Mieter: Internetstörung belegen in Deutschland 2025

Streitbeilegung & Mietminderung 3 Min. Lesezeit · veröffentlicht 07. September 2025
Wenn die Internetverbindung in Ihrer Wohnung ausfällt oder nur stark eingeschränkt funktioniert, kann das den Alltag und die Arbeit stark beeinträchtigen. Als Mieter in Deutschland haben Sie Rechte: Sie können die Störung dokumentieren, den Vermieter informieren und unter bestimmten Voraussetzungen eine Mietminderung geltend machen. Dieser Artikel erklärt Schritt für Schritt, welche technischen Nachweise sinnvoll sind, welche formalen Meldungen beim Vermieter und beim Anbieter nötig sind und wie Sie Fristen gegenüber dem Vermieter einhalten. Außerdem finden Sie praktische Hinweise, welche Formulare und welche Gerichte zuständig sind, wie Sie Beweise sicher archivieren und wann eine Klage beim Amtsgericht oder Beratung durch eine Rechtsstelle ratsam ist.

Welche Beweise helfen bei Internetstörungen?

Der wichtigste Grundsatz ist: dokumentieren Sie systematisch. Ihr Vermieter ist verpflichtet, die Mietsache in einem vertragsgemäßen Zustand zu erhalten; operative Ausfälle können Anspruchsgrundlagen schaffen.[1]

  • Speedtest-Ergebnisse mit Datum und Uhrzeit (z. B. Ookla/fast.com).
  • Screenshots oder Fotos von Fehlermeldungen, Router-LEDs oder Verbindungsabbrüchen.
  • Logdateien, Router-Logs und Protokolle von Verbindungsabbrüchen.
  • E-Mails oder Chatverläufe mit dem Internetanbieter, inklusive Eingangszeiten.
Detaillierte Dokumentation erhöht Ihre Erfolgschancen vor Gericht.

Wie melden Sie die Störung formell?

Informieren Sie zuerst den Anbieter, dann den Vermieter schriftlich. Eine kurze, klare Mängelanzeige mit Fristsetzung ist oft ausreichend, um den Vermieter zur Reaktion zu bewegen.

  • Schriftliche Mängelanzeige an den Vermieter per E-Mail und Einschreiben (Datum nennen).
  • Frist setzen: Geben Sie dem Vermieter eine angemessene Frist (z. B. 14 Tage) zur Behebung.
  • Parallel: Melden Sie den Ausfall beim Anbieter und fordern Sie eine Störungsbestätigung an.
Reagieren Sie schriftlich und dokumentieren Sie jede Antwort.

Wann ist ein Gericht zuständig?

Wenn Vermieter oder Anbieter nicht reagieren, können Sie Ansprüche außergerichtlich prüfen lassen oder eine Klage beim zuständigen Amtsgericht einreichen. Zuständigkeiten und Verfahren regelt das Zivilprozessrecht; in vielen Mietstreitigkeiten ist das Amtsgericht erste Instanz.[2]

  • Klage auf Mietminderung oder Schadensersatz beim Amtsgericht einreichen.
  • Bei Rechtsfragen kann eine Rechtsschutz- oder Verbraucherberatungsstelle vorab beraten.
In der Regel ist das Amtsgericht die erste gerichtliche Instanz für Mietrechtsstreitigkeiten.

Häufige Fragen

Kann ich die Miete mindern wegen einer Internetstörung?
Ja, wenn die Störung die Gebrauchstauglichkeit der Mietsache beeinträchtigt und der Vermieter nicht binnen angemessener Frist handelt, kann eine Mietminderung möglich sein. Die Grundlage finden Sie in den allgemeinen Mietpflichten des Vermieters.[1]
Welche Frist sollte ich setzen?
Eine Frist von 10 bis 14 Tagen ist praxisüblich, je nach Schwere der Beeinträchtigung. Dokumentieren Sie die Frist und die Art der Störung genau.
Gibt es Musterformulare für die Mängelanzeige?
Ja, das Bundesministerium der Justiz stellt allgemeine Hinweise und Muster für Schreiben bereit; passen Sie diese auf Ihren Fall an.[3]

Anleitung

  1. Belege sammeln: Führen Sie Speedtests, Screenshots und Logdateien mit Datum und Uhrzeit.
  2. Anbieter informieren: Melden Sie die Störung beim Internetanbieter und fordern Sie eine Störungsbestätigung an.
  3. Vermieter schriftlich informieren: Senden Sie eine Mängelanzeige mit Fristsetzung an den Vermieter.
  4. Frist abwarten: Warten Sie die gesetzte Frist ab und dokumentieren Sie weiterhin Störfälle.
  5. Rechtsdurchsetzung: Reagiert der Vermieter nicht, prüfen Sie Klage oder Beratung beim Amtsgericht/Rechtsstelle.

Kernaussagen

  • Sorgfältige Dokumentation ist entscheidend für Mietminderung oder Klage.
  • Schriftliche Mängelanzeige mit Frist schafft Nachweis und Druck zur Problemlösung.
  • Bei Nicht-Reaktion ist das Amtsgericht die erste gerichtliche Anlaufstelle.

Hilfe und Unterstützung


  1. [1] Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) – §§ 535–580a, gesetze-im-internet.de
  2. [2] Zuständigkeit der Amtsgerichte, justiz.de
  3. [3] Musterformulare und Hinweise, BMJ (Bundesministerium der Justiz), bmj.de
Bob Jones
Bob Jones

Redakteur & Forscher, Tenant Rights Deutschland

Bob verfasst und prüft Inhalte zum Mietrecht für verschiedene Regionen – mit dem Ziel, rechtliche Schutzrechte für Mieter verständlich zu machen und sich für Wohnraumgerechtigkeit einzusetzen.