Mieter: Ladestation in Tiefgarage prüfen – Deutschland

Modernisierung & Kostenumlage 2 Min. Lesezeit · veröffentlicht 07. September 2025

Ladestationen in der Tiefgarage prüfen

Viele Mieter in Deutschland möchten eine Ladestation in der Tiefgarage ihres Altbaus nutzen, sind unsicher über technische Voraussetzungen, Zustimmungspflichten[1] und Kostenübernahme. Prüfen Sie zuerst die elektrische Kapazität des Hauses, Zuleitungen und mögliche bauliche Änderungen, bevor Sie einen Einbau beauftragen. Fragen Sie Ihren Vermieter schriftlich und fordern Sie Auskunft zu Modernisierungsplänen und Verteilerschränken an. Bei Streit über Zustimmung oder Kosten können rechtliche Schritte vor dem Amtsgericht relevant werden.[4]

Alle Kostenangebote sollten Sie schriftlich dokumentieren.

Was Sie prüfen sollten

  • Elektrische Kapazität und Sicherungsstände.
  • Zustimmung des Vermieters und Regelungen im Mietvertrag.
  • Genehmigungen der Wohnungseigentümergemeinschaft (bei WEG).
  • Kostentragung, Modernisierung und mögliche Umlage.
  • Fördermöglichkeiten und Anträge prüfen.[2]

Technische Prüfungen sollten durch einen qualifizierten Elektrofachbetrieb erfolgen; fordern Sie ein Angebot mit Prüfprotokoll und Gewährleistung. Legen Sie alle Schriftwechsel und Rechnungen geordnet ab, das erleichtert spätere Reklamationen.

Eine schriftliche Zustimmung des Vermieters reduziert spätere Streitigkeiten.

Rechte und Pflichten kurz

Der Vermieter hat grundsätzlich die Pflicht zur Erhaltung der Mietsache; Änderungen durch Mieter benötigen oft Zustimmung oder Vereinbarungen über Kosten. Bei Modernisierung kann der Vermieter unter bestimmten Voraussetzungen Kosten umlegen, doch für Maßnahmen an gemeinschaftlicher Infrastruktur gelten besondere Regeln und ggf. Zustimmungsverfahren in der WEG.[1]

Formulare und Muster

  • Schriftliche Anfrage an den Vermieter mit Fristsetzung.
  • Antrag auf Zustimmung in der WEG, falls zutreffend.
  • Förderanträge nach den Vorgaben der zuständigen Bundesstelle.[3]
  • Bei rechtlicher Auseinandersetzung: Klageeinreichung beim Amtsgericht.[4]

FAQ

Benötige ich die Zustimmung des Vermieters für eine Ladestation?
Ja, bauliche Änderungen und elektrische Anschlüsse in der Tiefgarage erfordern meist die Zustimmung des Vermieters oder der WEG.
Wer zahlt die Kosten für Installation und Anschluss?
Das hängt von Vereinbarungen, dem Mietvertrag und Modernisierungsvorschriften ab; Fördermittel können Kosten reduzieren.
Wohin wende ich mich bei Streit?
Bei rechtlichen Streitigkeiten ist in der Regel das Amtsgericht zuständig; prüfen Sie Fristen und Beweismittel sorgfältig.

Anleitung

  1. Prüfen Sie die elektrische Infrastruktur und holen Sie ein Angebot eines Elektrofachbetriebs ein.
  2. Stellen Sie eine schriftliche Anfrage an den Vermieter und setzen Sie eine Frist zur Antwort.
  3. Falls WEG betroffen: reichen Sie einen Zustimmungsantrag bei der Eigentümerversammlung ein.
  4. Beantragen Sie verfügbare Fördermittel nach Vorgaben der zuständigen Stelle.
  5. Dokumentieren Sie alle Schritte, Rechnungen und Schriftwechsel für eventuelle Rechtsverfahren.
  6. Suchen Sie bei Bedarf rechtliche Beratung und reichen Sie eine Klage beim Amtsgericht ein.

Wichtiges zusammengefasst

  • Schriftliche Zustimmung klärt Rechte und reduziert Streit.
  • Technische Prüfung durch Fachbetrieb ist verpflichtend.

Hilfe und Support / Ressourcen


  1. [1] Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) §535 – Erhaltung der Mietsache
  2. [2] Bundesministerium für Wirtschaft und Energie – Elektromobilität
  3. [3] Bundesministerium für Wirtschaft und Energie – Förderprogramme
  4. [4] Zivilprozessordnung (ZPO) – Gerichtliches Verfahren
Bob Jones
Bob Jones

Redakteur & Forscher, Tenant Rights Deutschland

Bob verfasst und prüft Inhalte zum Mietrecht für verschiedene Regionen – mit dem Ziel, rechtliche Schutzrechte für Mieter verständlich zu machen und sich für Wohnraumgerechtigkeit einzusetzen.