Mieter prüfen Ladestation Tiefgarage in Deutschland
Was Mieter prüfen sollten
Bevor Sie eine Ladestation in der Gemeinschaftstiefgarage prüfen oder installieren lassen, sollten Sie die technischen, rechtlichen und denkmalpflegerischen Aspekte klären. Prüfen Sie Zugänglichkeit, Leitungsführung, Absicherung und ob bauliche Eingriffe nötig sind.
- Technische Prüfung der Elektroinfrastruktur und Sicherungen durch zertifizierten Elektriker.
- Klärung, ob Zustimmung des Vermieters für bauliche Änderungen erforderlich ist.
- Abklärung mit der Hausverwaltung zu Stellplatzzuordnungen und Leitungswegen.
- Prüfung, ob das Gebäude unter Denkmalschutz steht und welche Auflagen bestehen.
- Festhalten aller Angebote, Prüfberichte und Korrespondenz als Nachweis.
Rechte, Denkmalschutz und Modernisierung
Grundlegende Gesetzesstellen für Mieter sind die Regelungen im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) zu Mietverhältnissen sowie die Normen zur Modernisierung und Kostenumlage. Moderne Ladeinfrastruktur kann als Modernisierungsmaßnahme gelten; die Umlage von Kosten richtet sich nach den Vorschriften zur Modernisierung, insbesondere § 559 BGB.[1] Bei denkmalgeschützten Gebäuden greifen zusätzliche Anforderungen der jeweiligen Denkmalschutzbehörde, die meist auf Landesrecht beruhen.
Wichtig: Für bauliche Veränderungen in Gemeinschaftsbereichen benötigt der Nutzer in der Regel die Zustimmung des Vermieters und oft eine Genehmigung des Denkmalamts. Kommt es zum Streit, ist das Amtsgericht zuständig; wichtige Entscheidungen zum Mietrecht veröffentlicht der Bundesgerichtshof.[2]
Praktische Schritte für Mieter
Vor der Prüfung
- Kontaktieren Sie den Vermieter schriftlich mit Beschreibung des Vorhabens und technischen Anforderungen.
- Fordern Sie Auskunft zur elektrischen Anschlussleistung und vorhandenen Leitungen an.
- Prüfen Sie, ob das Gebäude denkmalgeschützt ist und welche Auflagen das Denkmalamt nennt.
Während und nach der Prüfung
- Lassen Sie eine schriftliche Prüfbestätigung oder ein Prüfprotokoll erstellen.
- Bewahren Sie alle Rechnungen und Angebote auf, um Kostenfragen zu klären.
- Wenn der Vermieter verweigert, prüfen Sie die rechtlichen Schritte und Fristen.
FAQ
- Darf ich als Mieter eine Ladestation in der Tiefgarage prüfen oder installieren lassen?
- Grundsätzlich können Mieter Prüfungen und oft auch Installationen vorschlagen, aber für bauliche Eingriffe und Dauerinstallationen ist in der Regel die Zustimmung des Vermieters nötig; bei Gemeinschaftseigentum klärt die Hausverwaltung mit.
- Welche Rolle spielt der Denkmalschutz?
- Bei denkmalgeschützten Gebäuden gelten zusätzliche Auflagen der zuständigen Denkmalbehörde. Maßnahmen, die das Erscheinungsbild verändern, benötigen oft eine gesonderte Genehmigung.
- Wer trägt die Kosten für Prüfung und Installation?
- Kurzfristige Prüfungen zahlt meist der Antragsteller; bei Modernisierungen und kostenrechtlicher Umlage sind die Regelungen im BGB zu prüfen; im Streitfall entscheidet ggf. das Amtsgericht.[1]
Anleitung
- Schritt 1: Informieren Sie schriftlich Vermieter und Hausverwaltung über Ihr Vorhaben.
- Schritt 2: Beauftragen Sie eine Elektrofachkraft zur technischen Erstprüfung und Dokumentation.
- Schritt 3: Stimmen Sie erforderliche Genehmigungen mit dem Denkmalamt und Vermieter ab.
- Schritt 4: Legen Sie Angebote und Prüfberichte dem Vermieter vor und klären Sie Verantwortlichkeiten schriftlich.
Hilfe und Unterstützung / Ressourcen
- Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) - Gesetze im Internet
- Bundesgerichtshof - Entscheidungen zum Mietrecht
- Bundesministerium der Justiz - Informationen