Mieter: Treppenlift genehmigen in Deutschland 2025
Rechte und rechtliche Grundlagen
Als Mieter haben Sie Anspruch auf Schutz vor unzumutbaren Barrieren. Nach den allgemeinen Regeln des Mietrechts ist vor einem dauerhaften Umbau meist die Zustimmung des Vermieters nötig; gesetzliche Rahmen finden sich in den §§ 535–580a BGB und den Verfahrensregeln der ZPO.[1][2] In vielen Fällen kann ein Treppenlift als notwendige Maßnahme zur Sicherstellung der Wohnnutzung angesehen werden, insbesondere bei Behinderung oder Pflegebedarf.
Vorbereitung: Belege, Formulare, Zeitplan
Vor dem Antrag sollten Sie alle Unterlagen sammeln und eine klare Frist setzen.
- Fotos, ärztliche Bescheinigungen und Angebote für den Einbau sammeln
- Schriftlichen Antrag an den Vermieter mit Beschreibung der Maßnahme und Kostenvoranschlag einreichen
- Frist zur Antwort setzen (z. B. 14 Tage) und Frist schriftlich dokumentieren
Zustimmung des Vermieters: Vorgehen
Stellen Sie einen formellen Antrag, begründen Sie medizinische oder notwendige Gründe und bieten Sie Kompensationen an, etwa die fachgerechte Entfernung beim Auszug. Wenn der Vermieter zustimmt, sollten Umfang, Kostenübernahme und Ausführungsfristen schriftlich festgehalten werden.
Wenn der Vermieter ablehnt: Klage und Amtsgericht
Lehnt der Vermieter ab oder reagiert nicht, kann der Gang zum Amtsgericht nötig werden. Mietrechtliche Streitigkeiten werden in der Regel zuerst beim Amtsgericht verhandelt; bei Rechtsfragen kann später das Landgericht oder der BGH entscheiden.[3]
- Dokumente geordnet vorlegen: Arztbericht, Kostenvoranschläge, Schriftwechsel
- Klageschrift bzw. anwaltliche Vertretung für das Verfahren vorbereiten
- Amtsgericht kontaktieren für Details zur Klageeinreichung und Gebühren
FAQ
- Brauche ich immer die Zustimmung des Vermieters für einen Treppenlift?
- In den meisten Fällen ja. Dauerhafte bauliche Veränderungen erfordern die Zustimmung des Vermieters, es sei denn, es besteht ein zwingender medizinischer Bedarf.
- Wer trägt die Kosten für den Einbau?
- Das hängt vom Einzelfall ab: manchmal übernimmt die Pflegekasse Zuschüsse, oft trägt der Mieter die Kosten oder verhandelt eine Kostenaufteilung mit dem Vermieter.
- Kann ich selbst einen Treppenlift einbauen lassen, wenn der Vermieter nicht antwortet?
- Nur mit gerichtlicher Klarstellung oder wenn eine gesetzliche Ausnahme greift. Ohne Zustimmung drohen Schadenersatzansprüche.
Anleitung
- Formellen schriftlichen Antrag an den Vermieter stellen und Angebot beifügen
- Belege sammeln: Arztberichte, Fotos, Kostenvoranschläge
- Antwortfrist setzen und Frist dokumentiert nachweisen
- Bei Ablehnung Klage beim zuständigen Amtsgericht einreichen
Hilfe und Unterstützung
- Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) — Gesetze im Internet
- Zivilprozessordnung (ZPO) — Gesetze im Internet
- Bundesgerichtshof (BGH) — Entscheidungen
