Mieter kündigen in Deutschland 2025: WG koordinieren

Kündigung durch Mieter 3 Min. Lesezeit · veröffentlicht 07. September 2025
Als Mieter in einer WG kann eine Kündigung viele praktische und rechtliche Fragen aufwerfen. In Deutschland gelten feste Regeln zu Fristen, Form und zum Nachweis der Kündigung; Fehler können zu unnötigen Streitigkeiten führen. Dieser Leitfaden erklärt verständlich, wie Sie eine WG-Kündigung 2025 planen: wer unterschreiben muss, wie Sie Fristen einhalten, welche Unterlagen als Beweise dienen und wie Sie ein rechtswirksames Kündigungsschreiben aufsetzen. Ich beschreibe konkrete Schritte, nenne relevante Paragrafen und zeige, welche Amtsgerichte zuständig sind. Ziel ist, dass Sie als Mieter sicher und klar vorgehen, Konflikte vermeiden und im Zweifel Ihre Rechte beweisen können. Außerdem erfahren Sie, wie Sie Beweismaterial dokumentieren und Fristen schriftlich festhalten.

Wann kann ein Mieter kündigen?

Grundsätzlich kann jeder Mieter sein Mietverhältnis ordentlich kündigen, sofern die vertraglich oder gesetzlich geltenden Fristen eingehalten werden. Die wesentlichen Regeln zum Mietvertrag und zu Kündigungen stehen im BGB und erläutern Rechte und Pflichten von Vermieter und Mieter[1].

Achten Sie auf die vertraglich vereinbarten Fristen und auf die gesetzlich geregelten Kündigungsfristen.

Konkrete Schritte vor der Kündigung

  • Prüfen Sie die Kündigungsfrist im Mietvertrag und im Gesetz, damit Sie den letzten Tag genau kennen.
  • Verfassen Sie die Kündigung schriftlich und unterschreiben Sie persönlich; elektronische Signaturen genügen in der Regel nicht.
  • Dokumentieren Sie Gründe, Übergabetermine und Absprachen schriftlich und sammeln Sie Fotos, Nachrichten und Quittungen als Beweise.
  • Koordinieren Sie mit Ihren Mitbewohnern den Auszugstermin und die Schlüsselübergabe, damit keine Missverständnisse entstehen.
Frühzeitige Kommunikation mit Vermieter und Mitbewohnern reduziert Konflikte und erleichtert die Beweisführung.

Beispiel: Formulierung einer schriftlichen Kündigung

Ein einfaches, rechtswirksames Kündigungsschreiben enthält: Name und Adresse des Mieters, Adresse der Mietwohnung, Datum, eindeutige Kündigungserklärung, Kündigungsfrist, Unterschrift. Beispieltext: "Hiermit kündige ich den Mietvertrag für die Wohnung [Adresse] fristgerecht zum [Datum]." Schreiben Sie zusätzlich: "Die Rückgabe der Wohnung biete ich am [Datum] an."

Form und Fristen

Die ordentliche Kündigung muss schriftlich erfolgen und von der kündigenden Person eigenhändig unterschrieben sein. Bei fristloser Kündigung gelten enge Voraussetzungen (z. B. schwere Pflichtverletzungen), die im BGB geregelt sind[3]. Wenn der Vermieter nicht reagiert, kann bei Bedarf eine Klage beim zuständigen Amtsgericht erhoben werden; hierfür gelten die Verfahrensregeln der ZPO[2].

Reagieren Sie fristgerecht auf Mahnungen und behalten Sie Kopien aller Schreiben und Eingangsbestätigungen.

Beweise sammeln: Was hilft im Streitfall

Sammeln Sie folgende Nachweise, damit Sie Ihre Kündigung und den Zustand der Wohnung belegen können:

  • Fotos und Videos vom Wohnungszustand bei Übergabe und Auszug.
  • Kopien der schriftlichen Kündigung, Übergabeprotokolle und aller schriftlichen Absprachen.
  • Nachrichtenverläufe oder E-Mails mit Datum, die Absprachen oder Terminvereinbarungen belegen.
  • Quittungen für Reparaturen oder Nachzahlungen, die Rückschlüsse auf vereinbarte Pflichten zulassen.
Detaillierte Dokumentation verbessert Ihre Position bei Nachforderungen oder Räumungsklagen.

FAQ

Muss jeder Mitbewohner die Kündigung unterschreiben?
Nur wenn im Mietvertrag alle Mitbewohner als Mieter aufgeführt sind, muss in der Regel jeder kündigende Mieter seine eigene Kündigung unterschreiben; bei gemeinschaftlicher Haftung ist Abstimmung wichtig.
Kann ich vor Ablauf der Frist ausziehen?
Ja, Sie können früher ausziehen, aber die Zahlungspflicht für die Miete bleibt bis zum Wirksamwerden der Kündigung bestehen, sofern keine Nachmietervereinbarung getroffen wurde.
Was passiert, wenn der Vermieter nicht auf die Kündigung reagiert?
Die Kündigung wird auch ohne Bestätigung wirksam, wenn sie formgerecht zugestellt wurde; im Streitfall kann ein Gericht die Wirksamkeit klären.

Anleitung

  1. Schreiben Sie die Kündigung klar und datiert, mit Ihrer Unterschrift und der Wohnungsadresse.
  2. Senden Sie die Kündigung rechtzeitig (z. B. per Einschreiben) oder übergeben Sie sie gegen Empfangsbestätigung.
  3. Informieren Sie Mitbewohner und Vermieter über den Auszugstermin und dokumentieren Sie die Übergabe.
  4. Bewahren Sie alle Belege, Fotos und Nachrichten auf, falls es später zu Nachforderungen oder Verfahren kommt.

Hilfe und Unterstützung


  1. [1] BGB §535 ff. — gesetze-im-internet.de
  2. [2] ZPO (Zivilprozessordnung) — gesetze-im-internet.de
  3. [3] BGB §543 (fristlose Kündigung) — gesetze-im-internet.de
Bob Jones
Bob Jones

Redakteur & Forscher, Tenant Rights Deutschland

Bob verfasst und prüft Inhalte zum Mietrecht für verschiedene Regionen – mit dem Ziel, rechtliche Schutzrechte für Mieter verständlich zu machen und sich für Wohnraumgerechtigkeit einzusetzen.