Mieter: Foto- und Videoaufnahmen rechtssicher in Deutschland

Privatsphäre & Zutrittsrechte des Vermieters 3 Min. Lesezeit · veröffentlicht 07. September 2025

Viele Mieter in Deutschland sind unsicher, welche Dokumente und Fristen gelten, wenn Vermieter Fotos oder Videos in der Wohnung, im Treppenhaus oder für Wohnungsanzeigen anfertigen möchten. Dieser Leitfaden erklärt in klarer Sprache, welche Einwilligungen nötig sind, welche Unterlagen Sie als Mieter sammeln sollten und welche rechtlichen Fristen Sie beachten müssen. Er zeigt, wie Sie Ihre Privatsphäre schützen, wie Sie Aufnahmen schriftlich untersagen oder bei unerlaubter Veröffentlichung vorgehen und welche Rolle Amtsgerichte und das Mietrecht spielen. Zudem erläutern wir praktische Formulierungen für Schreiben, wie Sie Fotos als Beweismittel sichern und welche Schritte bei Beschwerden oder Klagen folgen können. Die Hinweise orientieren sich an deutschem Recht und sind auf typische Mietkonflikte zugeschnitten.

Rechte des Mieters und Pflichten des Vermieters

Grundsätzlich regeln die §§ 535–580a BGB die Hauptpflichten aus dem Mietvertrag; daraus folgen Pflichten zur Schonung der Privatsphäre und zur Rücksichtnahme durch den Vermieter[1]. Fotos oder Videos in privaten Räumen dürfen nicht ohne ausdrückliche Einwilligung des Mieters angefertigt oder veröffentlicht werden. Bei Außenbereichen wie Hausflur oder Fassade gelten abgestufte Regeln: Hier können berechtigte Interessen des Vermieters eine Rolle spielen, aber auch dort sind Zweck und Umfang zu beachten.

  • Schriftliche Einwilligung des Mieters (form) zur Aufnahme und Veröffentlichung.
  • Dokumentation des Aufnahmezwecks und des Zeitpunkts (evidence), inklusive Datum und Standort.
  • Fotos/Videos als Beweismaterial mit Datumsstempel (evidence) und getrennten Backups.
Detaillierte Dokumentation erhöht Ihre Erfolgschancen in Rechtsstreitigkeiten.

Wann Vermieter Zutritt haben

Ein Vermieter darf in der Regel nicht unangekündigt in die Wohnung treten; notwendige Besichtigungen sind anzukündigen und zu begründen. Für Durchsetzungen durch Gerichte gelten die Regeln der Zivilprozessordnung (ZPO) bei Klagen oder gerichtlichen Maßnahmen[2]. Notfälle (z. B. Wasserrohrbruch) sind eine Ausnahme, hier kann auch ohne Einwilligung betreten werden.

  • Vorherige Ankündigung (deadline) möglichst schriftlich und mit konkretem Termin.
  • Abgrenzung zwischen notwendigen Prüfungen und unverhältnismäßiger Überwachung (safety).
Rechtzeitige Reaktion auf Fristen schützt Ihre Rechte.

Was tun bei unzulässigen Aufnahmen?

Wenn Sie den Verdacht haben, dass Aufnahmen unzulässig angefertigt oder veröffentlicht wurden, dokumentieren Sie Ort, Zeit und Inhalt der Aufnahmen und fordern Sie den Vermieter schriftlich zur Entfernung oder Unterlassung auf. Nutzen Sie dazu eine kurze, klare Fristsetzung und, falls nötig, eine Androhung gerichtlicher Schritte vor dem zuständigen Amtsgericht[3]. Bewahren Sie Kopien aller Schreiben und sichern Sie die Originaldateien der Aufnahmen separat.

  1. Sammeln Sie Beweise (evidence): Screenshots, Dateiinformationen, Zeugen.
  2. Schicken Sie eine schriftliche Aufforderung (form) mit einer klaren Frist zur Unterlassung oder Löschung.
  3. Erwägen Sie gerichtliche Schritte (court) wenn der Vermieter nicht reagiert.

FAQ

Kann der Vermieter ohne meine Zustimmung Fotos in meiner Wohnung machen?
Nein. In privaten Wohnräumen benötigen Vermieter grundsätzlich Ihre ausdrückliche Einwilligung. Ausnahmen sind nur in engen Notfällen möglich.
Welche Frist muss ich dem Vermieter in einer Aufforderung setzen?
Setzen Sie eine angemessene Frist von etwa 7 bis 14 Tagen, je nach Dringlichkeit, und fordern Sie zugleich die Bestätigung der Löschung.
Welche Gerichte sind zuständig, wenn es zu einer Klage kommt?
Für mietrechtliche Streitigkeiten ist in der Regel das örtliche Amtsgericht zuständig; höhere Instanzen sind Landgericht und Bundesgerichtshof möglich.

Anleitung

  1. Sichern Sie Beweise (evidence): Speichern Sie Dateien, notieren Sie Datum und Uhrzeit und holen Sie Zeugenangaben ein.
  2. Formulieren Sie eine schriftliche Aufforderung (form) mit klarer Frist und senden Sie diese per Einschreiben oder E-Mail mit Lesebestätigung.
  3. Kontaktieren Sie das Amtsgericht (court) oder eine Rechtsberatung, wenn der Vermieter nicht fristgerecht reagiert.

Hilfe und Unterstützung


  1. [1] Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) — gesetze-im-internet.de
  2. [2] Zivilprozessordnung (ZPO) — gesetze-im-internet.de
  3. [3] Bundesgerichtshof (BGH) — bundesgerichtshof.de
Bob Jones
Bob Jones

Redakteur & Forscher, Tenant Rights Deutschland

Bob verfasst und prüft Inhalte zum Mietrecht für verschiedene Regionen – mit dem Ziel, rechtliche Schutzrechte für Mieter verständlich zu machen und sich für Wohnraumgerechtigkeit einzusetzen.