Mieter-Tipps: BGH-Urteile für WGs in Deutschland
Was WG-Mieter wissen müssen
WG-Bewohner stehen oft vor speziellen Fragen: Wer muss die Kaution zahlen, wer unterschreibt den Mietvertrag, und wie wird bei Schäden oder Lärm die Haftung verteilt? Zentrale Regelungen zum Mietvertrag und zur Instandhaltung finden sich im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) §§ 535–580a.[1]
Der Bundesgerichtshof (BGH) entscheidet regelmäßig über Grundsatzfragen, die auch WG-Konstellationen betreffen, etwa zur Wirksamkeit von Teilkündigungen, Untervermietung oder zur Frage, wie Gemeinschaftsräume gerechnet werden.[2]
Schnelle Schritte bei Mängeln
- Setzen Sie dem Vermieter eine klare Frist zur Beseitigung (z. B. 14 Tage) und nennen Sie den Mangel genau.
- Machen Sie Fotos und führen Sie ein Protokoll mit Datum und Uhrzeit, wer betroffen ist.
- Melden Sie den Mangel schriftlich per Einschreiben oder E-Mail mit Lesebestätigung.
- Prüfen Sie bei bleibender Störung, ob eine Mietminderung gerechtfertigt ist und in welcher Höhe.
Wenn der Vermieter nicht reagiert, können Sie nach Fristablauf weitere Schritte prüfen: Mietminderung geltend machen, selbst Mängelbeseitigung beauftragen oder rechtliche Schritte vorbereiten. Beachten Sie dabei Fristen und Formvorschriften der Zivilprozessordnung (ZPO) für mögliche Klagen.[3]
Wichtige Formulare und Muster (Praxisbeispiele)
- Kündigungsschreiben (formlos möglich): Schreiben Sie klar Datum, Mietverhältnis und Kündigungsgrund. Beispiel: Ein Mitbewohner zieht aus, dadurch ändert sich die Vertragslage — klären Sie schriftlich die Rückgabe von Schlüsseln und Kaution.
- Antrag auf Prozesskostenhilfe (PKH): Wenn eine Räumungsklage zu erwarten ist und Sie geringe finanzielle Mittel haben, beantragen Sie PKH beim zuständigen Amtsgericht.
- Schreiben zur Mängelanzeige: Datum, genaue Beschreibung, Fristsetzung und Fotoanhang; fordern Sie eine schriftliche Bestätigung der Mängelannahme.
FAQ
- Wer haftet für Schäden in der WG?
- Grundsätzlich haften die Verursacher; bei gemeinschaftlich genutzten Bereichen kann die Haftung geteilt sein. Prüfen Sie den Mietvertrag und dokumentieren Sie den Schaden sofort.
- Kann ich als Untermieter die Miete mindern?
- Ja, bei erheblichen Mängeln kann eine Mietminderung möglich sein. Dokumentation, Fristsetzung und gegebenenfalls rechtliche Beratung sind wichtig.
- Was passiert bei einer Räumungsklage?
- Eine Räumungsklage wird vor dem Amtsgericht verhandelt; beachten Sie die Fristen und prüfen Sie Prozesskostenhilfe, wenn nötig.
Anleitung
- Formlosen Mangel schriftlich melden und Frist setzen (z. B. 14 Tage).
- Beweise sammeln: Fotos, Zeugen, Protokolle und den Schriftverkehr sichern.
- Prüfen, ob Mietminderung oder Schadensersatz angemessen sind, und Höhe begründet berechnen.
- Wenn nötig, Klage vorbereiten oder Anwalt/Mieterverein hinzuziehen; denken Sie an Fristen und PKH-Antrag.
Hilfe und Unterstützung / Ressourcen
- Gesetze im Internet (BGB §§535–580a)
- Bundesgerichtshof (BGH) Entscheidungen
- Zivilprozessordnung (ZPO)