Mieter in Deutschland: Gasgeruch im Altbau melden

Sicherheit & Notfallschutz 2 Min. Lesezeit · veröffentlicht 07. September 2025

Mieter in Altbauten reagieren oft unsicher, wenn ein Gasgeruch auftaucht. In diesem Text erkläre ich klar und praxisnah, welche Schritte Sie als Mieter in Deutschland sofort unternehmen sollten: wie Sie den Geruch richtig melden, Vermieter und Notdienste informieren, Fristen beachten und Schäden dokumentieren. Ich nenne wichtige gesetzliche Grundlagen aus dem BGB, welche Gerichte zuständig sind, und welche offiziellen Formulare oder Musterbriefe genutzt werden können. Ziel ist, die Gefahr zu verringern, Rechte zu sichern und teure Folgeschäden zu vermeiden — und das ohne sofortigen Anwaltsbesuch. Am Ende finden Sie FAQs, eine Schritt-für-Schritt-Anleitung und Links zu offiziellen Stellen.

Was tun bei Gasgeruch im Altbau?

Bei Gasgeruch zählt jede Minute. Folgen Sie einer klaren Priorität: Eigene Sicherheit, Alarmierung, Dokumentation. Im Altbau können Leitungen älter und Leckstellen schwerer zu finden sein.

  • Notruf/Notdienst anrufen (call 112) und kurz Lage schildern.
  • Wohnung sofort verlassen und Fenster öffnen (move out), keine Zündquellen benutzen.
  • Gashauptzufuhr am Zähler abdrehen, falls sicher möglich.
  • Vermieter oder Hausverwaltung informieren und schriftlich bestätigen lassen.
  • Fotos, Zeitstempel und Zeugen notieren zur Beweissicherung (document evidence).
Bewahren Sie alle Fotos und Zeitstempel sicher auf.

Rechte und Pflichten für Mieter in Deutschland

Als Mieter haben Sie nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch Rechte bei Mängeln der Mietsache, etwa Anspruch auf Beseitigung und gegebenenfalls Mietminderung.[1] Melden Sie Mängel unverzüglich und schriftlich, damit die Wege offen bleiben und Fristen gewahrt werden.

Reagieren Sie innerhalb gesetzlicher Fristen, um Ansprüche nicht zu verlieren.

Formulare und Musterbriefe

Es existiert kein bundeseinheitliches amtliches Formular für eine "Gasgeruchs-Mängelanzeige"; in der Praxis nutzen Mieter eine schriftliche Mängelanzeige oder einen Musterbrief an den Vermieter. Ein kurzes Muster könnte so aussehen:

Mängelanzeige (Muster): "Sehr geehrte(r) Vermieter(in), am [Datum, Uhrzeit] nahm ich Gasgeruch in der Wohnung [Adresse] wahr. Ich habe den Notdienst/Notruf informiert und bitte um sofortige Beseitigung des Gasgeruchs. Bitte bestätigen Sie den Eingang dieser Anzeige schriftlich."

Solche Schreiben dienen als Nachweis, sollten Sie später Rechte geltend machen oder Fristen klären müssen.[1]

Wann Gericht einschalten? Zuständigkeit und Verfahren

Wenn der Vermieter nicht reagiert und akute Gefährdung oder erhebliche Mängel bestehen, können Mieter eine Klage beim zuständigen Amtsgericht erwägen. Für Räumung und spezielle zivilrechtliche Verfahren gelten die Regeln der Zivilprozessordnung.[2]

Das Amtsgericht ist oft erste Instanz für Mietstreitigkeiten.

FAQ

Wie schnell muss ich als Mieter handeln?
Sofort: Wohnung verlassen, Notruf anrufen, Vermieter informieren und Dokumentation beginnen.
Kann ich die Miete mindern, wenn nichts passiert?
Bei erheblicher Beeinträchtigung kann Mietminderung möglich sein; dokumentieren Sie Mängel und Fristsetzungen, bevor Sie Zahlungen zurückhalten.
Wer ist zuständig für gerichtliche Streitfälle?
Erstinstanzlich ist das zuständige Amtsgericht; bei Rechtsfragen zur Auslegung der Gesetzeslage können höhere Instanzen bis zum BGH entscheiden.[3]

Anleitung

  1. Notruf/Notdienst anrufen und Lage schildern (call 112).
  2. Wohnung sicher verlassen und Mitbewohner warnen (move out).
  3. Vermieter schriftlich informieren und Frist setzen (within 24 hours).
  4. Beweise sammeln: Fotos, Uhrzeiten, Zeugennamen (document evidence).
  5. Wenn nötig: Klage vorbereiten oder Rechtsweg prüfen am Amtsgericht (court).

Hilfe und Unterstützung / Ressourcen


  1. [1] BGB §535 - Pflichten des Vermieters
  2. [2] Zivilprozessordnung (ZPO)
  3. [3] Bundesgerichtshof (BGH)
Bob Jones
Bob Jones

Redakteur & Forscher, Tenant Rights Deutschland

Bob verfasst und prüft Inhalte zum Mietrecht für verschiedene Regionen – mit dem Ziel, rechtliche Schutzrechte für Mieter verständlich zu machen und sich für Wohnraumgerechtigkeit einzusetzen.