Mieter: Treppenhausdeko rechtssicher in Deutschland

Hausordnung & Gemeinschaftsrechte 2 Min. Lesezeit · veröffentlicht 07. September 2025
Als Mieter in Deutschland ist es wichtig zu wissen, wie Sie Treppenhausdekoration anbringen dürfen, ohne Konflikte mit Nachbarn oder dem Vermieter zu riskieren. Kleine Pflanzen, Lichterketten oder saisonale Dekorationen wirken harmlos, können aber Gemeinschaftsrecht, Hausordnung und Sicherheitsvorschriften berühren. Dieser Leitfaden erklärt in klarer Sprache, welche Regeln für Dekoration im Treppenhaus gelten, wann Sie die Zustimmung brauchen und wie Sie Streit vermeiden. Ich zeige praktische Schritte: Dokumentation, Gesprächsstrategien mit dem Vermieter, sichere Anbringung und mögliche rechtliche Schritte bei Unstimmigkeiten. So behalten Mieter ihre Wohnqualität und rechtliche Sicherheit in Deutschland im Blick.

Was gilt rechtlich?

Vermieterpflichten und Mieterrechte sind im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) geregelt, insbesondere zu Instandhaltung und Gebrauch der Mietsache.[1] Bei Streit entscheidet in erster Instanz in der Regel das Amtsgericht; Berufungen können bis zum BGH gehen.[2]

Mieter haben Anspruch auf eine bewohnbare Wohnung.

Erlaubte und problematische Dekoration

Ob etwas erlaubt ist, hängt von Dauer, Sicherheit und der Hausordnung ab. Prüfen Sie vorab, ob Dekoration Fluchtwege, Brandschutz oder gemeinschaftliche Rechte berührt.

  • Kleine Pflanzen auf dem Treppenabsatz sind meist erlaubt, solange Fluchtwege frei bleiben.
  • Lichterketten sind erlaubt, wenn sie sicher befestigt und nicht brandgefährlich sind.
  • Feuer- und Brandschutzbestimmungen dürfen nicht verletzt werden.
  • Permanent angebrachte Strukturen oder Sperren brauchen oft Zustimmung des Vermieters oder der Eigentümergemeinschaft.
Blockieren Sie niemals Fluchtwege und beachten Sie Brandschutzregeln.

Praktische Schritte für Mieter

Vorbeugend und im Konfliktfall helfen klare Schritte: dokumentieren, kommunizieren, sicher anbringen und bei Bedarf rechtliche Schritte prüfen. Nützliche Formulare und Muster finden Sie bei offiziellen Stellen.[3]

  • Dokumentieren Sie Fotos, Datum und Gespräche als Beweismittel.
  • Holen Sie schriftliche Zustimmung ein oder nutzen Sie Musterformulare wie das Kündigungsschreiben-Muster des BMJ.[3]
  • Befolgen Sie Sicherheitsauflagen: Abstand zu Treppenstufen und frei zugängliche Handläufe.
  • Bei ernsthaften Streitigkeiten kann der Weg zum Amtsgericht nötig werden.[2]
Bewahren Sie schriftliche Erlaubnisse und Fotos übersichtlich auf.

FAQ

Brauche ich die Erlaubnis des Vermieters, um Lichterketten im Treppenhaus aufzuhängen?
Meist ja, wenn die Dekoration dauerhaft oder sicherheitsrelevant ist; bei rein dekorativen, temporären Sachen reicht oft eine Absprache.
Darf die Hausordnung Dekoration im Treppenhaus verbieten?
Ja, eine wirksame Hausordnung kann Einschränkungen enthalten, sofern sie nicht gegen zwingendes Recht verstößt.[1]
Wohin wende ich mich bei einem Rechtsstreit?
Mietstreitigkeiten werden in erster Instanz vor dem Amtsgericht verhandelt; bei Rechtsfragen kann der BGH wegweisende Urteile haben.[2]

Anleitung

  1. Fotografieren Sie die Dekoration und notieren Sie Datum und Ort.
  2. Sprechen Sie mit dem Vermieter und bitten Sie um schriftliche Zustimmung.
  3. Prüfen Sie Brandschutz und entfernen Sie alles, was Fluchtwege blockiert.
  4. Wenn notwendig, reichen Sie Beweise beim Amtsgericht ein oder suchen rechtliche Beratung.

Kernaussagen

  • Dokumentation schützt Ihre Rechte im Streitfall.
  • Schriftliche Zustimmungen sind klare Belege.
  • Sicherheit geht vor: Brandschutz und Fluchtwege beachten.

Hilfe und Unterstützung / Ressourcen


  1. [1] Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) §§ 535–580a — gesetze-im-internet.de
  2. [2] Bundesgerichtshof (BGH) — bundesgerichtshof.de
  3. [3] Bundesministerium der Justiz — bmj.de
Bob Jones
Bob Jones

Redakteur & Forscher, Tenant Rights Deutschland

Bob verfasst und prüft Inhalte zum Mietrecht für verschiedene Regionen – mit dem Ziel, rechtliche Schutzrechte für Mieter verständlich zu machen und sich für Wohnraumgerechtigkeit einzusetzen.