Mieter: Rauch- und Geruchsbelästigung in Deutschland

Mieterschutz & Grundrechte 3 Min. Lesezeit · veröffentlicht 07. September 2025

Als Mieter in Deutschland können Geruchs- und Rauchbelästigungen Alltag und Wohnqualität stark beeinträchtigen. Diese Anleitung erklärt in klarer Sprache, welche Rechte Sie haben, wann eine schriftliche Mängelanzeige sinnvoll ist und wie Sie Beweise sicher dokumentieren. Sie erfahren auch, welche offiziellen Regeln des Mietrechts gelten und an welche Fristen Sie denken müssen, damit Ihre Beschwerde zulässig bleibt. Ziel ist, Ihnen praktische Handlungsschritte zu geben: vom Sammeln von Fotos und Zeugen bis zur Nutzung offizieller Formulare und gegebenenfalls zur Klage beim Amtsgericht.

Wann ist Rauch- oder Geruchsbelästigung ein Mangel?

Eine Belästigung gilt als Mietmangel, wenn sie die Tauglichkeit der Wohnung zum vertragsgemäßen Gebrauch beeinträchtigt, etwa bei gesundheitsschädlichem Rauch, wiederkehrendem Brandgeruch oder starken Küchendünsten, die dauerhaft in die Wohnung ziehen. Entscheidend ist die Beeinträchtigung der Wohnqualität und ob der Vermieter Abhilfe schaffen kann. Das Mietrecht im BGB regelt die Pflichten des Vermieters.[1]

In den meisten Fällen zählt anhaltender Zigaretten- oder Grillrauch als mögliche Mietminderungstatbestandslage.

Erste Schritte: Beweise sichern und dokumentieren

Gut dokumentierte Beweise sind oft entscheidend. Sammeln Sie sachliche Informationen, ohne zu beschuldigen: Datum, Uhrzeit, Dauer, Art des Geruchs und mögliche Quellen.

  • Fotos und Videos der Belästigung anfertigen sowie Datum/Uhrzeit notieren.
  • Geruchsprotokoll führen mit wiederholten Messungen am selben Ort.
  • Zeugen mit Namen und Kontaktdaten notieren, die Belästigungen bestätigen können.
  • Schriftliche Mängelanzeige an den Vermieter senden (per Einschreiben oder elektronisch mit Empfangsbestätigung).
  • Fristen beachten: Innerhalb angemessener Zeit reklamieren, sonst kann die Durchsetzung erschwert werden.
Detaillierte Dokumentation erhöht Ihre Erfolgschancen bei Verhandlungen oder vor Gericht.

Formelle Mängelanzeige: Inhalt und Muster

Ihre Mängelanzeige sollte klar und sachlich sein: Beschreibung, Beginn der Störung, bisherige Folgen, Frist zur Behebung und Hinweis auf mögliche Mietminderung. Fügen Sie Fotos/Protokolle bei. Ein formloses Schreiben reicht oft, Mustertexte können als Orientierung dienen.

Senden Sie die Anzeige per Einschreiben oder dokumentierter E-Mail, um Empfangszeiten nachweisen zu können.

Beispiel-Punkte für die Anzeige

  • Konkrete Beschreibung der Belästigung mit Daten und Zeiten.
  • Beilagen: Fotos, Videos, Zeugennamen.
  • Frist setzen, z. B. "Bitte bis zum dd.mm.jjjj Abhilfe schaffen".
Reagieren Sie auf Schreiben des Vermieters fristgerecht, um Rechte nicht zu verlieren.

Mietminderung: Wann und wie viel?

Bei erheblichen Beeinträchtigungen kann die Miete gemindert werden. Die Höhe hängt vom Ausmaß der Gebrauchseinschränkung ab. Berechnen Sie die Minderung sachlich und notieren Sie den Zeitraum. Informieren Sie den Vermieter und kündigen Sie die Minderung schriftlich an.

  • Miete (rent) mindern nur bei dauerhafter oder erheblicher Beeinträchtigung.
  • Belege aufbewahren und Minderungsgrund dokumentieren.

Wenn der Vermieter nicht reagiert: Rechtliche Schritte

Reagiert der Vermieter nicht oder schafft keine Abhilfe, können Sie gerichtliche Schritte erwägen. Kleinere Streitigkeiten werden in der Regel vor dem Amtsgericht geklärt; das Verfahren folgt Regeln der Zivilprozessordnung.[2][3]

Ein frühzeitiges Rechtsgespräch kann klären, ob der Weg vor Gericht Aussicht auf Erfolg hat.

Was das Amtsgericht und BGH sagen

Das Amtsgericht entscheidet meist über Mietminderungen und Räumungsklagen; bei grundsätzlichen Rechtsfragen kann der Fall bis zum Bundesgerichtshof gelangen. Relevante Entscheidungen des BGH haben Maßstäbe für die Bewertung von Geruchsbelästigungen gesetzt.[4]

Häufige Fragen

Kann ich die Miete sofort mindern?
Ja, wenn ein erheblicher Mangel vorliegt und Sie den Vermieter zuvor informiert haben; kündigen Sie die Minderung schriftlich an und dokumentieren Sie den Mangel.
Muss ich Beweise vorlegen?
Ja, Fotos, Tagebuch, Zeugennamen und E-Mails sind wichtige Beweise für die Beurteilung durch Vermieter oder Gericht.
Wer entscheidet über die Höhe der Minderung?
Die Höhe wird meist einvernehmlich zwischen Mieter und Vermieter festgelegt oder, falls strittig, durch ein Gericht bestimmt.

Anleitung

  1. Dokumentieren: Fotos, Videos und ein Geruchsprotokoll anlegen.
  2. Schriftliche Mängelanzeige an Vermieter senden mit klarer Frist.
  3. Zeugen benennen und Antworten des Vermieters sammeln.
  4. Wenn nötig: Mietminderung ankündigen und Berechnung dokumentieren.
  5. Bei fehlender Lösung: Rechtliche Schritte prüfen und ggf. Klage beim Amtsgericht einreichen.

Hilfe und Unterstützung / Ressourcen


  1. [1] Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) – gesetze-im-internet.de
  2. [2] Zivilprozessordnung (ZPO) – gesetze-im-internet.de
  3. [3] Justizportal der Länder – justiz.de
  4. [4] Bundesgerichtshof (BGH) – bundesgerichtshof.de
Bob Jones
Bob Jones

Redakteur & Forscher, Tenant Rights Deutschland

Bob verfasst und prüft Inhalte zum Mietrecht für verschiedene Regionen – mit dem Ziel, rechtliche Schutzrechte für Mieter verständlich zu machen und sich für Wohnraumgerechtigkeit einzusetzen.