Mieter informieren: Änderungen richtig melden in Deutschland
Was müssen Mieter melden?
- Adressänderung (address change notice)
- Änderung der Haushaltsgröße / Mitbewohner (move-in / move-out)
- Einkommensänderung (income, wichtig für Wohngeld)
- Änderung der Bankverbindung für Mietzahlungen (rent payment)
- Mängel und Reparaturen (repair: Heizung, Schimmel, Wasser)
Wie dokumentieren Sie Änderungen rechtssicher?
Schriftlich informiert zu sein bedeutet: senden Sie eine kurze, datierte Nachricht an den Vermieter und behalten Sie eine Kopie. Wenn möglich, nutzen Sie Einschreiben oder eine Zustellbestätigung per E-Mail und fügen Sie Belege bei (z. B. Meldebescheinigung, Gehaltsnachweis). Viele gesetzliche Pflichten und Rechte finden sich im Bürgerlichen Gesetzbuch (§§ 535–580a BGB)[1]; praktische Hinweise zur Klage oder zum gerichtlichen Verfahren stehen in der Zivilprozessordnung (ZPO)[2]. Sie können § 535 BGB online einsehen: § 535 BGB.
Formulare und Muster (offiziell)
Es gibt keine einheitliche zentrale Form für "Änderungsmitteilungen" an Vermieter, aber in folgenden Fällen sind offizielle Formulare relevant:
- Wohngeldantrag (Wohngeld) – wenn sich Ihr Einkommen ändert und Sie Wohngeld beantragen oder überprüfen lassen müssen.
- Klage- und Verfahrensformulare beim Amtsgericht – etwa bei Räumungsklagen oder Mietstreitigkeiten nach ZPO.
- Kurzschreiben / Nachweis: Meldebescheinigung vom Einwohnermeldeamt bei Adresswechsel.
Praktisches Beispiel: Sie ziehen mit Partner zusammen und müssen das Einkommen melden, weil Sie Wohngeld erhalten. Fügen Sie dem Schreiben eine Kopie der neuen Meldebescheinigung und die letzten drei Gehaltsnachweise bei. Formulare für Wohngeld oder Hinweise finden Sie bei zuständigen Ministerien und Ihrer Gemeinde.[4]
Häufige Fragen
- Muss ich jede Adressänderung meinem Vermieter melden?
- Ja, informieren Sie den Vermieter zeitnah schriftlich über Ihren neuen Wohnort, damit Zustellungen und Abrechnungen korrekt sind.
- Welche Fristen gelten für die Meldung von Einkommensänderungen (Wohngeld)?
- Bei Änderungen der wirtschaftlichen Verhältnisse sollten Sie das der zuständigen Wohngeldstelle unverzüglich melden; Verzögerungen können Rückforderungen auslösen.[4]
- Was passiert, wenn ich Mängel nicht melde?
- Unangekündigte Mängel können die Instandsetzung verzögern; dokumentieren Sie Mängel sofort schriftlich und fordern Sie eine Frist zur Behebung.
Anleitung
- Sammeln Sie Belege: Meldebestätigung, Gehaltsnachweise, Fotos von Mängeln (evidence).
- Formulieren Sie eine kurze Mitteilung an den Vermieter mit Datum und Grund (notice).
- Senden Sie die Mitteilung nachweisbar und beachten Sie Fristen (deadline).
- Bei Streit: Informieren Sie das Amtsgericht oder holen Sie gerichtliche Hilfe ein (court).
Hilfe und Unterstützung
- Gesetze im Internet (BGB, ZPO)
- Bundesgerichtshof (BGH) - Entscheidungen
- Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (Wohngeld-Informationen)