Mieter: Eilverfahren bei Internetstörung in Deutschland

Streitbeilegung & Mietminderung 3 Min. Lesezeit · veröffentlicht 07. September 2025

Als Mieter in Deutschland kann eine länger andauernde Internetstörung schnell zu erheblichen Nachteilen führen, besonders wenn Homeoffice, Studium oder medizinische Geräte betroffen sind. In dringenden Fällen gibt es das Eilverfahren vor dem Amtsgericht, mit dem Sie kurzfristig Ansprüche auf Wiederherstellung, Mietminderung oder Schadensersatz geltend machen können. Dieser Text erklärt verständlich, welche Dokumente, Fristen und offiziellen Formulare Sie benötigen, wie Sie Beweise sichern und welche Behörden oder Gerichte zuständig sind. Ich zeige praktische Schritte vom Sammeln von Rechnungen und Störungsmeldungen bis zur Einreichung einer einstweiligen Verfügung, damit Sie Ihre Rechte in Deutschland effektiv durchsetzen können. Konkrete Formulare und Amtsstellen nenne ich mit Links.

Welche Dokumente benötigen Sie?

Sammeln Sie alle Unterlagen, die die Störung, die Folgen und Ihre Versuche zur Behebung dokumentieren. Wichtige Belege helfen vor Gericht oder bei einer schnellen einstweiligen Verfügung.

  • Störungsmeldungen des Providers (notice) – schriftliche oder elektronische Meldungen mit Datum und Uhrzeit.
  • Vertrag und AGB (document) – Kopie des Mietvertrags und des Internetvertrags, inklusive Tarifdetails.
  • Rechnungen und Zahlungseingänge (payment) – Belege für gezahlte Entgelte und ggf. bereits geleistete Nachzahlungen.
  • Protokolle zu Reparaturversuchen (repair) – Meldungen an Techniker, Termine und Ergebnisnotizen.
  • Beweisfotos und Screenshots (document) – Fehlermeldungen, Speedtests mit Datum und Uhrzeit.
  • Kommunikation mit dem Vermieter/Provider (deadline) – E-Mails oder Briefe mit Fristsetzungen.
Sichern Sie Datum und Uhrzeit jeder Störung automatisch per Screenshot oder Log.

Fristen im Eilverfahren

Bei einem Eilverfahren zählt Geschwindigkeit: Formelle Fristen und die zeitnahe Beweissicherung sind entscheidend. In vielen Fällen sollte Ihre Klageschrift oder Ihr Antrag auf einstweilige Verfügung ohne unnötige Verzögerung eingereicht werden. Für mietrechtliche Ansprüche gelten zudem die Grundregeln des Bürgerlichen Gesetzbuchs und die Verfahrensregeln der Zivilprozessordnung.[1][2]

  • Unverzüglich handeln (within) – melden Sie die Störung sofort dem Provider und dokumentieren Sie die Reaktion.
  • Setzen Sie angemessene Fristen (calendar) – z. B. 7–14 Tage zur Behebung, je nach Auswirkung auf Ihre Nutzung.
  • Wenn keine Hilfe kommt, Antrag stellen (form) – stellen Sie einen formlosen Antrag beim Amtsgericht oder lassen Sie eine einstweilige Verfügung prüfen.
Reagieren Sie schnell, denn verstrichene Fristen können Ihre Chancen vor Gericht schwächen.

Wie Sie Beweise sichern

Gute Beweise erhöhen die Erfolgschancen eines Eilverfahrens. Dokumentieren Sie Ursache und Folgen der Störung so vollständig wie möglich.

  • Screenshots und Speedtests (document) – Zeitpunkt und Ergebnis deutlich sichtbar speichern.
  • Störungsmeldungen an Provider (notice) – bevorzugt per E-Mail oder über das Kundenportal, damit ein Nachweis entsteht.
  • Technikerberichte (repair) – lassen Sie sich Einsatzberichte schriftlich geben oder fragen Sie nach Protokollen.
  • Nachweise über finanzielle Folgen (payment) – ausgefallene Arbeitstage oder Zusatzkosten belegen.
Je detaillierter die Beweise, desto geringer die Gefahr, dass ein Gericht Ihre Angaben anzweifelt.

Gerichtliche Schritte und Zuständigkeit

Mietrechtliche Streitigkeiten, auch Eilverfahren wegen fehlender Internetversorgung, werden in der Regel vor dem Amtsgericht verhandelt. Zuständig ist das Amtsgericht am Ort des Mietobjekts; bei Berufung folgt das Landgericht, und in rechtlich bedeutsamen Fällen entscheidet der Bundesgerichtshof.[2]

Die rechtlichen Grundlagen finden sich im Bürgerlichen Gesetzbuch (insbesondere §§ 535–580a BGB) sowie in der Zivilprozessordnung für Verfahrensfragen. Bei Fragen zu Form und Frist hilft meist ein kurzer anwaltlicher Beratungstermin oder die Verbraucherberatung.

Das Amtsgericht ist die erste Instanz für die meisten mietrechtlichen Eilverfahren.

FAQ

Kann ich wegen einer Internetstörung Mietminderung verlangen?
Ja, wenn die Nutzung der Mietsache wesentlich beeinträchtigt ist, kann eine Mietminderung möglich sein; die Höhe hängt vom Einzelfall ab.
Wie schnell muss ich klagen?
Handeln Sie unverzüglich nach fehlgeschlagenen Eigenbemühungen; bei Eilverfahren zählt jede Woche, oft sogar Tage.
Wer ist zuständig: Vermieter oder Provider?
Zunächst oft der Provider; der Vermieter muss jedoch für die vertraglich zugesicherte Versorgung sorgen, wenn die Versorgung Teil des Mietvertrags ist.

Anleitung

  1. Dokumentieren Sie die Störung sofort mit Screenshots, Logs und Speedtests.
  2. Melden Sie die Störung schriftlich an den Provider und setzen Sie eine Frist (form).
  3. Sammeln Sie alle Rechnungen und Nachweise über Schäden oder Mehrkosten.
  4. Prüfen Sie zusammen mit einer Rechtsberatung, ob ein Antrag auf einstweilige Verfügung sinnvoll ist.
  5. Reichen Sie bei Bedarf den Antrag beim zuständigen Amtsgericht ein.

Hilfe & Ressourcen


  1. [1] Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) - Gesetze im Internet
  2. [2] Zivilprozessordnung (ZPO) - Gesetze im Internet
  3. [3] Bundesgerichtshof - Offizielle Webseite
Bob Jones
Bob Jones

Redakteur & Forscher, Tenant Rights Deutschland

Bob verfasst und prüft Inhalte zum Mietrecht für verschiedene Regionen – mit dem Ziel, rechtliche Schutzrechte für Mieter verständlich zu machen und sich für Wohnraumgerechtigkeit einzusetzen.