Mieter: Fotos & Videos rechtssicher in Deutschland

Privatsphäre & Zutrittsrechte des Vermieters 2 Min. Lesezeit · veröffentlicht 07. September 2025

Wann sind Foto- und Videoaufnahmen erlaubt?

Als Mieter gilt: Foto- oder Videoaufnahmen durch den Vermieter sind nur in engen Grenzen zulässig. Ohne Ihre ausdrückliche Einwilligung darf der Vermieter in der Regel nicht in Ihrer Privatwohnung filmen oder fotografieren. Erlaubt sind Aufnahmen nur, wenn ein berechtigtes Interesse vorliegt, die Rechte des Mieters gewahrt werden und gesetzliche Vorgaben beachtet werden [1].

  • Mit ausdrücklicher, dokumentierter Einwilligung des Mieters.
  • Bei akuter Gefahr für Personen oder Eigentum, wenn sofortiges Handeln nötig ist.
  • Bei Interessenabwägung nach vorheriger Ankündigung, etwa bei Abnahmen vor Auszug.
  • In Gemeinschaftsflächen nur zur Sicherheit und unter Beachtung des Datenschutzes.
Dokumentieren Sie jede Einwilligung schriftlich und datieren Sie sie.

Wie protokollieren und sichern Sie Beweise?

Wenn Sie Foto- oder Videoaufnahmen dokumentieren möchten, hilft eine klare, chronologische Dokumentation: Datum, Uhrzeit, Ort, Beteiligte, Anlass und sichtbare Schäden oder Umstände beschreiben. Speichern Sie Originaldateien unverändert und legen Sie Kopien auf neutralen Medien oder in der Cloud ab. Nutzen Sie ergänzende Belege wie Zeugen, Reparaturrechnungen oder Schriftverkehr.

  • Fotos/Videos immer mit Datum/Uhrzeit speichern und Originaldateien sichern.
  • Ein Protokoll anlegen: wer hat aufgenommen, weshalb und wer war anwesend.
  • Fristen beachten: Änderungs- oder Schadensmeldungen zeitnah dokumentieren.
  • Zeugen benennen und Kontaktdaten notieren.
Detaillierte Dokumentation erhöht Ihre Erfolgschancen im Streitfall.

Formulare und Muster

Für gerichtliche Schritte oder formelle Widersprüche gibt es standardisierte Formulare. Beispiel: ein Kündigungsschreiben-Muster oder Klageformulare für Zivilverfahren. Verwenden Sie amtliche Vorlagen, wenn Sie eine Klage einreichen oder formelle Erklärungen abgeben wollen; das vereinfacht die Zustellung und das Verfahren [2]. Ein praktisches Beispiel: Sie schicken dem Vermieter eine schriftliche Aufforderung zur Beseitigung unzulässiger Aufnahmen und setzen eine Frist von 14 Tagen; dokumentieren Sie Versand und Empfang.

Reagieren Sie innerhalb gesetzlicher Fristen, sonst riskieren Sie, Rechte zu verlieren.

Was tun bei unzulässigem Zutritt oder Datenschutzverletzung?

Wenn ein Vermieter ohne Erlaubnis aufnimmt oder unangekündigt in die Wohnung kommt, dokumentieren Sie alles und prüfen Sie rechtliche Schritte. Zuständig für Mietrechtsstreitigkeiten sind die Amtsgerichte; höhere Instanzen sind Landgerichte und der Bundesgerichtshof für Rechtsfragen und Präzedenzfälle [3].

  • Kontaktieren Sie zunächst den Vermieter schriftlich und fordern Sie die Löschung unzulässiger Aufnahmen.
  • Erheben Sie bei Bedarf Klage oder stellen Sie eine Unterlassungsanordnung beim zuständigen Gericht.
  • Melden Sie Datenschutzverletzungen an die zuständige Landesdatenschutzbehörde.
  • Sichern Sie Beweise vor einer möglichen Löschung durch den Vermieter.

FAQ

Darf mein Vermieter ohne Erlaubnis Fotos in meiner Wohnung machen?
Grundsätzlich nein. Aufnahmen in der Privatwohnung bedürfen Ihrer Einwilligung, außer es liegt eine gesetzlich geregelte Ausnahmesituation vor.
Wie lange muss ich Beweise aufbewahren?
Bewahren Sie Beweise so lange auf, wie sie im Streitfall relevant sind; bei laufender Auseinandersetzung mindestens bis zur endgültigen Klärung.
Kann ich die Löschung verlangen?
Ja, bei unzulässigen Aufnahmen können Sie die Löschung verlangen und, falls nötig, rechtlich durchsetzen.

Anleitung

  1. Innerhalb von 24 Stunden: Foto-/Videoaufnahme sichern und ein unverändertes Original speichern.
  2. Protokoll anlegen: Datum, Uhrzeit, Beteiligte, Anlass beschreiben.
  3. Zeugen benennen und Kontaktdaten notieren, sofern vorhanden.
  4. Schriftliche Aufforderung an den Vermieter zur Löschung oder Stellungnahme senden und Frist setzen.
  5. Bei Nichterfolg: Klageeinreichung beim zuständigen Amtsgericht prüfen.

Wichtigste Erkenntnisse

  • Sichern Sie Beweise unverändert und dokumentiert.
  • Einwilligung des Mieters ist zentrale Grundlage für Aufnahmen in der Wohnung.
  • Bei Datenschutzverstößen sind die Landesdatenschutzbehörden und die Gerichte Anlaufstellen.

Hilfe und Unterstützung


  1. [1] Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) §§ 535–580a
  2. [2] Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz – Formulare und Muster
  3. [3] Bundesgerichtshof – Entscheidungen und Leitsätze
Bob Jones
Bob Jones

Redakteur & Forscher, Tenant Rights Deutschland

Bob verfasst und prüft Inhalte zum Mietrecht für verschiedene Regionen – mit dem Ziel, rechtliche Schutzrechte für Mieter verständlich zu machen und sich für Wohnraumgerechtigkeit einzusetzen.