Mieter: Heizungstausch nach GEG — Fehler vermeiden Deutschland

Modernisierung & Kostenumlage 2 Min. Lesezeit · veröffentlicht 07. September 2025

Was Mieter wissen müssen

Als Mieter haben Sie Rechte, wenn im Altbau die Heizung modernisiert oder ausgetauscht wird. Vermieter müssen Modernisierungen nach den Regeln des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) ankündigen und gegebenenfalls die Heizkostenverordnung beachten[2][1]. Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) kann Anforderungen an die Technik und die Ankündigungspflichten stellen[3]. Dokumentation, Fristen und formgerechte Mängelanzeigen sind zentral: Nur wer schriftlich und fristgerecht reagiert, wahrt seine Rechte als Mieter.

Typische Fehler

  • Nicht schriftlich melden und keinen Mangelnachweis anfertigen.
  • Keine Frist zur Beseitigung setzen oder Fristen zu kurz ansetzen.
  • Fotos, Temperaturprotokolle und Kommunikation nicht dokumentieren.
  • Eigenmächtiges Abschalten der Heizung ohne rechtliche Prüfung.
  • Reparaturen ohne vorherige Abstimmung oder Kostentragungsklärung durchführen lassen.
In vielen Fällen müssen Modernisierungen schriftlich angekündigt werden und konkrete Zeitfenster enthalten.

Wie Sie rechtssicher prüfen

Prüfen Sie zunächst die Mitteilung des Vermieters auf Angaben zu Umfang, Dauer und Rechtsgrundlage der Maßnahme. Notieren Sie Beginn/Ende von Ausfällen, messen Sie Raumtemperaturen und sammeln Sie Kommunikationsnachweise. Nennen Sie im Schreiben eine angemessene Frist zur Beseitigung von Störungen und fordern Sie bei Kostenveränderungen eine genaue Kostenaufstellung an. Wenn Sie unsicher sind, nutzen Sie die offiziellen Gesetzestexte und Musterformulare, bevor Sie Zahlungen zurückhalten.

Halten Sie Fristen ein und antworten Sie schriftlich, um Rechte nicht zu verlieren.

Häufige Fragen

Muss der Vermieter den Heizungstausch ankündigen?
Ja, Modernisierungen sind in der Regel anzukündigen; die Ankündigung sollte Umfang, Zeitraum und Rechtsgrundlage nennen. Siehe einschlägige Regelungen im BGB.[1]
Bei erheblicher Beeinträchtigung können Mieter die Miete mindern, wenn der Mangel dem Vermieter angezeigt wurde und dieser nicht abhilft. Die Höhe richtet sich nach dem Ausmaß der Beeinträchtigung.
Welche Formulare oder Muster brauche ich?
Für eine Mängelanzeige reicht ein schriftliches Schreiben; Muster für Klagen oder Anträge vor Gericht finden Sie bei den Justizbehörden und in offiziellen Formblättern.[1]

Anleitung

  1. Dokumentieren Sie den Mangel: Fotos, Temperaturen, Datum und Uhrzeit festhalten.
  2. Schicken Sie eine schriftliche Mängelanzeige an den Vermieter und setzen Sie eine klare Frist.
  3. Warten Sie die Reaktion ab; protokollieren Sie Rückmeldungen und Termine.
  4. Suchen Sie rechtliche Beratung oder Mieterhilfe, wenn der Vermieter nicht reagiert.
  5. Als letzter Schritt können Sie beim zuständigen Amtsgericht eine Klage einreichen; nutzen Sie offizielle Formulare.

Hilfe und Unterstützung / Ressourcen


  1. [1] Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) - Gesetze im Internet
  2. [2] Heizkostenverordnung (HeizKV) - Gesetze im Internet
  3. [3] Gebäudeenergiegesetz (GEG) - Gesetze im Internet
Bob Jones
Bob Jones

Redakteur & Forscher, Tenant Rights Deutschland

Bob verfasst und prüft Inhalte zum Mietrecht für verschiedene Regionen – mit dem Ziel, rechtliche Schutzrechte für Mieter verständlich zu machen und sich für Wohnraumgerechtigkeit einzusetzen.