Mieter: Foto- und Videoaufnahmen zulassen in Deutschland

Privatsphäre & Zutrittsrechte des Vermieters 3 Min. Lesezeit · veröffentlicht 07. September 2025
Als Mieter in Deutschland können Sie gefragt werden, ob Vermieter Foto- oder Videoaufnahmen in Ihrer Wohnung oder im Hausflur machen dürfen. Dieses Praxis-Checklisten-Format erklärt klar, welche Rechte und Pflichten Mieter haben, wann eine Einwilligung nötig ist und welche Ausnahmen bestehen, etwa bei Gefahr im Verzug oder zur Abrechnung von Mängeln. Sie lernen, wie Sie Aufnahmen rechtssicher dokumentieren, schriftlich widersprechen und welche Fristen zu beachten sind. Außerdem zeige ich, welche offiziellen Formulare oder Gerichtswege möglich sind, wie Sie Beweismaterial sammeln und wie Amtsgericht, Landgericht oder der Bundesgerichtshof Entscheidungen beeinflussen können. Ziel ist eine handhabbare Anleitung für sichere Entscheidungen. Nutzen Sie diese Hinweise, um Ihre Rechte zu schützen.

Was Mieter wissen müssen

Grundsätzlich gilt: Fotos oder Videos in Privatbereichen bedürfen in der Regel der Einwilligung der betroffenen Person. Ohne klare Rechtsgrundlage oder Zustimmung sind Aufnahmen in der gemieteten Wohnung datenschutzrechtlich und zivilrechtlich problematisch. Entscheidend sind Zweck, Umfang und Ort der Aufnahmen; bei Gemeinschaftsflächen wie Hausflur oder Keller gelten andere Regeln als in der privaten Wohnung.[1]

In den meisten Fällen ist die Zustimmung der betroffenen Mieter erforderlich.

Wann Vermieter Aufnahmen machen dürfen

  • Bei Gefahr im Verzug oder akuten Schadensfällen, wenn sofortiges Handeln nötig ist.
  • Zur Dokumentation von Mängeln oder notwendigen Reparaturen zur Belegführung gegenüber Handwerkern oder Versicherern.
  • Wenn im Mietvertrag eine schriftliche Einwilligung vorliegt oder eine gesetzliche Grundlage greift.
  • Bei Sicherheitsfragen in Gemeinschaftsbereichen, sofern die Aufnahmen verhältnismäßig sind.
Bitten Sie immer um schriftliche Angaben zum Zweck und zur Speicherung der Aufnahmen.

Einwilligung, Widerruf und Verhältnismäßigkeit

Eine ausdrückliche, informierte Einwilligung ist am sichersten. Sie sollte umfassen, wer fotografiert, zu welchem Zweck, wie lange Aufnahmen gespeichert werden und wer Zugriff hat. Ein Widerruf muss möglich sein; bei berechtigten Interessen des Vermieters kann ein Widerruf eingeschränkt sein. Achten Sie auf Verhältnismäßigkeit: umfassende oder dauerhafte Überwachungen sind meist unzulässig.

Bewahren Sie jede Kommunikation schriftlich auf und datieren Sie E-Mails oder Briefe.

Beweisdokumentation: Fotos, Videos und Protokolle

Wenn Sie Aufnahmen für Ihre Verteidigung oder als Beweis anfertigen, notieren Sie Datum, Uhrzeit, Umstände und Zeugen. Speichern Sie Kopien sicher und erstellen Sie eine einfache Chronik der Ereignisse. Bei Streitfragen spielt die lückenlose Dokumentation eine große Rolle.

  • Fotos/Videos mit Datum und kurzer Beschreibung sichern.
  • Schriftliche Aufforderung oder Widerspruch an den Vermieter senden und versenden per Einschreiben oder nachweisbarer E‑Mail.
  • Zeugen nennen oder Aussagen schriftlich festhalten.
Reagieren Sie zeitnah: Fristen können entscheidend sein.

FAQ

Darf der Vermieter ohne Zustimmung Fotos in meiner Wohnung machen?
Nein, in der privaten Wohnung ist das ohne ausdrückliche Einwilligung in der Regel unzulässig, außer es liegt eine dringende Gefahr oder eine klare gesetzliche Erlaubnis vor.
Was kann ich tun, wenn der Vermieter ohne Ankündigung filmt?
Dokumentieren Sie Ort, Zeit und Umfang, widersprechen Sie schriftlich und fordern Sie Löschung unzulässiger Aufnahmen; suchen Sie gegebenenfalls rechtliche Hilfe beim Amtsgericht.[2]
Brauche ich ein Formular, um Widerspruch einzulegen?
Es gibt kein spezielles Bundesformular; ein formloser, schriftlicher Widerspruch mit Fristsetzung ist ausreichend. Für gerichtliche Schritte können Formulare des Justizportals relevant sein.[3]

Anleitung

  1. Prüfen Sie zuerst Mietvertrag und Hausordnung auf Regeln zu Aufnahmen.
  2. Dokumentieren Sie Aufnahmen, Datum, Uhrzeit und mögliche Zeugen.
  3. Senden Sie einen schriftlichen Widerspruch oder eine Aufforderung zur Löschung per Einschreiben oder nachweisbarer E-Mail.
  4. Wenn der Vermieter nicht reagiert, prüfen Sie Klagewege vor dem zuständigen Amtsgericht.

Hilfe und Support / Ressourcen


  1. [1] Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) §535
  2. [2] Justizportal: Formulare und gerichtliche Vordrucke
  3. [3] Betriebskostenverordnung (BetrKV)
Bob Jones
Bob Jones

Redakteur & Forscher, Tenant Rights Deutschland

Bob verfasst und prüft Inhalte zum Mietrecht für verschiedene Regionen – mit dem Ziel, rechtliche Schutzrechte für Mieter verständlich zu machen und sich für Wohnraumgerechtigkeit einzusetzen.