Mieter: Rüge überhöhte Miete richtig begründen – Deutschland

Miete & Mietpreisbremse 3 Min. Lesezeit · veröffentlicht 07. September 2025

Als Mieter in Deutschland können Sie eine Rüge schreiben, wenn die verlangte Miete überhöht erscheint. Eine präzise, sachliche Begründung erhöht die Chance, dass der Vermieter korrigiert oder ein Gericht die Zahlungspflicht reduziert. Dieser Text erklärt, wann eine Rüge sinnvoll ist, welche Belege Sie sammeln sollten und wie Sie Fristen einhalten. Ich erkläre die wichtigsten gesetzlichen Grundlagen, praktische Formulierungen für das Schreiben und das richtige Vorgehen bei Gericht oder beim Mieterschutz. Ziel ist, dass Sie als Mieter sicher, klar und rechtskonform reagieren können — auch in angespannten Märkten mit hoher Nachfrage. Nutzen Sie die Checkliste, bevor Sie die Rüge absenden.

Wann lohnt sich eine Rüge?

Eine Rüge ist sinnvoll, wenn die verlangte Miete deutlich über vergleichbaren Wohnungspreisen liegt oder wenn versteckte Kosten nicht erklärt wurden. Prüfen Sie, ob Ihr Mietvertrag und frühere Abrechnungen Unstimmigkeiten zeigen. Bei Frage der Zulässigkeit einer Mieterhöhung oder bei Verdacht auf Umgehung der Mietpreisbremse ist eine schriftliche Rüge der erste Schritt.

In vielen Fällen führt eine sachlich begründete Rüge zu einer schnellen Klärung ohne Gericht.

Wichtige rechtliche Grundlagen

Das deutsche Mietrecht ist im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) geregelt, insbesondere zu Pflichten von Vermieter und Mieter sowie zu Mieterhöhungen (z. B. §§ 535–580a).[1] Streitigkeiten über Miethöhe und Kündigungen werden in der Regel vor dem Amtsgericht verhandelt; bei höheren Instanzen sind Landgericht und im Ausnahmefall der Bundesgerichtshof zuständig.[2]

Welche Formulierungen helfen?

Schreiben Sie klar, sachlich und datiert. Nennen Sie die konkrete Forderung des Vermieters, begründen Sie, warum sie überhöht erscheint, und fordern Sie eine schriftliche Stellungnahme oder Korrektur bis zu einer konkreten Frist.

  • Setzen Sie eine Frist von 14 Tagen zur Stellungnahme.
  • Fordern Sie den Vermieter auf, die Berechnung oder Vergleichswerte zu zeigen.
  • Bitten Sie um Einsicht in Abrechnungen oder Nachweise zu Betriebskosten.
Bewahren Sie alle Mietbelege und den Schriftverkehr geordnet auf.

Belege und Nachweise: Was sammeln?

Sammeln Sie Dokumente, die Ihre Behauptung stützen. Ohne Belege ist eine Rüge weniger wirkungsvoll.

  • Kopien des Mietvertrags und früherer Abrechnungen.
  • Wohnungsanzeigen, Vergleichswohnungen oder preisähnliche Angebote als Benchmarks.
  • Fotos, Gutachten oder Mängelnachweise, falls die Miete mit Verbesserungen oder Zustand begründet wird.
Detaillierte Dokumentation erhöht die Erfolgsaussichten bei Verhandlungen oder vor Gericht.

Praxis: Musteraufbau einer Rüge

Ein einfaches Muster enthält Datum, Namen, Adresse, klare Betreffzeile, konkrete Forderung, Belege, Fristsetzung und die Aufforderung zur schriftlichen Stellungnahme. Nennen Sie präzise Zahlen und Belege.

  • Betreff: "Rüge der Mieterhöhung / Bitte um Überprüfung der Mietforderung".
  • Sachverhalt: Kurze Darstellung der Forderung und der Unterschiede zu Vergleichsmieten.
  • Frist: "Bitte um schriftliche Stellungnahme bis zum TT.MM.JJJJ (14 Tage)".

Was tun, wenn der Vermieter nicht reagiert?

Wenn keine Einigung erzielt wird, können Sie sich an eine Schlichtungsstelle wenden oder Klage beim zuständigen Amtsgericht erwägen. Sammeln und ordnen Sie alle Dokumente, bevor Sie ein Verfahren einleiten.

Antworten Sie rechtzeitig auf Schreiben des Vermieters, um Fristen nicht zu versäumen.

Häufige Fragen

Kann ich die Miete sofort zurückhalten?
Zurückhalten der Miete ist riskant; prüfen Sie gründlich die Rechtslage und lassen Sie sich ggf. beraten, bevor Sie Zahlungen einstellen.
Muss ich dem Vermieter die Rüge persönlich übergeben?
Eine schriftliche Rüge per Einschreiben oder einfachem Brief mit Empfangsbestätigung ist empfehlenswert, um Nachweise zu haben.
Welche Fristen gelten für eine Klage?
Für mietrechtliche Ansprüche gelten unterschiedliche Fristen; handeln Sie zeitnah und beachten Sie die Verjährungsregeln.

Anleitung

  1. Sammeln Sie alle relevanten Dokumente: Mietvertrag, Abrechnungen, Anzeigen und Fotos.
  2. Formulieren Sie die Rüge schriftlich mit klarer Fristsetzung (beispielsweise 14 Tage).
  3. Senden Sie die Rüge und dokumentieren Sie den Versand (Einschreiben oder Empfangsbestätigung).
  4. Reagiert der Vermieter nicht oder bleibt die Antwort unzureichend, prüfen Sie Schlichtung oder Klage vor dem Amtsgericht.

Hilfe und Unterstützung / Ressourcen


  1. [1] BGB §§535–580a (gesetze-im-internet.de)
  2. [2] Bundesgerichtshof Rechtsprechung (bundesgerichtshof.de)
  3. [3] Bundesministerium der Justiz Formulare (bmj.de)
Bob Jones
Bob Jones

Redakteur & Forscher, Tenant Rights Deutschland

Bob verfasst und prüft Inhalte zum Mietrecht für verschiedene Regionen – mit dem Ziel, rechtliche Schutzrechte für Mieter verständlich zu machen und sich für Wohnraumgerechtigkeit einzusetzen.