Mieter: Gasgeruch richtig melden in Deutschland

Sicherheit & Notfallschutz 2 Min. Lesezeit · veröffentlicht 07. September 2025

Als Mieter in Deutschland ist es wichtig zu wissen, wie Sie reagieren, wenn Sie Gasgeruch in Ihrer Wohnung feststellen. Dieses Praxisleitfaden erklärt verständlich, welche Sofortmaßnahmen Sie ergreifen sollten, wie Sie den Vorfall sicher an Feuerwehr oder Versorger melden, welche Informationen Sie Ihrem Vermieter schriftlich geben und wie Sie Schäden dokumentieren. Wir beschreiben Fristen, typische Fehler, die Mieter vermeiden können, und erklären, wann eine Mietminderung oder rechtliche Schritte sinnvoll sind. Die Sprache bleibt praktisch und frei von Fachjargon, damit Sie als Mieterinnen und Mieter schnell handeln und Ihre Rechte sicher wahrnehmen können. Am Ende finden Sie FAQ, eine Schritt-für-Schritt-Anleitung und Hinweise zu offiziellen Stellen wie Amtsgericht und BGH.

Was tun bei Gasgeruch?

Wenn Sie Gasgeruch bemerken, gilt: Ruhe bewahren, andere Warnen und Gefahrensituationen vermeiden. Rechtlich fallen Vermieterpflichten zur Instandhaltung und zur Beseitigung von Gefahren unter die Vorschriften des BGB (§§ 535–580a)[1], und bei Eskalation ist das Amtsgericht zuständig, wenn es um Mietrechtsstreitigkeiten geht[2]. Bei grundsätzlichen Rechtsfragen kann der Bundesgerichtshof als Rechtsinstanz Referenzfälle liefern[3].

  • Rufen Sie bei unmittelbarer Gefahr den Notruf 112 und entfernen Sie sich aus der Wohnung.
  • Betätigen Sie keine elektrischen Schalter oder Geräte, um Funkenbildung zu vermeiden.
  • Informieren Sie unverzüglich den Gasversorger und, falls bekannt, die Notfallnummer des Netzbetreibers.
  • Kontaktieren Sie Ihren Vermieter telefonisch und bestätigen Sie die Meldung schriftlich als Mängelanzeige.
  • Dokumentieren Sie Geruch, Zeit, Fotos und Zeugen, um später Nachweise zu haben.
Verlassen Sie die Wohnung sofort und kehren Sie nicht zurück, bis Fachkräfte Entwarnung geben.

Beim schriftlichen Melden empfiehlt es sich, eine klare Mängelanzeige zu verfassen: Datum, Uhrzeit, genaue Beschreibung des Geruchs, bereits getroffene Maßnahmen und Aufforderung zur zeitnahen Beseitigung. Falls der Vermieter nicht reagiert, können Sie weitere Schritte prüfen, etwa eine Mietminderung oder eine Anzeige bei der zuständigen Behörde.

Bewahren Sie Kopien aller Mitteilungen und Fotos sicher auf.

Fehler, die Mieter vermeiden sollten

  • Nicht nur mündlich melden: fehlende Dokumentation erschwert spätere Ansprüche.
  • Unbedachtes Handeln wie Rückkehr in die Wohnung ohne Freigabe kann die Sicherheit gefährden.
  • Warten auf eigene Untersuchungen statt auf Fachkräfte verzögert die Gefahrenbeseitigung.
Frühzeitige, schriftliche Kommunikation mit Datum stärkt Ihre Position im Streitfall.

FAQ

Wann muss ich als Mieter Gasgeruch melden?
Sobald Sie Gasgeruch wahrnehmen, sollten Sie die Wohnung verlassen, bei akuter Gefahr 112 rufen und anschließend Gasversorger und Vermieter informieren.
Kann ich die Miete mindern wegen Gasgeruch?
Unter Umständen ja: Wenn die Gebrauchstauglichkeit der Wohnung erheblich beeinträchtigt ist und der Vermieter nicht zeitnah handelt, kann eine Mietminderung in Betracht kommen.
Wer ist zuständig, wenn der Vermieter nicht reagiert?
Als nächster Schritt können Sie rechtliche Schritte prüfen oder das Amtsgericht anrufen; in vielen Fällen hilft auch eine Beratung bei den zuständigen Behörden.

Anleitung

  1. Verlassen Sie sofort die Wohnung und bringen Sie sich an einen sicheren Ort.
  2. Rufen Sie bei Gefahr den Notruf 112 oder den Notdienst des Gasversorgers.
  3. Informieren Sie den Vermieter telefonisch und senden Sie danach eine schriftliche Mängelanzeige mit Datum und Beschreibung.
  4. Fertigen Sie Fotos, notieren Sie Uhrzeit und mögliche Zeugen als Beweismittel.
  5. Wenn keine Reaktion erfolgt, prüfen Sie Mietminderung, Fristsetzung oder rechtliche Beratung.

Hilfe und Unterstützung


  1. [1] Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) – gesetze-im-internet.de
  2. [2] Bundesamt für Justiz – bundesjustizamt.de
  3. [3] Bundesgerichtshof (BGH) – bundesgerichtshof.de
Bob Jones
Bob Jones

Redakteur & Forscher, Tenant Rights Deutschland

Bob verfasst und prüft Inhalte zum Mietrecht für verschiedene Regionen – mit dem Ziel, rechtliche Schutzrechte für Mieter verständlich zu machen und sich für Wohnraumgerechtigkeit einzusetzen.