Mieter: Fotos und Videos bei Abwesenheit in Deutschland

Privatsphäre & Zutrittsrechte des Vermieters 2 Min. Lesezeit · veröffentlicht 07. September 2025

Als Mieter in Deutschland sollten Sie wissen, welche Foto- und Videoaufnahmen Ihr Vermieter während Ihrer Abwesenheit machen darf und welche nicht. Dieses Kapitel erklärt klar und praxisnah, welche Datenschutz- und Zutrittsregeln gelten, wann Fotos als Beweismittel zulässig sind und welche Formulare oder Fristen beachtet werden müssen. Wir behandeln typische Fehler wie fehlende Einwilligung, zu weite Kamerawinkel oder das Filmen privater Bereiche, und geben konkrete Handlungsschritte, um Ihre Privatsphäre zu schützen. Am Ende finden Sie Hinweise zu relevanten Gesetzen, zuständigen Gerichten und offiziellen Formularen, damit Sie Ihre Rechte sicher und verständlich durchsetzen können. Die Hinweise sind praxisorientiert und für nicht-juristische Leser verständlich formuliert.

Was ist erlaubt?

Als Mieter gelten klare Regeln: Vermieter dürfen nur mit Einwilligung oder bei dringendem Grund in die Wohnung, sonst ist Zutritt untersagt. Fotos zur Dokumentation von Schäden sind meist erlaubt, wenn nur gemeinschaftliche Bereiche oder der Schaden selbst aufgenommen werden; private Bereiche bleiben geschützt. Bei Fragen gelten die Regelungen des Mietrechts im BGB [1] und die zivilprozessualen Regeln bei Gerichtsverfahren [2], Zuständigkeiten liegen meist beim Amtsgericht, höhere Instanzen sind Landgericht und Bundesgerichtshof [3].

Fordern Sie bei Einverständnis eine schriftliche Zustimmung vom Vermieter.

Häufige Fehler

  • Fotos ohne Datums- oder Zeitangaben als Beweismittel verwenden
  • Aufnahmen von privaten Räumen ohne ausdrückliche Einwilligung
  • Nicht dokumentierte oder unsachgemäß zugestellte Notices und Zustimmungen
  • Installationen oder dauerhafte Kameras ohne Wartung oder Rechtfertigung
In den meisten Fällen entscheidet die Zweckbindung über die Zulässigkeit einer Aufnahme.

Was Sie tun sollten

Wenn Sie aufnehmen oder aufgezeichnet werden: informieren Sie sich schriftlich, fordern Sie Datum, Zweck und Umfang an, speichern Sie Kopien und notieren Sie Zeugen. Bei unzulässigen Aufnahmen senden Sie eine schriftliche Aufforderung zur Löschung und protokollieren Sie Vorfall und Kommunikation. Wenn nötig, bereiten Sie eine Klage vor und prüfen Sie Prozesskostenhilfe (PKH) [4].

Reagieren Sie zeitnah auf Aufforderungen, um Verjährung oder Nachteil zu vermeiden.

FAQ

Darf mein Vermieter Fotos meiner Wohnung machen, wenn ich nicht da bin?
Nur mit Ihrer ausdrücklichen Einwilligung oder bei dringenden Gefahren; bloße Vermutungen rechtfertigen keine Aufnahmen.
Welche Rechte habe ich gegen unerlaubte Aufnahmen?
Sie können Löschung, Unterlassung und gegebenenfalls Schadensersatz verlangen; bei Rechtsstreit ist das Amtsgericht zuständig [3].
Welche Beweise sind vor Gericht sinnvoll?
Datierte Fotos/Videos, Zeugen, Schriftverkehr und Zustimmungen sind am wirkungsvollsten.

Anleitung

  1. Dokumentieren Sie Vorfall, Datum, Uhrzeit und beteiligte Personen.
  2. Fordern Sie schriftlich die Löschung unzulässiger Aufnahmen und die Bestätigung der Maßnahme per E-Mail.
  3. Kontaktieren Sie das zuständige Amtsgericht oder eine Beratungsstelle, wenn die Gegenseite nicht reagiert.
  4. Bereiten Sie mögliche Klagedokumente vor und prüfen Sie einen Antrag auf Prozesskostenhilfe (PKH).

Hilfe und Unterstützung / Ressourcen


  1. [1] Bürgerliches Gesetzbuch (BGB), §§ 535–580a – gesetze-im-internet.de
  2. [2] Zivilprozessordnung (ZPO) – gesetze-im-internet.de
  3. [3] Zuständige Gerichte: Bundesgerichtshof – bundesgerichtshof.de
  4. [4] Informationen zur Prozesskostenhilfe (PKH) – Bundesministerium der Justiz (bmj.de)
Bob Jones
Bob Jones

Redakteur & Forscher, Tenant Rights Deutschland

Bob verfasst und prüft Inhalte zum Mietrecht für verschiedene Regionen – mit dem Ziel, rechtliche Schutzrechte für Mieter verständlich zu machen und sich für Wohnraumgerechtigkeit einzusetzen.