Mieter: Musizieren im Mehrparteienhaus in Deutschland

Hausordnung & Gemeinschaftsrechte 2 Min. Lesezeit · veröffentlicht 07. September 2025

Musizieren kann im Mehrparteienhaus Freude schaffen, aber auch Konflikte zwischen Mieterinnen und Mietern und Vermieterinnen und Vermietern auslösen. Dieser Text erklärt verständlich, welche Rechte und Pflichten Mieter in Deutschland haben, wie Hausordnung und das Bürgerliche Gesetzbuch Lärm regeln, und welche praktischen Schritte helfen, Streit friedlich zu lösen. Sie erfahren, wann Proben oder Instrumentenspiel als zulässig gelten, wie Sie Lärm dokumentieren, wann eine Beschwerde an den Vermieter oder das Amtsgericht sinnvoll ist und welche Fristen zu beachten sind. Ziel ist, Ihnen klare Handlungsschritte zu geben, damit Sie Ihre Nachbarn respektieren und trotzdem musizieren können. Ich nenne praktische Beispiele, relevante Paragraphen wie §§ 535–580a BGB und die zuständigen Gerichte, sowie Hinweise zum Einreichen von Beschwerden oder zur Vorbereitung auf ein Schlichtungsgespräch.

Musizieren im Mehrparteienhaus: Rechte und Pflichten

Grundsätzlich regelt das Bürgerliche Gesetzbuch die Pflichten des Vermieters und die Rechte der Mieter; insbesondere sind Pflichten zur Erhaltung der Mietsache und Gebote zur Rücksichtnahme relevant.[1] Hausordnungen können konkrete Ruhezeiten und Spielregeln enthalten; diese dürfen jedoch nicht gegen gesetzliche Bestimmungen verstoßen. Bei anhaltenden Störungen ist der nächste Schritt oft eine schriftliche Aufforderung an den Störer und gegebenenfalls das Hinzuziehen des Vermieters. Für gerichtliche Schritte gelten die Regeln der Zivilprozessordnung.[2]

Gute Dokumentation erhöht die Erfolgschancen in Streitfällen.

Praktische Schritte für Mieter

  • Dokumentieren (document) Sie Datum, Uhrzeit, Dauer und Art des Lärms sowie Fotos oder Aufnahmen als Beweis.
  • Schriftliche Mitteilung (notice) an den Nachbarn und an den Vermieter senden und Frist zur Abhilfe setzen.
  • Beachten Sie Fristen und Termine (calendar) für Gespräche, Fristen zur Mängelbeseitigung und gegebenenfalls Schlichtungstermine.
  • Bei technischen Ursachen (repair) prüfen, ob eine Reparatur oder Schalldämmung möglich ist und wer die Kosten trägt.
  • Kontaktieren Sie Unterstützung (contact) wie das Amtsgericht, wenn eine außergerichtliche Lösung scheitert.

Wenn Gespräche scheitern, sammeln Sie alle Belege und prüfen Sie mögliche Lösungen: Zeitlich abgestimmte Proben, Nutzung von Übungsräumen oder technische Maßnahmen wie Teppiche oder Vorhänge. Schlichtungsstellen oder das Amtsgericht sind möglich, wenn keine Einigung erreicht wird; das Vorgehen unterliegt den Verfahrensregeln.[3]

Reichen Sie Beschwerden immer schriftlich ein und behalten Sie Kopien.

Häufige Fragen

Darf ich als Mieter in meiner Wohnung musizieren?
Ja, grundsätzlich dürfen Mieter musizieren, solange die Nachbarn nicht unzumutbar gestört werden und geltende Ruhezeiten beachtet werden.
Was mache ich, wenn ein Nachbar durch Musik gestört wird?
Suchen Sie zunächst das Gespräch, dokumentieren Sie die Störung und informieren Sie den Vermieter schriftlich mit Fristsetzung.
Wann ist der Gang zum Amtsgericht sinnvoll?
Wenn alle außergerichtlichen Maßnahmen scheitern und eine erhebliche Beeinträchtigung vorliegt, kann eine Klage beim Amtsgericht erwogen werden.

Anleitung

  1. Schritt 1: Dokumentieren (document) Sie alle Störfälle mit Datum, Uhrzeit und Dauer.
  2. Schritt 2: Suchen Sie das Gespräch (contact) mit dem Nachbarn und bieten Sie Lösungen an.
  3. Schritt 3: Schreiben Sie eine formelle Beschwerde (notice) an den Vermieter mit Frist zur Beseitigung.
  4. Schritt 4: Prüfen Sie Schlichtung oder Klage beim Amtsgericht (court), falls nötig.

Hilfe und Unterstützung / Ressourcen


  1. [1] Gesetze im Internet: BGB §§ 535–580a
  2. [2] Gesetze im Internet: Zivilprozessordnung (ZPO)
  3. [3] Bundesgerichtshof (BGH)
Bob Jones
Bob Jones

Redakteur & Forscher, Tenant Rights Deutschland

Bob verfasst und prüft Inhalte zum Mietrecht für verschiedene Regionen – mit dem Ziel, rechtliche Schutzrechte für Mieter verständlich zu machen und sich für Wohnraumgerechtigkeit einzusetzen.