Mieter-Checkliste Rampen & Türverbreiterung Germany
Als Mieter in Germany kann die Umrüstung von Eingängen für Rollstuhlnutzende – etwa Rampen oder Türverbreiterungen – dringend nötig sein. Diese Anleitung richtet sich an Mieter und WGs: Sie erklärt Ihre Rechte nach Mietrecht, wann Sie die Zustimmung des Vermieters brauchen, welche Fördermittel möglich sind und wie ein praktischer Ablauf aussehen kann. Wir beschreiben eine klare Checkliste, die nötigen Nachweise, typische Formulare und Beispiele für die Antragstellung bei Behörden. Ziel ist, dass Sie bauliche Maßnahmen rechtlich sauber anfragen, Fördermöglichkeiten prüfen und die Umsetzung dokumentieren können, ohne juristische Vorkenntnisse.
Rechtliche Grundlagen
Grundsätzlich bleibt der Vermieter für die Erhaltung der Mietsache verantwortlich (§ 535 BGB). Eingriffe wie Rampen oder Türverbreiterungen sind oft erlaubnispflichtig und können als bauliche Veränderung Zustimmung des Vermieters erfordern.[1] Bei Streit über Zustimmung oder Durchführung können zivilprozessuale Schritte relevant werden; die Zivilprozessordnung regelt Fristen und Klagewege.[2]
Checkliste: Schritte vor Planung und Einbau
- Vermieterzustimmung einholen (notice/form) – schriftlich, mit Skizzen und Maßen.
- Fördermittel prüfen (money) – mögliche Zuschüsse oder Kredite beantragen.
- Technische Planung beauftragen (inspect) – Maße, Tragfähigkeit und Brandschutz prüfen.
- Dokumentation anlegen (evidence) – Fotos, Angebote, Schriftverkehr sammeln.
- Fachbetrieb für Ausführung wählen (repair/maintenance) – Kostenvoranschläge einholen.
Fördermittel und Formulare
Förderungen zur Barrierereduzierung können auf Bundes- oder Landesebene geregelt sein; das Wohnraumförderungsgesetz (WoFG) enthält zentrale Vorgaben zu gefördertem Wohnraum und Modernisierungsförderung.[3] Praktische Förderbeispiele sind Zuschüsse für die Anpassung von Wohnungen im Rahmen beruflicher Rehabilitation oder Leistungen der Pflegekasse; prüfen Sie Zuständigkeiten bei den Kommunen und Sozialleistungsträgern.
Zuständige Behörden und Gerichte
Bei unklaren Rechtsfragen sind das Amtsgericht (Mietstreit zuständig) und bei übergeordneten Rechtsfragen das Landgericht bzw. der Bundesgerichtshof relevante Instanzen. Bei Bedarf richtet sich der Weg über lokale Amtsgerichte; für Bindungs- und Präzedenzfragen kommt der BGH in Betracht.[4]
FAQ
- Brauche ich immer die Erlaubnis des Vermieters für eine Rampe?
- Ja, bauliche Veränderungen an der Mietsache erfordern in der Regel die Zustimmung des Vermieters; ausnahmen sind selten.
- Kann ich Fördermittel selbst beantragen?
- In vielen Fällen ja: Mieter oder Bewohner können Zuschussanträge stellen, oft gemeinsam mit dem Vermieter oder dem Leistungsträger.
- Was tun, wenn der Vermieter ablehnt?
- Dokumentieren Sie den Ablehnungsgrund, prüfen Sie rechtlichen Rat und erwägen Sie eine Klärung vor dem Amtsgericht.
Anleitung
- Kontakt und Bedürfnis klären: Besprechen Sie mit allen WG-Mitgliedern und der betroffenen Person die Notwendigkeit.
- Vermieter schriftlich informieren: Senden Sie ein formloses Schreiben mit Skizze und Bitte um Zustimmung.
- Angebote und Nachweise sammeln: Holen Sie technische Gutachten und Kostenvoranschläge ein.
- Förderantrag stellen: Reichen Sie Unterlagen bei zuständigen Stellen oder Kassen ein.
- Ausführung überwachen: Vereinbaren Sie Termine, prüfen Sie Rechnung und Abschlussdokumentation.
Wichtiges zum Ablauf
Halten Sie Fristen ein, antworten Sie schriftlich auf Eingaben und bewahren Sie alle Dokumente geordnet auf. Wenn Kosten übernommen werden sollen, klären Sie vor Beginn die Zuständigkeit und mögliche Rückforderungen.