Mieter-Guide: Gasgeruch melden in Deutschland

Sicherheit & Notfallschutz 2 Min. Lesezeit · veröffentlicht 07. September 2025

Als Mieter in Deutschland sind Sie bei einem Gasgeruch im Altbau oft schnell verunsichert. Dieser Leitfaden erklärt Schritt für Schritt, wie Sie sicher handeln, wen Sie sofort kontaktieren und welche Pflichten Vermieter und Mieter haben. Sie erfahren, wie Sie Gefahr von Brand- oder Explosionsrisiken vermindern, wie Sie Beweise dokumentieren und welche Fristen und offiziellen Formulare wichtig sind. Praktische Vorlagen für Meldungen und Hinweise zu Amtsgerichten, zuständigen Behörden und relevanter Rechtsprechung helfen Ihnen, Ihre Rechte durchzusetzen. Die Sprache bleibt einfach, damit Sie als Mieter schnell und rechtssicher reagieren können, ohne juristische Vorkenntnisse.

Was tun bei Gasgeruch im Altbau?

Bei Gasgeruch zählt jede Minute. Handeln Sie nach diesem Ablauf:

  • Sofort Feuerwehr/Notruf 112 anrufen und Gebäude verlassen (call).
  • Keine elektrischen Schalter oder offenes Feuer verwenden.
  • Fenster und Türen öffnen, wenn gefahrlos möglich.
  • Hauptabsperrhahn schließen, falls Sie den Zugang kennen.
  • Versorger und Vermieter unverzüglich schriftlich und telefonisch informieren (notice).[3]
Verlassen Sie das Gebäude sofort und kehren Sie erst zurück, wenn Fachkräfte Entwarnung geben.

Rechte und Pflichten

Der Vermieter ist verpflichtet, Mängel zu beseitigen und die Wohnung in einem vertragsgemäßen Zustand zu erhalten; bei Mängeln kann Mietminderung nach den Vorschriften des BGB in Betracht kommen[1]. Melden Sie Mängel schriftlich und dokumentieren Sie Fristen und Antworten. Sollte es zur Klage kommen, regeln Zivilprozessordnung und zuständiges Amtsgericht das Verfahren[2][4].

Detaillierte Dokumentation erhöht die Erfolgsaussichten in rechtlichen Auseinandersetzungen.

Formulare und Mustertexte

Konkrete offizielle Formulare sind selten vorgeschrieben; üblich ist eine formlose, aber schriftliche Mängelanzeige an den Vermieter. Beispieltext: "Hiermit melde ich schweren Gasgeruch in der Wohnung, entdeckt am [Datum] um [Uhrzeit]. Bitte veranlassen Sie umgehend eine Prüfung und schriftliche Rückmeldung." Nutzen Sie offiziellen Schriftverkehr und notieren Sie Versandart und Uhrzeit.

In dringenden Fällen sind Netzbetreiber und Notdienste zuständig und sollten sofort informiert werden.

Anleitung

  1. Personen in Sicherheit bringen und Gefahrenbereich verlassen (safety).
  2. Notruf 112 und den regionalen Gasversorger informieren.
  3. Fotos vom Ort, Datum und Uhrzeit dokumentieren (photo).
  4. Schriftliche Mängelanzeige an Vermieter senden mit Datum, Uhrzeit, Fotos und Fristsetzung; Beispiel: "Bitte prüfen und beheben Sie den Gasgeruch bis zum [Datum]."
  5. Wenn Vermieter nicht reagiert, prüfen Sie Mietminderung oder gerichtliche Schritte vor dem Amtsgericht[4] und ggf. Klage nach ZPO[2].

FAQ

Was mache ich, wenn der Vermieter nicht reagiert?
Schicken Sie eine nachweisbare Mängelanzeige und setzen Sie eine angemessene Frist. Informieren Sie ggf. das Amtsgericht oder suchen Sie rechtlichen Rat; mietrechtliche Regeln finden sich im BGB[1].
Muss ich selbst den Zähler abstellen?
Nein, drehen Sie keine Ventile, die Ihre Sicherheit gefährden könnten; informieren Sie den Netzbetreiber und die Feuerwehr.
Welche Fristen gelten für die Mängelbeseitigung?
Es gibt keine einheitliche Frist; bei akuter Gefahr ist sofortiges Handeln nötig, sonst richten sich Fristen nach der Schwere des Mangels und den gesetzlichen Vorschriften im BGB[1].

Hilfe und Unterstützung / Ressourcen


  1. [1] § 536 BGB - Gesetze im Internet
  2. [2] Zivilprozessordnung (ZPO) - Gesetze im Internet
  3. [3] Bundesnetzagentur – Verbraucherinformationen
  4. [4] Justizportal – Informationen zu Gerichten
Bob Jones
Bob Jones

Redakteur & Forscher, Tenant Rights Deutschland

Bob verfasst und prüft Inhalte zum Mietrecht für verschiedene Regionen – mit dem Ziel, rechtliche Schutzrechte für Mieter verständlich zu machen und sich für Wohnraumgerechtigkeit einzusetzen.