Mieter-Checkliste: Partys & Besuch in Deutschland
Wichtige Regeln kurz erklärt
Die meisten Hausordnungen regeln Besuchszeiten, Lärmschutz und die Nutzung gemeinsamer Räume. Vermieter haben laut Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) Pflichten zur Erhaltung der Mietsache und Mieter haben Pflichten zur Rücksichtnahme; relevante Regelungen finden sich in den §§ 535–580a BGB.[1] Wiederholte oder extreme Störungen durch Partys können als vertragswidrig eingestuft werden und eine Abmahnung oder, in seltenen Fällen, eine Kündigung nach sich ziehen.
Konkrete Schritte bei Störung durch Partys
Wenn eine Party stört, handeln Sie systematisch: klären, dokumentieren, informieren und - falls nötig - rechtlich vorgehen.
- Versuchen Sie zuerst das Gespräch mit dem Nachbarn oder Gastgeber, um eine einvernehmliche Lösung zu finden.
- Dokumentieren Sie Lärmzeiten, machen Sie Fotos oder kurze Notizen mit Datum und Uhrzeit als Beweismittel.
- Schreiben Sie bei wiederholten Störungen eine formelle Abmahnung an den Verursacher oder den Vermieter und fordern Sie Besserung.
- Achten Sie auf Fristen: Reagieren Vermieter nicht auf Abmahnungen, können weitere rechtliche Schritte folgen.
- Wenn Gespräche und Abmahnungen keine Wirkung zeigen, informieren Sie das Amtsgericht über mögliche zivilrechtliche Schritte.
Was steht in der Abmahnung und im Schreiben an den Vermieter?
Eine Abmahnung sollte kurz den Vorfall mit Datum und Uhrzeit nennen, konkrete Aufforderungen zur Unterlassung enthalten und eine Frist zur Besserung setzen. Kopien von Nachweisen (Fotos, Notizen, ZeugInnen) gehören dazu. Wenn der Vermieter nicht reagiert, erwähnen Sie mögliche nächste Schritte wie Mietminderung oder rechtliche Schritte vor dem Amtsgericht.[2]
FAQ
- 1) Darf ich als Mieter Besuch empfangen?
- Ja, grundsätzlich dürfen Mieter Besuch empfangen; Einschränkungen gelten nur, wenn der Besuch das Mietverhältnis oder andere Bewohner unverhältnismäßig beeinträchtigt.
- 2) Wann darf der Vermieter wegen Partys kündigen?
- Eine Kündigung ist nur bei erheblichen oder wiederholten Störungen möglich, meist nach vorheriger Abmahnung und nur unter Beachtung der gesetzlichen Fristen.
- 3) An welches Gericht wende ich mich bei Mietstreitigkeiten?
- Mietstreitigkeiten werden in der Regel beim örtlichen Amtsgericht verhandelt; bei Rechtsfragen zu Präzedenzfällen kann der BGH relevant werden.[3]
Anleitung
- Schritt 1: Dokumentieren Sie die Störung sofort mit Datum, Uhrzeit und Beweismaterial.
- Schritt 2: Suchen Sie das Gespräch mit dem Verursacher und informieren Sie ggf. den Vermieter.
- Schritt 3: Senden Sie bei Bedarf eine schriftliche Abmahnung an den Störer und an den Vermieter.
- Schritt 4: Wenn keine Besserung erfolgt, erwägen Sie die Einleitung zivilrechtlicher Schritte beim Amtsgericht.
Hilfe und Unterstützung / Ressourcen
- Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) §§ 535–580a
- Zivilprozessordnung (ZPO) — Verfahrensregeln
- Formulare-Bund.de — amtliche Gerichtsformulare