Mieter: Rüge überhöhter Miete in Deutschland

Miete & Mietpreisbremse 3 Min. Lesezeit · veröffentlicht 07. September 2025

Als Mieter in Deutschland können Sie zu viel verlangte Miete rügen und ggf. anfechten. Dieser Praxisleitfaden erklärt verständlich, wann eine Rüge sinnvoll ist, welche Beweise wichtig sind und wie Sie Musterformulare praktisch anwenden. Wir beschreiben Fristen, typische Fehler und konkrete Formulierungen für eine Rüge, zeigen einfache Beispielfälle und nennen die Behörden und Gerichte, die Mietstreitigkeiten entscheiden. Die Hinweise richten sich an Mieter ohne juristische Vorkenntnisse und enthalten Schritt-für-Schritt-Tipps, damit Sie Ihre Rechte effektiv wahrnehmen können. Verwenden Sie die Beispiele als Orientierung, passen Sie Daten und Beträge an Ihren Einzelfall an und bewahren Sie stets Kopien aller Dokumente auf.

Wann können Mieter eine überhöhte Miete rügen?

Eine Rüge ist angezeigt, wenn die verlangte Miete deutlich über dem ortsüblichen Vergleichsraum liegt oder offensichtliche Fehler in der Betriebskostenabrechnung bestehen. Typische Fälle sind:

  • Vergleichsmiete erscheint deutlich zu hoch im Vergleich zu vergleichbaren Wohnungen.
  • Fehlerhafte Betriebskostenabrechnung oder unklare Positionen.
  • Vermieter nennt keinen rechtssicheren Nachweis für Erhöhungen.
Mieter sollten überhöhte Forderungen schriftlich rügen und Belege sichern.

Rechtliche Grundlagen

Grundlagen finden sich im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) und in der Zivilprozessordnung (ZPO). Für Mietverhältnisse sind insbesondere die Regelungen zu Pflichten des Vermieters und zur Miete relevant.[1] Bei gerichtlichen Verfahren ist die ZPO maßgeblich für Klagen und Räumungsklagen.[2]

Verweise auf Gesetzesparagraphen helfen, Fristen und Verfahren korrekt einzuschätzen.

Praktische Schritte zur Rüge überhöhter Miete

So gehen Sie praktisch vor, vom Sammeln von Beweisen bis zur möglichen Klage:

  1. Sammeln Sie Mietverträge, letzte Abrechnungen, Anzeigen vergleichbarer Wohnungen und Fotos.
  2. Formulieren Sie eine deutliche schriftliche Rüge mit Datum, Betrag und Begründung.
  3. Senden Sie die Rüge per Einschreiben oder zugelassener elektronischer Nachricht und notieren Sie Fristen.
  4. Kontaktieren Sie Beratungsstellen oder das Amtsgericht, wenn der Vermieter nicht reagiert.
Bewahren Sie Kopien aller Schreiben und Nachweise mindestens drei Jahre auf.

Beispiel: Muster-Rüge

Ein kurzes Beispiel für Formulierungen: "Hiermit rüge ich die Mieterhöhung vom [Datum] in Höhe von [Betrag], da die geforderte Miete über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegt. Als Beleg füge ich Vergleichsangebote und die letzte Betriebskostenabrechnung bei. Bitte bestätigen Sie schriftlich die Korrektur oder begründen Sie die Erhöhung innerhalb von 14 Tagen."

Anfechtung und gerichtliche Schritte

Wenn eine einvernehmliche Lösung nicht möglich ist, können Mieter Klage beim zuständigen Amtsgericht einreichen. Die Klageschrift muss den Sachverhalt, Forderungen und Beweise enthalten; das Verfahren folgt der ZPO.[2]

Reichen Sie Klageunterlagen fristgerecht ein, sonst können Ansprüche verloren gehen.

Welche Formulare und Muster werden benötigt?

Wichtige Vorlagen sind zum Beispiel Muster für eine Rüge oder eine Klageschrift gemäß den Vorgaben der ZPO. Nennen Sie im Schreiben alle relevanten Daten (Mietvertragsnummer, Zeitraum, Beträge) und fügen Sie Nachweise bei. Ein praktisches Beispiel: Eine Rüge kann angeben, welche Vergleichsangebote (Adresse, Quadratmeterpreis) als Belege dienen und eine Frist zur Stellungnahme setzen.[3]

FAQ

Kann ich die Miete zurückhalten, wenn ich eine Rüge sende?
Ein Zurückbehaltungsrecht besteht nur in engen gesetzlichen Grenzen; bei Zweifeln sollten Mieter Beratung suchen, bevor sie Zahlungen einstellen.
Wie lange habe ich Zeit, eine Mieterhöhung anzufechten?
Prüfen Sie Fristen in Ihrem Mietvertrag und handeln Sie zügig; fordern Sie bei Unsicherheit rechtliche Beratung oder das Amtsgericht an.
Welche Beweise sind am stärksten?
Vergleichsangebote, Mietspiegelausdrucke, frühere Abrechnungen und Fotos von Mängeln gelten als wichtige Belege.

Anleitung

  1. Belege sammeln: Mietvertrag, Abrechnungen, Vergleichsangebote.
  2. Rüge schriftlich mit Frist versenden (z. B. 14 Tage).
  3. Bei keiner Reaktion Beratung suchen oder Klage beim Amtsgericht erwägen.
  4. Ggf. Klage einreichen: Klageschrift mit Beweisen gemäß ZPO erstellen.

Hilfe und Unterstützung / Ressourcen


  1. [1] Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) §§535–580a
  2. [2] Zivilprozessordnung (ZPO)
  3. [3] Bundesministerium der Justiz: Muster und Hinweise
Bob Jones
Bob Jones

Redakteur & Forscher, Tenant Rights Deutschland

Bob verfasst und prüft Inhalte zum Mietrecht für verschiedene Regionen – mit dem Ziel, rechtliche Schutzrechte für Mieter verständlich zu machen und sich für Wohnraumgerechtigkeit einzusetzen.