Mieter: Besichtigungen koordinieren in Deutschland

Privatsphäre & Zutrittsrechte des Vermieters 2 Min. Lesezeit · veröffentlicht 07. September 2025
Als Mieter in Deutschland steht man oft vor der Frage, wie und wann Vermieter Besichtigungstermine für die Wohnung durchführen dürfen. Dieser Text erklärt klar Ihre Rechte und Pflichten, zeigt praktikable Strategien zur Koordination von Terminen und gibt Beispiele, wie Sie Ihre Privatsphäre schützen können. Sie erfahren, welche Fristen und Formen zu beachten sind, wie Sie Dokumentation sinnvoll führen und wann ein Anwalt wirklich nötig ist. Praxisnahe Hinweise helfen Ihnen, Konflikte zu vermeiden und berechtigte Besichtigungen effizient zu organisieren—ohne juristische Fachsprache. Am Ende finden Sie Schritte zum Vorgehen, Musterformulare und offizielle Links zu Gesetzen und Gerichten in Deutschland. Die Empfehlungen sind praxiserprobt und mieterorientiert.

Besichtigungen: Rechte und Pflichten

Vermieter haben ein berechtigtes Interesse an der Besichtigung etwa zur Neuvermietung oder zur Prüfung des Zustands der Wohnung. Gleichzeitig schützt das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) die Privatsphäre des Mieters und regelt Pflichten und Einschränkungen bei Zutritt und Besichtigung[1].

Documentieren Sie jede Vereinbarung schriftlich und bewahren Sie Kopien auf.

Praktische Schritte zur Koordination

  • Terminvorschläge per E‑Mail machen, damit Uhrzeit und Ort schriftlich festliegen.
  • Bestätigungen verlangen: Bitten Sie um schriftliche Einladung mit Zweck der Besichtigung.
  • Privatsphäre sichern: Sperren Sie persönliche Räume oder vereinbaren Sie Begleitpersonen.
  • Kurzfristige Termine ablehnen, wenn kein dringender Grund vorliegt; schlagen Sie Alternativen vor.
  • Kontakte notieren: Namen und Telefonnummern der Personen, die die Besichtigung durchführen.
Eine klare schriftliche Kommunikation reduziert Missverständnisse und dokumentiert Einwilligungen.

Was Vermieter vorab tun müssen

  • Zweck nennen: Vermieter müssen den Anlass der Besichtigung (z. B. Neuvermietung) angeben.
  • Rechtmäßigkeit prüfen: Es muss ein berechtigtes Interesse bestehen; bei Zweifeln können Gerichte entscheiden.
  • Angemessene Frist wahren: Terminankündigungen sollen Mieter nicht unzumutbar belasten.
Widersprechen Sie unangekündigten Zutritten schriftlich, um Ihre Rechte zu sichern.

Häufige Fragen

Darf der Vermieter ohne Ankündigung die Wohnung betreten?
Nein. Grundsätzlich darf der Vermieter nicht ohne Einwilligung oder gesetzlichen Grund die Wohnung betreten; Ausnahmen gelten bei Gefahr im Verzug.
Wie viel Vorlaufzeit muss der Vermieter geben?
Es gibt keine starre Frist im Gesetz, aber eine angemessene Ankündigungszeit (Tage bis Wochen) ist üblich; bei dringenden Reparaturen sind kürzere Fristen möglich.
Muss ich bei einer Besichtigung persönlich anwesend sein?
Nein. Sie können eine Person bevollmächtigen oder Fotos/Video als Nachweis verlangen; eine schriftliche Regelung ist empfehlenswert.

Anleitung

  1. Prüfen Sie zunächst Ihre vertraglichen Regelungen und die gesetzlichen Grundlagen (BGB) [1].
  2. Schlagen Sie klare Termine vor und geben Sie Zeitfenster von mindestens zwei Stunden an.
  3. Bestehen Sie auf eine schriftliche Einladung mit Zweckangabe und Namen der Anwesenden.
  4. Sperren Sie persönliche oder sensible Bereiche und notieren Sie Schäden vor der Besichtigung mit Fotos.
  5. Falls der Vermieter wiederholt gegen Ihre Rechte verstößt, suchen Sie Kontakt zu einer offiziellen Stelle oder dem Amtsgericht.
  6. Dokumentieren Sie alle Vorfälle: Notizen, E‑Mails und Fotos helfen bei rechtlicher Klärung.

Hilfe und Unterstützung / Ressourcen


  1. [1] Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) — Gesetze im Internet
  2. [2] Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz — BMJV
  3. [3] Bundesgerichtshof — Entscheidungen und Informationen
Bob Jones
Bob Jones

Redakteur & Forscher, Tenant Rights Deutschland

Bob verfasst und prüft Inhalte zum Mietrecht für verschiedene Regionen – mit dem Ziel, rechtliche Schutzrechte für Mieter verständlich zu machen und sich für Wohnraumgerechtigkeit einzusetzen.