Mieter: Internetstörung belegen in Deutschland 2025
Welche Beweise helfen bei Internetstörungen?
Der wichtigste Grundsatz ist: dokumentieren Sie systematisch. Ihr Vermieter ist verpflichtet, die Mietsache in einem vertragsgemäßen Zustand zu erhalten; operative Ausfälle können Anspruchsgrundlagen schaffen.[1]
- Speedtest-Ergebnisse mit Datum und Uhrzeit (z. B. Ookla/fast.com).
- Screenshots oder Fotos von Fehlermeldungen, Router-LEDs oder Verbindungsabbrüchen.
- Logdateien, Router-Logs und Protokolle von Verbindungsabbrüchen.
- E-Mails oder Chatverläufe mit dem Internetanbieter, inklusive Eingangszeiten.
Wie melden Sie die Störung formell?
Informieren Sie zuerst den Anbieter, dann den Vermieter schriftlich. Eine kurze, klare Mängelanzeige mit Fristsetzung ist oft ausreichend, um den Vermieter zur Reaktion zu bewegen.
- Schriftliche Mängelanzeige an den Vermieter per E-Mail und Einschreiben (Datum nennen).
- Frist setzen: Geben Sie dem Vermieter eine angemessene Frist (z. B. 14 Tage) zur Behebung.
- Parallel: Melden Sie den Ausfall beim Anbieter und fordern Sie eine Störungsbestätigung an.
Wann ist ein Gericht zuständig?
Wenn Vermieter oder Anbieter nicht reagieren, können Sie Ansprüche außergerichtlich prüfen lassen oder eine Klage beim zuständigen Amtsgericht einreichen. Zuständigkeiten und Verfahren regelt das Zivilprozessrecht; in vielen Mietstreitigkeiten ist das Amtsgericht erste Instanz.[2]
- Klage auf Mietminderung oder Schadensersatz beim Amtsgericht einreichen.
- Bei Rechtsfragen kann eine Rechtsschutz- oder Verbraucherberatungsstelle vorab beraten.
Häufige Fragen
- Kann ich die Miete mindern wegen einer Internetstörung?
- Ja, wenn die Störung die Gebrauchstauglichkeit der Mietsache beeinträchtigt und der Vermieter nicht binnen angemessener Frist handelt, kann eine Mietminderung möglich sein. Die Grundlage finden Sie in den allgemeinen Mietpflichten des Vermieters.[1]
- Welche Frist sollte ich setzen?
- Eine Frist von 10 bis 14 Tagen ist praxisüblich, je nach Schwere der Beeinträchtigung. Dokumentieren Sie die Frist und die Art der Störung genau.
- Gibt es Musterformulare für die Mängelanzeige?
- Ja, das Bundesministerium der Justiz stellt allgemeine Hinweise und Muster für Schreiben bereit; passen Sie diese auf Ihren Fall an.[3]
Anleitung
- Belege sammeln: Führen Sie Speedtests, Screenshots und Logdateien mit Datum und Uhrzeit.
- Anbieter informieren: Melden Sie die Störung beim Internetanbieter und fordern Sie eine Störungsbestätigung an.
- Vermieter schriftlich informieren: Senden Sie eine Mängelanzeige mit Fristsetzung an den Vermieter.
- Frist abwarten: Warten Sie die gesetzte Frist ab und dokumentieren Sie weiterhin Störfälle.
- Rechtsdurchsetzung: Reagiert der Vermieter nicht, prüfen Sie Klage oder Beratung beim Amtsgericht/Rechtsstelle.
Kernaussagen
- Sorgfältige Dokumentation ist entscheidend für Mietminderung oder Klage.
- Schriftliche Mängelanzeige mit Frist schafft Nachweis und Druck zur Problemlösung.
- Bei Nicht-Reaktion ist das Amtsgericht die erste gerichtliche Anlaufstelle.
Hilfe und Unterstützung
- Bundesministerium der Justiz (Formulare & Hinweise)
- Gesetze im Internet (BGB)
- Bundesgerichtshof (Gerichtliche Entscheidungen)