Mieter in Deutschland: Rampe & Türverbreiterung 2025
Was Mieter wissen sollten
Nach deutschem Mietrecht hat der Mieter Anspruch auf eine mangelfreie und nutzbare Wohnung; notwendige bauliche Anpassungen zur Barrierefreiheit können Anspruchsfragen nach §§ 535–580a BGB berühren[1]. Wenn ein Vermieter nicht zustimmt, kann ein zivilrechtliches Verfahren bis zum Amtsgericht oder höheren Instanzen führen; für Verfahren gelten die Regeln der Zivilprozessordnung[2]. In Konfliktfällen prägen Entscheidungen des Bundesgerichtshofs die Auslegung mietrechtlicher Pflichten und Kostentragung[3].
Antrag, Formulare und Schritte
Bevor Sie Umbauten durchführen oder beantragen, prüfen Sie schriftlich Ihren Wunsch und legen Sie Fotos, Maße und Kostenvoranschläge bei. Kontaktieren Sie den Vermieter formell, legen Sie dar, warum die Maßnahme erforderlich ist, und nennen Sie mögliche Kostenübernahmen oder Förderprogramme.
- Formulare: Sammeln Sie Kostenvoranschläge, Bauzeichnungen und ein formloses Anschreiben als Antrag.
- Kontakt: Vereinbaren Sie ein Gespräch mit dem Vermieter und dokumentieren Sie Telefonate schriftlich.
- Dokumentation: Machen Sie Fotos, Notizen und speichern Sie alle E-Mails und Antworten.
- Fristen: Warten Sie auf eine schriftliche Antwort und notieren Sie Fristen für Widersprüche oder gerichtliche Schritte.
- Kosten: Prüfen Sie Fördermöglichkeiten und wer welche Kosten trägt.
Wer zahlt und wann sind Genehmigungen nötig?
Ob der Mieter oder Vermieter zahlt, hängt von Vereinbarungen, der Notwendigkeit der Maßnahme und dem Erhaltungszustand der Wohnung ab. Kleinere Abweichungen, die der Nutzung dienen, kann der Mieter in manchen Fällen selbst übernehmen; größere Eingriffe benötigen oft Zustimmung des Vermieters und gegebenenfalls eine Baugenehmigung. Holen Sie bei Unsicherheit vor Einbauten eine Auskunft vom zuständigen Bauamt ein.
FAQ
- Wer trägt die Kosten für eine Rampe oder Türverbreiterung?
- Das kann der Vermieter tragen, wenn die Änderung zur vertragsgemäßen Nutzung gehört oder als Instandsetzungspflicht gilt; sonst verhandeln Mieter und Vermieter über Kostenübernahme.
- Darf ich als Mieter selbst umbauen, wenn ich barrierefreie Maßnahmen brauche?
- Nur mit ausdrücklicher Zustimmung des Vermieters oder wenn eine gerichtliche Entscheidung dies erlaubt; dokumentieren Sie jeden Schritt schriftlich.
- Bei welcher Behörde oder welchem Gericht reiche ich einen Antrag ein?
- Zunächst beim Vermieter schriftlich; falls nötig, beim Amtsgericht als zivilrechtliche Klärung nach den Vorschriften der ZPO.
Anleitung
- Sammeln Sie Unterlagen: Fotos, Maße, Kostenvoranschläge und ein formloses Anschreiben.
- Kontaktieren Sie den Vermieter schriftlich und nennen Sie den Grund und die gewünschte Maßnahme.
- Setzen Sie eine Frist zur Antwort und notieren Sie alle Termine.
- Wenn keine Einigung, prüfen Sie rechtliche Schritte vor dem Amtsgericht oder holen Sie Rechtsberatung ein.
- Prüfen Sie Fördermittel und mögliche Kostenerstattungen vor Baubeginn.
Hilfe und Unterstützung
- Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) im Gesetzesportal
- Zivilprozessordnung (ZPO) im Gesetzesportal
- Bundesgerichtshof (BGH) Entscheidungen