Mieter-Checkliste: Dekoration im Treppenhaus (Deutschland)

Hausordnung & Gemeinschaftsrechte 3 Min. Lesezeit · veröffentlicht 07. September 2025

Viele Mieter in Deutschland fragen sich, welche Dekorationen im gemeinschaftlichen Treppenhaus erlaubt sind und wie Konflikte mit Nachbarn oder dem Vermieter vermieden werden können. Diese praktische, leicht verständliche Anleitung erklärt die wichtigsten Regeln aus Hausordnung und Mietrecht, zeigt, wann Sie zustimmen oder widersprechen dürfen, und wie Sie sicher und sachlich kommunizieren. Sie erfahren, welche Sicherheits- und Brandschutzaspekte besonders wichtig sind, wie Haftungsfragen geregelt werden und welche Behördengänge oder Gerichte zuständig sind. Mit Checklisten, Beispieltexten für Mängelanzeigen und klaren Handlungsschritten wollen wir Ihnen helfen, Streit zu vermeiden und Ihre Rechte als Mieter in Deutschland sachgerecht durchzusetzen. Die Anleitung enthält auch Formulierungsvorschläge, Fristen und Hinweise zur Beweissicherung, damit Sie vorbereitet sind, falls eine Klärung vor Gericht nötig wird.

Rechte und Pflichten

Mieter müssen die Hausordnung beachten, aber nicht alle Vorgaben sind unbegrenzt durchsetzbar: Das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) regelt grundlegende Mieterpflichten und -rechte, vor allem in den §§ 535–580a.[1] Dekorationen sind zulässig, solange sie Flucht- und Rettungswege nicht beeinträchtigen, keine Gefahr darstellen und die Gemeinschaftsflächen nicht unangemessen nutzen. Veränderungen, die die Bausubstanz oder haustechnische Einrichtungen betreffen, bedürfen in der Regel der Zustimmung des Vermieters.

In vielen Fällen haben Mieter Anspruch auf grundlegende Bewohnbarkeit.

Praktische Checkliste für Mieter

  • Prüfen Sie zuerst die Hausordnung und Ihren Mietvertrag auf Regelungen zur Treppenhausnutzung.
  • Vermeiden Sie Gegenstände, die Fluchtwege blockieren oder Brandlast erhöhen.
  • Klärung mit Nachbarn: Sprechen Sie persönlich und dokumentieren Sie das Gespräch.
  • Informieren Sie den Vermieter schriftlich, wenn Unsicherheit über Erlaubnis besteht.
  • Sichern Sie Beweise (Fotos, Datum, Zeugen), falls später Streit entsteht.

Hausordnung, Sicherheit und Haftung

Die Hausordnung kann Details regeln, etwa ob Pflanzen, Lichterketten oder Schuhe im Treppenhaus erlaubt sind. Rechtlich gilt: Sicherheit hat Vorrang. Gegenstände, die die Müllentsorgung behindern, Brandschutzauflagen verletzen oder andere Bewohner gefährden, dürfen verlangt werden entfernt zu werden. Bei Schäden durch Dekoration kann Haftung entstehen; sprechen Sie Schäden unverzüglich dem Vermieter gegenüber an, damit Ansprüche geprüft werden können.

Bewahren Sie Brandschutzwege stets frei.

Kommunikation und Formulierungen

Konflikte lösen sich oft durch klare, höfliche Kommunikation. Schreiben Sie bei Bedarf eine kurze schriftliche Anfrage an den Vermieter oder eine formelle Mängelanzeige mit Datum, Beschreibung und Beweisfotos. Wenn der Vermieter eine Entfernung verlangt, fordern Sie eine begründete schriftliche Anweisung an und geben Sie eine angemessene Frist.

Dokumentieren Sie alle Kontakte und Auflagen schriftlich.

FAQ

Darf ich im Treppenhaus Pflanzen oder saisonale Dekoration anbringen?
Grundsätzlich ja, wenn dadurch Fluchtwege, Brandschutz oder der Zugang für andere Bewohner nicht beeinträchtigt werden. Prüfen Sie zuerst Hausordnung und Mietvertrag.
Kann der Vermieter verlangen, dass Dekoration entfernt wird?
Ja, wenn die Dekoration gegen Sicherheitsvorschriften verstößt, die Hausordnung verletzt oder Schäden verursacht. Fordert der Vermieter dies, sollte die Aufforderung schriftlich erfolgen.
Was mache ich, wenn Nachbarn meine Dekoration als störend empfinden?
Suchen Sie das Gespräch, dokumentieren Sie Beschwerden und versuchen Sie einen Kompromiss; falls nötig, holen Sie den Vermieter oder eine Mediation hinzu.

Anleitung

  1. Prüfen Sie Mietvertrag und Hausordnung auf Regeln zu Treppenhausnutzung.
  2. Sprechen Sie zuerst mit betroffenen Nachbarn und dokumentieren Sie Gesprächsergebnisse.
  3. Machen Sie Fotos und notieren Sie Datum und Uhrzeit als Beweismittel.
  4. Schreiben Sie eine kurze, sachliche Nachricht an den Vermieter mit Bitte um Klärung oder Zustimmung.
  5. Wenn keine Einigung gelingt, prüfen Sie rechtliche Schritte und die Zuständigkeit des Amtsgerichts für Mietstreitigkeiten.
Gute Dokumentation erleichtert spätere rechtliche Schritte.

Hilfe und Unterstützung


  1. [1] Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) §535 - gesetze-im-internet.de
  2. [2] Zivilprozessordnung (ZPO) §253 - gesetze-im-internet.de
  3. [3] Bundesgerichtshof - bundesgerichtshof.de
Bob Jones
Bob Jones

Redakteur & Forscher, Tenant Rights Deutschland

Bob verfasst und prüft Inhalte zum Mietrecht für verschiedene Regionen – mit dem Ziel, rechtliche Schutzrechte für Mieter verständlich zu machen und sich für Wohnraumgerechtigkeit einzusetzen.