Mieter in Deutschland: Gasgeruch sicher melden

Sicherheit & Notfallschutz 2 Min. Lesezeit · veröffentlicht 07. September 2025

Was tun bei Gasgeruch?

Wenn Sie als Mieter in Deutschland Gasgeruch wahrnehmen, handeln Sie ruhig, aber zügig. Verlassen Sie gegebenenfalls die Wohnung, vermeiden Sie offene Flammen und Schalterbetätigungen, und informieren Sie sofort den Notruf oder den Gasversorger.

Sofort handeln und das Gebäude verlassen, wenn starker Gasgeruch vorhanden ist.
  • Wohnung verlassen: Bringen Sie sich und andere in Sicherheit.
  • Keine Zündquellen: Keine Kerzen, Feuerzeuge oder elektrische Schalter betätigen.
  • Notruf und Versorger informieren: Rufen Sie 112 an und benachrichtigen Sie zusätzlich den lokalen Gasnetzbetreiber.
  • Vermieter/Hausverwaltung informieren: Melden Sie den Vorfall schriftlich und telefonisch und notieren Sie Namen und Uhrzeit.
  • Dokumentieren: Notieren Sie Ort, Zeit, Geruchsintensität und erstellen Sie Fotos, falls sicher möglich.
Bewahren Sie alle Meldungen und Belege auf, um später Beweise zu haben.

Formulare & rechtliche Grundlagen

Ihre Rechte als Mieter ergeben sich aus dem Bürgerlichen Gesetzbuch, insbesondere aus den Vorschriften zum Mietvertrag (§§ 535–580a BGB).[1] Wenn ein Mangel die Gebrauchstauglichkeit der Wohnung beeinträchtigt, kann eine Mietminderung oder weitergehendes rechtliches Vorgehen geprüft werden.

Konkrete Musterformulare, etwa ein Kündigungsschreiben oder ein Sachmängelanzeige-Muster, sind offiziell als Vorlagen verfügbar; ein Beispiel ist das Kündigungsschreiben-Muster des Bundesministeriums der Justiz.[2] Verwenden Sie Vorlagen nur angepasst an Ihren Fall und fügen Sie Datum, Uhrzeit und alle Belege an.

Detaillierte Dokumentation erhöht Ihre Erfolgschancen bei rechtlichen Schritten.

An wen melden?

Melden Sie Gasgeruch zuerst an den Notruf 112 und an den zuständigen Gasnetzbetreiber. Für Probleme mit der Versorgung, technischen Ursachen oder wiederkehrenden Gefahren kann die Bundesnetzagentur Kontakt- und Beschwerdewege bereitstellen.[3] Wenn der Vermieter nicht reagiert, ist das Amtsgericht zuständig für mietrechtliche Streitigkeiten; in härteren Fällen können Instanzen bis zum Landgericht oder Bundesgerichtshof berührt sein.

Häufige Fragen

Wie erkenne ich, ob es wirklich Gas ist?
Typisch ist ein stechender, süßlicher Geruch oder eine Warnsubstanz im Gas. Hören Sie anhaltendes Zischen oder bemerken Sie körperliche Beschwerden, verlassen Sie sofort die Wohnung und rufen Sie den Notruf.
Wen muss ich zuerst informieren?
Zuerst den Notruf 112 bei unmittelbarer Gefahr, dann den lokalen Gasnetzbetreiber und Ihren Vermieter schriftlich und telefonisch. Dokumentation ist wichtig.
Kann ich die Miete mindern?
Bei erheblichen Einschränkungen der Gebrauchstauglichkeit kann eine Mietminderung möglich sein; prüfen Sie die rechtliche Lage und dokumentieren Sie den Mangel sorgfältig.

Anleitung

  1. Situation einschätzen: Riechen Sie stark nach Gas oder hören Sie ein Zischen?
  2. Bewohner warnen und Wohnung verlassen: Türen schließen, aber nicht verriegeln.
  3. Notruf 112 anrufen und Gasnetzbetreiber informieren.
  4. Vermieter und Hausverwaltung schriftlich benachrichtigen und Vorfall dokumentieren.
  5. Fotos, Uhrzeiten und Zeugen dokumentieren; Belege und Meldungen sammeln.
  6. Rechtliche Schritte prüfen: Mietminderung, Anwalt oder Amtsgericht bei Bedarf einschalten.
In Fällen mit Gefahr für Leib und Leben hat der Notruf Vorrang vor zivilrechtlichen Schritten.

Hilfe und Unterstützung / Ressourcen


  1. [1] Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) – gesetze-im-internet.de
  2. [2] Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz – bmjv.de
  3. [3] Bundesnetzagentur – bundesnetzagentur.de
Bob Jones
Bob Jones

Redakteur & Forscher, Tenant Rights Deutschland

Bob verfasst und prüft Inhalte zum Mietrecht für verschiedene Regionen – mit dem Ziel, rechtliche Schutzrechte für Mieter verständlich zu machen und sich für Wohnraumgerechtigkeit einzusetzen.