Mieter in Deutschland: Stromausfall im Altbau prüfen
Was Mieter prüfen sollten
Vor dem Eingreifen: Sichern Sie Ihre eigene Sicherheit und die Ihrer Familie. Bei Altbauten sind Elektroverteilungen, Sicherungen und FI-Schalter häufig kritisch. Prüfen Sie folgende Punkte systematisch:
- Kontrollieren Sie den Sicherungskasten auf ausgelöste Automaten und FI-Schalter.
- Notieren Sie Zeitpunkt und Dauer des Ausfalls sowie betroffene Steckdosen und Räume.
- Fotografieren Sie Sicherungskasten, Zählerstände und beschädigte Geräte als Dokumentation.
- Prüfen Sie, ob Nachbarn ebenfalls betroffen sind (Haus- oder Straßenproblem) oder nur Ihre Wohnung.
- Vermeiden Sie eigene Reparaturversuche an Leitungen; informieren Sie stattdessen den Vermieter oder eine Elektrofachkraft.
Sofortmaßnahmen bei Stromausfall
Wenn die Lichter ausgehen: Sichern Sie gefährdete Personen (z. B. Menschen mit medizinischen Geräten) und verhindern Sie Gefahrenquellen wie offene Herdplatten. Gehen Sie Schritt für Schritt vor:
- Schalten Sie Kerzen sicher; nutzen Sie batteriebetriebene Lampen statt offener Flammen.
- Trennen Sie empfindliche Elektrogeräte vom Netz, um Schäden bei Wiederkehr der Spannung zu vermeiden.
- Informieren Sie sofort den Vermieter sowie, falls nötig, den Netzbetreiber oder Notdienst.
- Wenn Personen in Gefahr sind, rufen Sie den Notruf oder geeignete Notdienste an.
Rechte und Pflichten
Als Mieter haben Sie gegenüber dem Vermieter Anspruch auf eine mangelfreie Wohnung und damit auf funktionierende Elektrik; Grundlage sind die Regelungen im Mietrecht des BGB.[1] Kleine Prüfungen und Meldungen können Sie selbst durchführen, ernsthafte Elektroarbeiten dürfen jedoch nur Fachfirmen übernehmen. Falls der Vermieter nicht reagiert, können Mietminderung, fristlose Maßnahmen oder eine Schadensersatzforderung in Betracht kommen.[1]
Bei Eskalation: Gerichtliche Schritte (etwa Räumungsklage oder Klage auf Beseitigung des Mangels) folgen den Verfahrensregeln der Zivilprozessordnung.[2] Mietstreitigkeiten werden in der Regel vor dem Amtsgericht verhandelt; Berufungen gehen an das Landgericht und Präzedenzfälle an den BGH.[3]
FAQ
- Was muss ich sofort meinem Vermieter melden?
- Melden Sie jeden Stromausfall und sichtbare Schäden an Leitungen oder Sicherungen unverzüglich schriftlich und dokumentieren Sie Datum, Uhrzeit und Fotos.
- Kann ich die Miete mindern, wenn kein Strom vorhanden ist?
- Ja, bei erheblicher Beeinträchtigung der Gebrauchstauglichkeit ist eine Mietminderung möglich; Höhe und Voraussetzungen richten sich nach BGB-Regelungen und Einzelfallrechtsprechung.[1]
- Wer trägt die Kosten für eine Fachfirma?
- Grundsätzlich der Vermieter, wenn die Ursache in der Gebäudeelektrik liegt; bei Schadensverursachung durch Zutun des Mieters kann eine andere Regelung gelten.
Anleitung
- Notieren Sie Datum, Uhrzeit und Umfang des Ausfalls sowie betroffene Räume.
- Fotografieren Sie Sicherungskasten, Zählerstände und eventuelle Beschädigungen.
- Kontaktieren Sie sofort den Vermieter schriftlich (E‑Mail oder Brief) und fordern Sie eine Frist zur Beseitigung.
- Wenn keine Reaktion erfolgt, prüfen Sie schriftlich die Mietminderung oder Beratung zur Prozesskostenhilfe (PKH).[4]
- Sammeln Sie alle Belege, Zeugenangaben und Fotos für möglichen Schriftverkehr oder gerichtliche Schritte.
Hilfe und Unterstützung
- Kündigungen, Pflichten und Rechte – BGB
- Verfahrensregeln – ZPO
- Gerichtsinformationen – Bundesgerichtshof
- Formulare & Prozesskostenhilfe – BMJ
