls rechtliche Unterstützung.

Hilfe und Unterstützung / Ressourcen


  1. [1] Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) §535
  2. [2] Wohnungseigentumsgesetz (WEG)
  3. [3] Zivilprozessordnung (ZPO)
Bob Jones
Bob Jones

Redakteur & Forscher, Tenant Rights Deutschland

Bob verfasst und prüft Inhalte zum Mietrecht für verschiedene Regionen – mit dem Ziel, rechtliche Schutzrechte für Mieter verständlich zu machen und sich für Wohnraumgerechtigkeit einzusetzen.