Mieter in Deutschland: Rampe & Türverbreiterung fördern
Was und wie dokumentieren
Für Förderanträge und für Gespräche mit dem Vermieter ist eine klare Beweissammlung wichtig. Vermieterpflichten zu Mängeln und zur Instandhaltung sind in den gesetzlichen Regeln verankert, daher empfiehlt sich eine schriftliche Dokumentation schon vor Umbauarbeiten [1].
- Fotos (photo) von Schwelle, Türinnenmaß und Hindernissen.
- Kostenvoranschläge (estimate) von Handwerksbetrieben sowie mehrere Angebote.
- Rechnungen und Zahlungsbelege (receipt) nach Ausführung.
- Ärztliches Attest oder Verordnung (form), wenn die Maßnahme medizinisch notwendig ist.
- Schriftwechsel und Notizen zu Gesprächen mit Vermieter, Pflegekasse oder Sozialamt (contact).
Fördermittel und Anträge
Es gibt verschiedene Stellen, die Zuschüsse oder Leistungen für Wohnraumanpassungen gewähren können. Relevante Regelungen finden sich z. B. bei Leistungen der Pflegekasse ("wohnumfeldverbessernde Maßnahmen") oder bei Eingliederungshilfe; die passenden Rechtsgrundlagen lesen Sie in den Sozialgesetzbüchern [2][3].
- Antrag bei der Pflegekasse: "Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen" (SGB XI §40). Beispiel: Ein Pflegefall benötigt eine Rampe, die Pflegekasse prüft medizinische Notwendigkeit und Kostenvoranschlag.
- Antrag auf Eingliederungshilfe nach SGB IX beim zuständigen Sozialamt. Beispiel: Bei dauerhafter Behinderung kann das Sozialamt Zuschüsse für Türverbreiterungen prüfen.
- Kommunale oder landesweite Förderprogramme: Diese werden oft über Bezirksämter oder Wohnungsämter beantragt; informieren Sie sich lokal über Formulare und Fristen.
Zustimmung des Vermieters
Grundsätzlich brauchen Umbauten in der Mietwohnung oft die Erlaubnis des Vermieters. Bitten Sie schriftlich um Zustimmung, legen Sie alle Belege bei und bieten Sie an, eine fachgerechte Ausführung oder Rückbau-Regelung zu vereinbaren. Ein Musteranschreiben können Sie als Orientierung nutzen; nennen Sie im Antrag Zweck, Kosten, Dauer der Arbeiten und wer die Arbeiten ausführt.
Wenn der Vermieter ablehnt
Lehnt der Vermieter ohne begründeten Grund ab, können Sie Beratungsstellen aufsuchen und gegebenenfalls rechtlich vorgehen. Mietrechtliche Streitfälle werden in der Regel vor dem Amtsgericht verhandelt; bei übergeordneten Fragen folgen Landgericht oder Bundesgerichtshof [4].
Häufige Fragen
- Wer zahlt die Rampe — Vermieter oder Mieter?
- Das hängt von Vereinbarung, baulichem Umfang und Förderfähigkeit ab; oft werden Kosten geteilt oder durch Zuschüsse der Pflegekasse bzw. Sozialleistung reduziert.
- Kann ich ohne Zustimmung des Vermieters umbauen, wenn es dringend ist?
- Notfälle sollten dokumentiert werden, aber Umbauten ohne schriftliche Zustimmung bergen das Risiko von Rückbau-Ansprüchen oder Kostenforderungen durch den Vermieter.
- Welche Nachweise verlangt die Pflegekasse?
- Meist sind ärztliche Befunde, Kostenvoranschläge und Rechnungen erforderlich; erkundigen Sie sich vor Antragstellung bei Ihrer Pflegekasse.
Anleitung
- Sammeln Sie Beweise: Fotos (photo), Maße, Kostenvoranschläge und ärztliche Atteste.
- Kontaktieren Sie Vermieter schriftlich und legen Sie Unterlagen bei (form).
- Prüfen Sie Fördermöglichkeiten bei Pflegekasse oder Sozialamt und reichen Sie Anträge ein (contact).
- Beauftragen Sie nach Genehmigung einen Handwerker und dokumentieren Sie Ausführung und Rechnungen (repair).
Hilfe und Unterstützung / Ressourcen
- [1] Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) §535 - Pflicht des Vermieters
- [2] Elftes Buch Sozialgesetzbuch (SGB XI) §40 - Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen
- [3] Neuntes Buch Sozialgesetzbuch (SGB IX) - Eingliederungshilfe