Mieter kündigen richtig: Checkliste Deutschland
Was gehört in die Kündigung?
Eine ordentliche Kündigung muss schriftlich erfolgen und vom Mieter unterschrieben sein; dies ergibt sich aus den Vorgaben zur Kündigung im Mietrecht und konkret aus § 568 BGB.[1] Zusätzlich regeln die §§ 535–580a BGB grundlegende Pflichten und Fristen im Mietrecht, die Sie vor einer Kündigung prüfen sollten.[2] Notieren Sie im Schreiben klar: Ihren Namen, die Adresse der Mietwohnung, das Datum der Kündigung, das gewünschte Beendigungsdatum und Ihre Unterschrift. Verwenden Sie präzise Formulierungen und vermeiden Sie Mehrdeutigkeiten.
- Kündigungsdatum und konkreter Beendigungszeitpunkt nennen (Fristen beachten).
- Vollständiger Name, aktuelle Adresse und gegebenenfalls Vertragsnummer angeben.
- Klare Formulierung: "Hiermit kündige ich den Mietvertrag zum ..." (keine schwebenden Formulierungen).
- Zustellungsnachweis planen: Einschreiben mit Rückschein oder persönliche Übergabe dokumentieren.
- Kopien aller relevanten Dokumente, Fotos von Mängeln und Kommunikation behalten.
- Adresse des Vermieters korrekt angeben; notfalls die Anschrift des zuständigen Amtsgerichts kennen.
- Regeln zur Wohnungsübergabe und Schlüsselrückgabe festhalten und Termine vereinbaren.
Formulierungsbeispiele und Hinweise
Beispiel kurz und formal: "Hiermit kündige ich den Mietvertrag für die Wohnung Musterstraße 1, 10115 Musterstadt, zum 30.09.2025. Bitte bestätigen Sie mir den Erhalt dieses Schreibens schriftlich." Verwenden Sie einfache, klare Sätze. Wenn es um Sonderkündigungen (z. B. wegen unbewohnbarer Mängel) geht, prüfen Sie zusätzlich die einschlägigen Paragrafen im BGB und dokumentieren Sie Mängel sorgfältig.[2]
Senden Sie die Kündigung idealerweise per Einschreiben mit Rückschein oder übergeben Sie sie persönlich gegen Empfangsbestätigung. Falls es später zu Streitigkeiten kommt, dient der Nachweis der Zustellung als wichtiges Beweismittel.
Häufige Fragen
- Kann ich mündlich kündigen?
- Nein. Eine ordentliche Kündigung muss schriftlich erfolgen und vom Mieter unterschrieben sein, damit sie wirksam ist.[1]
- Welche Frist gilt bei ordentlicher Kündigung durch den Mieter?
- Für den Mieter beträgt die gesetzliche Kündigungsfrist in der Regel drei Monate, sofern im Mietvertrag nichts Abweichendes geregelt ist.
- Wohin wende ich mich bei Problemen nach der Kündigung?
- Bei rechtlichen Streitigkeiten ist in der Regel das zuständige Amtsgericht zuständig; für Klagen und Verfahrensfragen gelten die Regelungen der Zivilprozessordnung (ZPO).[3]
Anleitung
- Prüfen Sie zuerst Ihren Mietvertrag und die relevanten BGB-Paragrafen, besonders § 568 BGB.
- Bestimmen Sie das frühestmögliche Beendigungsdatum unter Berücksichtigung der Kündigungsfrist.
- Formulieren Sie ein kurzes, eindeutiges Kündigungsschreiben mit allen Pflichtangaben und unterschreiben Sie es.
- Senden Sie das Schreiben per Einschreiben mit Rückschein oder übergeben Sie es gegen Empfangsbestätigung.
- Bewahren Sie Kopien, Versandbelege und alle relevanten Nachweise sicher auf.
- Bei Konflikten prüfen Sie ob eine Klage nötig ist und informieren Sie sich über das zuständige Amtsgericht und die ZPO.
Hilfe und Unterstützung / Ressourcen
- Formulare und Gesetze: BGB online
- ZPO: Klage und Verfahrensrecht
- Bundesgerichtshof: Entscheidungen und Hinweise