Mieter kündigen in Deutschland 2025: WG koordinieren
Wann kann ein Mieter kündigen?
Grundsätzlich kann jeder Mieter sein Mietverhältnis ordentlich kündigen, sofern die vertraglich oder gesetzlich geltenden Fristen eingehalten werden. Die wesentlichen Regeln zum Mietvertrag und zu Kündigungen stehen im BGB und erläutern Rechte und Pflichten von Vermieter und Mieter[1].
Konkrete Schritte vor der Kündigung
- Prüfen Sie die Kündigungsfrist im Mietvertrag und im Gesetz, damit Sie den letzten Tag genau kennen.
- Verfassen Sie die Kündigung schriftlich und unterschreiben Sie persönlich; elektronische Signaturen genügen in der Regel nicht.
- Dokumentieren Sie Gründe, Übergabetermine und Absprachen schriftlich und sammeln Sie Fotos, Nachrichten und Quittungen als Beweise.
- Koordinieren Sie mit Ihren Mitbewohnern den Auszugstermin und die Schlüsselübergabe, damit keine Missverständnisse entstehen.
Beispiel: Formulierung einer schriftlichen Kündigung
Ein einfaches, rechtswirksames Kündigungsschreiben enthält: Name und Adresse des Mieters, Adresse der Mietwohnung, Datum, eindeutige Kündigungserklärung, Kündigungsfrist, Unterschrift. Beispieltext: "Hiermit kündige ich den Mietvertrag für die Wohnung [Adresse] fristgerecht zum [Datum]." Schreiben Sie zusätzlich: "Die Rückgabe der Wohnung biete ich am [Datum] an."
Form und Fristen
Die ordentliche Kündigung muss schriftlich erfolgen und von der kündigenden Person eigenhändig unterschrieben sein. Bei fristloser Kündigung gelten enge Voraussetzungen (z. B. schwere Pflichtverletzungen), die im BGB geregelt sind[3]. Wenn der Vermieter nicht reagiert, kann bei Bedarf eine Klage beim zuständigen Amtsgericht erhoben werden; hierfür gelten die Verfahrensregeln der ZPO[2].
Beweise sammeln: Was hilft im Streitfall
Sammeln Sie folgende Nachweise, damit Sie Ihre Kündigung und den Zustand der Wohnung belegen können:
- Fotos und Videos vom Wohnungszustand bei Übergabe und Auszug.
- Kopien der schriftlichen Kündigung, Übergabeprotokolle und aller schriftlichen Absprachen.
- Nachrichtenverläufe oder E-Mails mit Datum, die Absprachen oder Terminvereinbarungen belegen.
- Quittungen für Reparaturen oder Nachzahlungen, die Rückschlüsse auf vereinbarte Pflichten zulassen.
FAQ
- Muss jeder Mitbewohner die Kündigung unterschreiben?
- Nur wenn im Mietvertrag alle Mitbewohner als Mieter aufgeführt sind, muss in der Regel jeder kündigende Mieter seine eigene Kündigung unterschreiben; bei gemeinschaftlicher Haftung ist Abstimmung wichtig.
- Kann ich vor Ablauf der Frist ausziehen?
- Ja, Sie können früher ausziehen, aber die Zahlungspflicht für die Miete bleibt bis zum Wirksamwerden der Kündigung bestehen, sofern keine Nachmietervereinbarung getroffen wurde.
- Was passiert, wenn der Vermieter nicht auf die Kündigung reagiert?
- Die Kündigung wird auch ohne Bestätigung wirksam, wenn sie formgerecht zugestellt wurde; im Streitfall kann ein Gericht die Wirksamkeit klären.
Anleitung
- Schreiben Sie die Kündigung klar und datiert, mit Ihrer Unterschrift und der Wohnungsadresse.
- Senden Sie die Kündigung rechtzeitig (z. B. per Einschreiben) oder übergeben Sie sie gegen Empfangsbestätigung.
- Informieren Sie Mitbewohner und Vermieter über den Auszugstermin und dokumentieren Sie die Übergabe.
- Bewahren Sie alle Belege, Fotos und Nachrichten auf, falls es später zu Nachforderungen oder Verfahren kommt.
Hilfe und Unterstützung
- [1] BGB §535 ff. — gesetze-im-internet.de
- [2] ZPO (Zivilprozessordnung) — gesetze-im-internet.de
- [3] Bundesgerichtshof (BGH) — bundesgerichtshof.de